
Im deutschen Recht spielen Grundbuchkosten eine wichtige Rolle, insbesondere wenn es um die Korrektur von Einträgen geht. Ein zentraler Paragraph, der in diesem Zusammenhang oft angeführt wird, ist § 897 BGB. Er regelt die Kosten der Berichtigung des Grundbuchs und legt fest, wer für diese Kosten verantwortlich ist. Das klingt zunächst recht kompliziert, ist jedoch im Grunde einfach zu verstehen.
Die Hauptaussage des § 897 ist, dass die Person, die eine Berichtigung des Grundbuchs verlangt, in der Regel auch die Kosten hierfür tragen muss. Das bedeutet konkret, wenn jemand feststellt, dass ein Fehler im Grundbuch vorliegt und diesen korrigieren möchte, muss er dafür selbst finanziell aufkommen.
Kosten der Berichtigung – wer bezahlt?
Es gibt jedoch eine wichtige Ausnahme: Wenn zwischen der beantragenden Person und dem Verpflichteten, also der Person, die die Berichtigung durchführt oder dem zugrunde liegenden Rechtsverhältnis, eine Regelung getroffen wurde, die etwas anderes besagt, gilt diese. Das bedeutet, dass im Einzelfall auch die andere Partei für die Kosten aufkommen könnte. Um dies besser zu verdeutlichen, schauen wir uns einige Beispiele an.
Beispiel-Szenarien
Stellen wir uns ein Beispiel vor: Anna kauft ein Grundstück von Peter. Im Grundbuch ist jedoch vermerkt, dass Peter noch im Grundbuch eingetragen ist, obwohl der Verkauf bereits abgeschlossen ist. Anna bemerkt dies und möchte das Grundbuch berichtigen lassen, damit ihr Name ordnungsgemäß eingetragen wird. Da die Berichtigung in diesem Fall auf Annas Wunsch erfolgt, muss sie auch die Kosten dafür tragen.
Ein anderes Szenario könnte sein: Max hat von Laura ein Haus gekauft. Im Zuge des Kaufvertrags haben sie vereinbart, dass Laura im Falle eines Zahlungsproblems die Berichtigung des Grundbuchs beantragen muss. Sollte Max diese Berichtigung dann später anfordern, könnte er sich auf diese Vereinbarung berufen und Laura würde in diesem Fall die Kosten übernehmen.
Diese Regelung im § 897 BGB sorgt dafür, dass klare Verantwortlichkeiten definiert werden. So wird vermieden, dass verschiedene Parteien sich gegenseitig mit den Kosten belasten. Im Alltag kann dies viele rechtliche Konflikte und Missverständnisse vermeiden und sorgt für mehr Rechtssicherheit im Zusammenhang mit Grundbucheintragungen und deren Korrekturen.