BGB

Was und wofür ist der § 702 BGB? Beschränkung der Haftung; Wertsachen

Der § 702 des BGB ausführlich erklärt mit Beispielen.

(1) Der Gastwirt haftet auf Grund des § 701 nur bis zu einem Betrag, der dem Hundertfachen des Beherbergungspreises für einen Tag entspricht, jedoch mindestens bis zu dem Betrag von 600 Euro und höchstens bis zu dem Betrag von 3.500 Euro; für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten tritt an die Stelle von 3.500 Euro der Betrag von 800 Euro.
(2) Die Haftung des Gastwirts ist unbeschränkt,

1.
wenn der Verlust, die Zerstörung oder die Beschädigung von ihm oder seinen Leuten verschuldet ist,
2.
wenn es sich um eingebrachte Sachen handelt, die er zur Aufbewahrung übernommen oder deren Übernahme zur Aufbewahrung er entgegen der Vorschrift des Absatzes 3 abgelehnt hat.
(3) Der Gastwirt ist verpflichtet, Geld, Wertpapiere, Kostbarkeiten und andere Wertsachen zur Aufbewahrung zu übernehmen, es sei denn, dass sie im Hinblick auf die Größe oder den Rang der Gastwirtschaft von übermäßigem Wert oder Umfang oder dass sie gefährlich sind. Er kann verlangen, dass sie in einem verschlossenen oder versiegelten Behältnis übergeben werden.

In der heutigen Gesellschaft verbringen viele Menschen Zeit in Hotels, Pensionen oder anderen Beherbergungsbetrieben. Dabei stellt sich oft die Frage, wie es um die Haftung des Gastwirts für verlorene oder beschädigte Gegenstände steht. Ein wichtiger Paragraph aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch, § 702, regelt genau diese Problematik und beschränkt die Haftung des Gastwirts in bestimmten Fällen. Doch was bedeutet das konkret?

Bei einem Aufenthalt in einer Gaststätte, sei es für einen kurzen Urlaub oder eine Geschäftsreise, vertrauen Gäste oft darauf, dass ihre Wertsachen sicher aufbewahrt werden. Gemäß § 702 BGB haftet der Gastwirt jedoch nur bis zu einem gewissen Betrag, der sich an dem Preis für die Beherbergung orientiert. Hierbei ist es wichtig, die genauen Zahlungen und die Art der Gegenstände zu betrachten, um festzustellen, welche Haftungsgrenzen gelten und wann der Gastwirt möglicherweise unbeschränkt haftbar ist.

Die Haftungsgrenzen des Gastwirts

Laut § 702 hat der Gastwirt eine Haftungsgrenze, die sich auf das Hundertfache des Beherbergungspreises pro Tag beschränkt. Dabei gelten einige Mindest- und Höchstbeträge: Die Haftung liegt mindestens bei 600 Euro und maximal bei 3.500 Euro. Für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten ist die Haftungsgrenze jedoch auf 800 Euro festgelegt.

Ein Beispiel: Angenommen, Sie übernachten für eine Nacht in einem Hotel, dessen Preis 100 Euro beträgt. In diesem Fall haftet der Gastwirt nur für bis zu 10.000 Euro (100 Euro x 100), was weit über den maximalen Haftungsbetrag von 3.500 Euro liegt. Das bedeutet, dass ihr Anspruch auf Schadensersatz in einem solchen Fall auf 3.500 Euro begrenzt ist.

Unbeschränkte Haftung unter bestimmten Bedingungen

Es gibt jedoch Situationen, in denen der Gastwirt unbeschränkt haftbar ist. Erstens, wenn der Verlust oder die Beschädigung durch den Gastwirt selbst oder seine Mitarbeiter verursacht wurde. Wenn beispielsweise ein Mitarbeiter versehentlich einen Koffer beschädigt, kann der Gastwirt dafür voll verantwortlich gemacht werden.

Zweitens haftet der Gastwirt auch unbeschränkt, wenn er Wertsachen zur Aufbewahrung übernommen hat, ohne dass diese eine übermäßige Größe oder einen übermäßigen Wert haben. Wenn der Gast beispielsweise seine wertvolle Uhr dem Empfang übergibt und diese dann verloren geht, ist der Gastwirt unbeschränkt haftbar, es sei denn, er hat im Vorfeld auf die Größe oder den Wert der Uhr hingewiesen.

Die Pflichten des Gastwirts

Der Gastwirt ist verpflichtet, Wertsachen wie Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten zur Aufbewahrung zu übernehmen, es sei denn, diese sind zu groß, zu wertvoll oder zu gefährlich. Hierbei kann der Gastwirt verlangen, dass die Wertsachen in einem verschlossenen Behältnis übergeben werden. Dies sorgt für eine zusätzliche Sicherheit, sowohl für den Gast als auch für den Wirt.

Zusammengefasst ist es wichtig, sich über die Haftungsbedingungen beim Aufenthalt in einer Beherbergung bewusst zu sein. Während die Haftung in vielen Fällen eingeschränkt ist, gibt es auch klare Regeln, wann der Gastwirt unbeschränkt haftet. Informieren Sie sich über Ihre Rechte und Pflichten, um im Ernstfall bestmöglich abgesichert zu sein.

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Referenz
www.gesetze-im-internet.de