
Das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch, kurz BGB, enthält Regelungen, die sicherstellen, dass Menschen für den Verlust von Leistungen oder Diensten entschädigt werden, wenn sie durch das Verhalten eines Anderen in ihrer Fähigkeit, diese zu erbringen, beeinträchtigt werden. Besonders interessant ist in diesem Zusammenhang der § 845, der sich mit den Ersatzansprüchen wegen entgangener Dienste befasst.
Wenn jemand durch eine Tötung, Körperverletzung oder Verletzung der Gesundheit einer anderen Person zu Schaden kommt, hat das weitreichende Konsequenzen. Der § 845 BGB stellt klar, dass nicht nur der Verletzte selbst Anspruch auf Schadensersatz hat, sondern auch Dritte, die auf die Dienste des Verletzten angewiesen sind.
Worum geht es in § 845 BGB?
Im Kern geht es darum, dass ein Geschädigter, der durch ein Unrecht (z.B. Körperverletzung) in seiner Fähigkeit, Dienste zu leisten, beeinträchtigt wird, auch in finanzieller Hinsicht entschädigt werden soll. Ist der Verletzte etwa für ein Unternehmen tätig, kann dieses Unternehmen für die entgangenen Leistungen eine Geldrente verlangen.
Das bedeutet konkret: Wenn jemand aufgrund einer Körperverletzung mehrere Wochen im Krankenhaus ist und daher seine Arbeit nicht ausführen kann, bedeutet dies nicht nur einen Verlust für den Betroffenen. Auch seine Arbeitgeber oder Kunden haben möglicherweise einen Anspruch auf Ersatz für die entgangene Arbeit.
Beispiel-Szenarien für § 845 BGB
Stellen Sie sich vor, ein Handwerker wird bei einem Verkehrsunfall verletzt, der durch die Fahrlässigkeit eines anderen Fahrers verursacht wurde. Aufgrund seiner Verletzungen kann der Handwerker vier Wochen lang nicht arbeiten. Während dieser Zeit leidet sein Arbeitgeber, ein kleines Bauunternehmen, finanziell, da keine Aufträge ausgeführt werden können. In diesem Fall hat das Bauunternehmen Anspruch auf eine Entschädigung für die entgangenen Dienstleistungen, die der Handwerker hätte erbringen können.
Ein weiteres Beispiel könnte der Fall eines Hausarbeiters sein, der durch eine Körperverletzung nicht mehr in der Lage ist zu arbeiten. Sein Arbeitgeber, der auf die Unterstützung angewiesen ist, kann ebenfalls eine Geldrente vom Schädiger verlangen. Die Regelung sorgt also nicht nur für Ausgleich des erlittenen Schadens des Verletzten selbst, sondern schützt auch die Interessen Dritter.
Es ist wichtig zu verstehen, dass in diesen Fällen nicht nur die direkte körperliche Gesundheit des Verletzten betroffen ist, sondern auch die wirtschaftlichen Folgen, die seine Arbeitsunfähigkeitsphase für andere mit sich bringt. Dieser Aspekt des § 845 BGB ist eine wichtige Grundlage für die soziale Verantwortung in der Gemeinschaft.