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notariell beurkundete Verträge
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über Finanzdienstleistungen, die außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden,
- b)
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die keine Verträge über Finanzdienstleistungen sind; für Verträge, für die das Gesetz die notarielle Beurkundung des Vertrags oder einer Vertragserklärung nicht vorschreibt, gilt dies nur, wenn der Notar darüber belehrt, dass die Informationspflichten nach § 312d Absatz 1 und das Widerrufsrecht nach § 312g Absatz 1 entfallen,
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Verträge über die Begründung, den Erwerb oder die Übertragung von Eigentum oder anderen Rechten an Grundstücken,
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Verbraucherbauverträge nach § 650i Absatz 1,
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(weggefallen)
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(weggefallen)
- 6.
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Verträge über Teilzeit-Wohnrechte, langfristige Urlaubsprodukte, Vermittlungen und Tauschsysteme nach den §§ 481 bis 481b,
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Behandlungsverträge nach § 630a,
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Verträge über die Lieferung von Lebensmitteln, Getränken oder sonstigen Haushaltsgegenständen des täglichen Bedarfs, die am Wohnsitz, am Aufenthaltsort oder am Arbeitsplatz eines Verbrauchers von einem Unternehmer im Rahmen häufiger und regelmäßiger Fahrten geliefert werden,
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Verträge, die unter Verwendung von Warenautomaten und automatisierten Geschäftsräumen geschlossen werden,
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Verträge, die mit Betreibern von Telekommunikationsmitteln mit Hilfe öffentlicher Münz- und Kartentelefone zu deren Nutzung geschlossen werden,
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Verträge zur Nutzung einer einzelnen von einem Verbraucher hergestellten Telefon-, Internet- oder Telefaxverbindung,
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außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge, bei denen die Leistung bei Abschluss der Verhandlungen sofort erbracht und bezahlt wird und das vom Verbraucher zu zahlende Entgelt 40 Euro nicht überschreitet, und
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Verträge über den Verkauf beweglicher Sachen auf Grund von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oder anderen gerichtlichen Maßnahmen.
- 1.
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die Definitionen der außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträge und der Fernabsatzverträge nach den §§ 312b und 312c,
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§ 312a Absatz 1 über die Pflicht zur Offenlegung bei Telefonanrufen,
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§ 312a Absatz 3 über die Wirksamkeit der Vereinbarung, die auf eine über das vereinbarte Entgelt für die Hauptleistung hinausgehende Zahlung gerichtet ist,
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§ 312a Absatz 4 über die Wirksamkeit der Vereinbarung eines Entgelts für die Nutzung von Zahlungsmitteln,
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§ 312a Absatz 6,
- 6.
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§ 312d Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 246a § 1 Absatz 2 und 3 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche über die Pflicht zur Information über das Widerrufsrecht und
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§ 312g über das Widerrufsrecht.
Der § 312 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) regelt den Anwendungsbereich von Vorschriften, die speziell für Verbraucherverträge gelten. Diese Vorschriften sind in der Regel darauf ausgelegt, die Rechte der Verbraucher zu schützen, indem sie klare Informationen und faire Bedingungen vorsehen. Aber was genau sind Verbraucherverträge, und wie wirkt sich dieser Paragraph auf den Einzelnen und auf Unternehmen aus?
Ein Verbrauchervertrag ist ein Rechtsverhältnis, bei dem eine Partei – der Verbraucher – eine Leistung gegen Zahlung eines Preises erhält. Diese Leistungsbeziehungen sind häufig durch den Kauf von Waren, die Inanspruchnahme von Dienstleistungen oder digitale Angebote gekennzeichnet. Der Paragraph unterscheidet auch klar zwischen verschiedenen Arten von Verträgen, die unter diese Regelung fallen, sowie den Stellen, wo diese Vorschriften nicht gelten.
Anwendungsbereich des § 312 BGB
Gemäß Absatz 1 des Gesetzes gelten die Vorschriften für Verbraucherverträge, bei denen der Verbraucher sich zur Zahlung eines Preises verpflichtet. Dazu zählt ein einfacher Kauf im Einzelhandel, aber auch Verträge über Dienstleistungen, wie beispielsweise einen Fitnessstudio-Vertrag.
Ein wichtiger Punkt in Absatz 1a ist, dass auch Verträge gelten, bei denen der Verbraucher personenbezogene Daten bereitstellt. Dies wird wichtig, wenn beispielsweise bei Online-Diensten Datenschutz eine Rolle spielt. Der Unternehmer darf die Daten nur verarbeiten, um die Leistung zu erbringen oder gesetzliche Anforderungen zu erfüllen. Andernfalls ist er verpflichtet, dem Verbraucher umfassende Informationen zu geben und das Widerrufsrecht zu beachten.
Beispiel-Szenarien
Nehmen wir an, Sie gehen in ein Möbelgeschäft und kaufen ein Sofa. Das Geschäft ist verpflichtet, Ihnen alle notwendigen Informationen zu geben, und Sie haben das Recht, den Vertrag innerhalb einer bestimmten Frist zu widerrufen. Diese Informationen können den Preis, die Lieferzeit und die Garantiebedingungen umfassen.
Ein weiteres Beispiel könnte den Online-Einkauf von Kleidung betreffen. Wenn Sie auf einer Website bestellen, müssen Sie über Ihr Widerrufsrecht informiert werden. Sollten Sie Ihre Meinung ändern, haben Sie das Recht, die Ware innerhalb von 14 Tagen zurückzusenden. Diese Regelung schützt Sie als Verbraucher und sorgt dafür, dass Online-Händler klare Richtlinien einhalten.
Dennoch gibt es einige Ausnahmen, bei denen die Vorschriften von § 312 nicht vollständig Anwendung finden. So sind beispielsweise Verträge über den Kauf von Immobilien oder notarielle Verträge nur teilweise unter der Aufsicht des Verbraucherschutzes, da hier spezialgesetzliche Regelungen greifen.
Insgesamt bietet der § 312 BGB eine wichtige Grundlage für den Schutz von Verbrauchern. Es stellt sicher, dass diese über ihre Rechte informiert sind und dass sie unter fairen Bedingungen agieren können, sei es bei Geschäften vor Ort oder im Internet. Sowohl Verbraucher als auch Unternehmer sollten die Inhalte dieses Gesetzes kennen, um rechtliche Unsicherheiten zu vermeiden und ihre Rechte und Pflichten genau zu verstehen.