
Im deutschen Recht regelt § 715 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) die Geschäftsführungsbefugnis innerhalb von Gesellschaften. Dieses Gesetz ist besonders relevant für die Gesellschafter in einer Partnerschaft oder einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Es definiert, wer befugt ist, welche Geschäfte zu führen und welche Entscheidungen getroffen werden können.
Im Kern besagt das Gesetz, dass alle Gesellschafter zur Führung der Geschäfte der Gesellschaft berechtigt und verpflichtet sind. Dies bedeutet, dass jeder Gesellschafter nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht hat, aktiv an der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft teilzunehmen. Dies fördert die Zusammenarbeit und die gemeinsame Verantwortung innerhalb der Gesellschaft.
Gemeinsame Entscheidungsfindung und Beschränkungen
Bevor wir tiefer in die Details eintauchen, betrachten wir einen wichtigen Aspekt: Die Befugnis zur Geschäftsführung erstreckt sich auf alle Geschäfte, die gewöhnlich mit der Gesellschaft verbunden sind. Möchte die Gesellschaft jedoch außergewöhnliche Geschäfte tätigen, die über das gewohnte Maß hinausgehen, ist ein Beschluss aller Gesellschafter erforderlich. Hier kommt es darauf an, dass alle Gesellschafter einverstanden sind, um größere Entscheidungen zu treffen.
Ein weiteres zentrales Element des § 715 ist das Erfordernis einer gemeinsamen Handlung. Wenn mehrere Gesellschafter für die Geschäftsführung zuständig sind, dürfen diese nicht allein handeln. Dies erhöht die Sicherheit und Transparenz in der Entscheidungsfindung. Nur in Fällen, in denen ein sofortiger Handlungsbedarf besteht, dürfen auch Einzelnen Gesellschaftern Entscheidungen treffen, um die Gesellschaft vor Schaden zu bewahren.
Beispiel-Szenarien
Stellen wir uns vor, wir haben eine kleine GmbH mit drei Gesellschaftern: Anna, Bernd und Clara. Ihre Gesellschaft plant, eine große Marketingkampagne zu starten. Da dies über die gewöhnlichen täglichen Geschäfte hinausgeht, benötigen sie einen Beschluss von allen drei Gesellschaftern. Sollte einer von ihnen ablehnen, kann die Kampagne nicht durchgeführt werden.
Ein anderes Beispiel könnte eine Situation sein, in der Bernd allein entscheiden möchte, ein neues Büro anzumieten. Da die Gesellschafter vertraglich festgelegt haben, dass diese Entscheidung gemeinsames Handeln erfordert, muss er auf Anne und Clara warten, um ihre Zustimmung zu bekommen. Falls es jedoch eilig wäre und ein zeitkritisches Angebot vorliegt, könnte Bernd verantwortlich handeln und das Geschäft anmieten, sofern er Clara oder Anne sofort darüber informiert.
Allerdings gibt es auch die Möglichkeit, dass die Gesellschafter durch einen Beschluss die Geschäftsführungsbefugnisse einschränken oder entziehen können. Zum Beispiel könnte Clara eine Beschwerde gegen Bernd einreichen, da er grob fahrlässig gehandelt hat, was die Gesellschaft gefährdet. In diesem Fall könnten die anderen Gesellschafter entscheiden, dass Bernd nicht mehr geschäftsführungsbefugt ist.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass § 715 BGB sowohl Sicherheit als auch Fairness in der Geschäftsführung von Gesellschaften bietet. Durch die geregelten Zuständigkeiten und die erforderliche gemeinsame Entscheidungsfindung wird ein hohes Maß an Vertraulichkeit und Verantwortung innerhalb der Gesellschaftergemeinschaft gefördert. Für jeden Gesellschafter ist es wichtig, die Inhalte dieses Gesetzes zu verstehen, um rechtzeitig und korrekt handeln zu können.