BGB

Was und wofür ist der § 528 BGB? Rückforderung wegen Verarmung des Schenkers

Der § 528 des BGB ausführlich erklärt mit Beispielen.

(1) Soweit der Schenker nach der Vollziehung der Schenkung außerstande ist, seinen angemessenen Unterhalt zu bestreiten und die ihm seinen Verwandten, seinem Ehegatten, seinem Lebenspartner oder seinem früheren Ehegatten oder Lebenspartner gegenüber gesetzlich obliegende Unterhaltspflicht zu erfüllen, kann er von dem Beschenkten die Herausgabe des Geschenkes nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigten Bereicherung fordern. Der Beschenkte kann die Herausgabe durch Zahlung des für den Unterhalt erforderlichen Betrags abwenden. Auf die Verpflichtung des Beschenkten findet die Vorschrift des § 760 sowie die für die Unterhaltspflicht der Verwandten geltende Vorschrift des § 1613 und im Falle des Todes des Schenkers auch die Vorschrift des § 1615 entsprechende Anwendung.
(2) Unter mehreren Beschenkten haftet der früher Beschenkte nur insoweit, als der später Beschenkte nicht verpflichtet ist.

Im deutschen Zivilrecht spielt die Schenkung eine wichtige Rolle. Besonders relevant wird § 528 BGB, also die Rückforderung wegen der Verarmung des Schenkers. Dieser Paragraph behandelt eine Situation, die viele nicht auf dem Radar haben: Was passiert, wenn der Schenker nach der Schenkung in finanzielle Schwierigkeiten gerät und seinen Lebensunterhalt nicht mehr bestreiten kann?

Im Kern ermöglicht es dieses Gesetz dem Schenker, das Geschenk zurückzufordern, wenn er aufgrund der Schenkung in eine bedrängte finanziellen Lage gerät. Der Schenker kann in bestimmten Fällen also die Rückforderung des Geschenkes verlangen, um seinen eigenen Unterhalt zu sichern oder um gesetzlichen Unterhaltspflichten nachzukommen. Hierbei gibt es besondere Regelungen, die im BGB detailliert aufgeführt sind.

Das Wesentliche des Paragraphen

Nach § 528 Abs. 1 BGB kann der Schenker die Herausgabe des Geschenkes verlangen, wenn er in eine finanzielle Notlage gerät. Dies gilt insbesondere, wenn er verpflichtet ist, Unterhalt an Verwandte oder frühere Partner zu zahlen. Ein Beispiel: Angenommen, ein Vater hat seinem Sohn ein Auto geschenkt. Kurze Zeit danach verliert der Vater seine Arbeit und hat Schwierigkeiten, seine Lebenshaltungskosten zu decken. Unter Umständen könnte er nun das Auto zurückfordern, um seine finanzielle Situation zu stabilisieren.

Die Rückforderung ist auch dann möglich, wenn der Beschenkte nicht in der Lage ist, dem Schenker den für seinen Unterhalt erforderlichen Betrag zu zahlen. Dies bedeutet, dass der Beschenkte beweisen kann, dass er das Geschenk nicht herausgeben kann, wenn er finanziell selbst angeschlagen ist. Über die spezifischen Paragraphen, die im Falle einer Rückforderung Anwendung finden, wird im Gesetz genauer hingewiesen.

Beispiel-Szenarien

Nehmen wir ein weiteres Beispiel: Eine Oma verschenkt ihrer Enkelin eine große Summe Geld, um ihr den Traum eines eigenen Unternehmens zu finanzieren. Einige Monate später erkrankt die Oma schwer und kann ihre Rechnungen nicht mehr bezahlen. Um wieder auf die Beine zu kommen, könnte die Oma von ihrer Enkelin die Rückzahlung des Geschenkes fordern. In dieser Situation sollte die Enkelin auch darauf achten, ob sie die Möglichkeit hat, die Rückforderung abzuwenden, indem sie eine angemessene Unterstützung in Form von Geldleistungen anbietet.

Interessant wird es, wenn mehrere Beschenkte im Spiel sind. § 528 Abs. 2 stellt klar, dass ein früherer Beschenkter nur dann haftet, wenn die späteren Beschenkten nicht zur Rückgabe verpflichtet sind. Dies bedeutet, dass wenn z.B. eine Tante auch eine Schenkung erhalten hat, aber bereits mehrere Rückzahlungen geleistet hat, die ältere Schenkung einer anderen Person unter Umständen nicht rückgefordert werden kann, wenn die späteren Beschenkten in der Lage sind, ihrem eigenen Unterhalt nachzukommen.

Der § 528 BGB bietet also einen klaren rechtlichen Rahmen für Situationen, in denen der Schenker in Not gerät. Mit dieser Regelung wird versucht, ein Gleichgewicht zwischen den Interessen der Schenker und den Beschenkten zu schaffen, ohne die Rechte und Bedarfe beider Seiten aus den Augen zu verlieren. Es ist wichtig, diese Bestimmungen zu verstehen, um im Ernstfall richtig handeln zu können.

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Referenz
www.gesetze-im-internet.de