
§ 826 des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) beschäftigt sich mit dem Thema der sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung. Auf den ersten Blick mag das juristische Jargon komplex erscheinen. Doch bei näherem Hinsehen wird klar, dass es sich um eine Regelung handelt, die vor unethischem oder abscheulichem Verhalten schützt. Es geht darum, dass jemand einen anderen vorsätzlich schädigt, und dies auf eine Art und Weise geschieht, die das Anstandsgefühl der Allgemeinheit verletzt.
„Sittenwidrig“ ist hier ein zentraler Begriff. Er bezieht sich auf Handlungen, die nicht nur rechtlich, sondern auch moralisch als verwerflich angesehen werden. Der Schädiger muss also vorsätzlich, also absichtlich, handeln. Das bedeutet, er muss wissen, dass seine Handlung einen Schaden verursacht, und will diesen auch herbeiführen. Wenn sowohl die Absicht als auch der Schaden nachgewiesen werden können, ist der Schädiger zur Zahlung von Schadenersatz verurteilt.
Was genau bedeutet das?
Um das Konzept besser zu verstehen, betrachten wir einige Beispiele.
Stellen Sie sich vor, eine Person A verbreitet hartnäckig falsche Gerüchte über Person B, mit dem Ziel, dessen Ruf zu schädigen und seinen Job zu gefährden. Obwohl durch die Veröffentlichung dieser Gerüchte vielleicht ein finanzieller Schaden für B entsteht, könnte A trotzdem zur Rechenschaft gezogen werden, wenn die Gerüchte als sittenwidrig eingestuft werden. Das Ziel war nicht nur, B zu schädigen, sondern auch die allgemeinen moralischen Standards zu untergraben. Damit könnte A nach § 826 BGB zum Schadensersatz verpflichtet werden.
Ein weiteres Beispiel könnte folgendes Szenario darstellen: Person C verkauft absichtlich ein mangelhaften Auto an Person D und verschweigt dessen Mängel. C hat dies mit voller Absicht getan, um einen Gewinn zu erzielen, und begeht damit eine sittenwidrige Handlung, die direkt auf den Schaden von D abzielt. Auch hier könnte D nach § 826 BGB Schadensersatz verlangen, da die Handlung C’s nicht nur unrechtmäßig war, sondern auch gegen die guten Sitten verstößt.
Konsequenzen der Vorschrift
Die Regelung des § 826 BGB vermittelt eine klare Botschaft: In Deutschland haben Menschen nicht nur das Recht auf rechtliches Gehör, sondern auch das Recht, vor unlauterem und sittenwidrigem Verhalten geschützt zu werden. Jedes Verhalten, das auf eine gezielte Schädigung abzielt und die guten Sitten verletzt, kann rechtliche Folgen haben.
Die Ansprüche aus diesem Paragraphen sind jedoch nicht unbegrenzt. Die betroffene Person muss belegen, dass die Handlung nicht nur schädlich war, sondern auch gegen die guten Sitten verstößt. Es handelt sich also um einen Nachweis, der in einem Gerichtsverfahren von immenser Bedeutung sein kann.