BGB

Was und wofür ist der § 902 BGB? Unverjährbarkeit eingetragener Rechte

Der § 902 des BGB ausführlich erklärt mit Beispielen.

(1) Die Ansprüche aus eingetragenen Rechten unterliegen nicht der Verjährung. Dies gilt nicht für Ansprüche, die auf Rückstände wiederkehrender Leistungen oder auf Schadensersatz gerichtet sind.
(2) Ein Recht, wegen dessen ein Widerspruch gegen die Richtigkeit des Grundbuchs eingetragen ist, steht einem eingetragenen Recht gleich.

§ 902 des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) regelt die Unverjährbarkeit eingetragener Rechte. Dieses Gesetz hat eine grundlegende Bedeutung für die rechtliche Stabilität von Eigentums- und Nutzungsrechten. Aber was bedeutet das konkret für uns im Alltag?

Ein eingetragenes Recht ist beispielsweise das Eigentum an einer Immobilie, das im Grundbuch vermerkt ist. Wenn jemand ein solches Recht hat, muss er sich keine Sorgen machen, dass es nach einer bestimmten Zeit „verjährt“, also rechtlich nicht mehr durchsetzbar ist. Diese Regelung schützt die Rechte von Eigentümern und sorgt für Klarheit im Rechtsverkehr.

Die Ausnahmen im Detail

Allerdings gibt es auch Ausnahmen. Ansprüche, die aus wiederkehrenden Leistungen entstehen, wie Mieten oder Pachten, können sehr wohl verjähren. Auch Schadensersatzansprüche sind hiervon betroffen. Das bedeutet, dass man bei einem nicht bezahlten Mietzins rechtzeitig reagieren muss, sonst kann der Anspruch auf Zahlung nach einer gewissen Zeit rechtlich als nicht mehr durchsetzbar gelten.

Ein weiterer wichtiger Aspekt dieser Vorschrift ist der Umgang mit Widersprüchen im Grundbuch. Wenn jemand beispielsweise einen Widerspruch gegen die Richtigkeit des Grundbuchs einlegt, steht dieses Recht den eingetragenen Rechten gleich. Das kann in komplexen Besitz- oder Erbfolgestreitigkeiten von Bedeutung sein.

Beispiel-Szenarien

Stellen Sie sich vor, Anna und Bernd haben ein Haus gekauft und dieses im Grundbuch eingetragen. Nach einigen Jahren stellt Bernd fest, dass er vergessen hat, die jährliche Grundsteuer zu zahlen. Die Stadt erhebt daraufhin Forderungen. In diesem Fall würde der Anspruch auf die Zahlung der Grundsteuer verjähren, wenn die Stadt nicht innerhalb von drei Jahren reagiert. Aber das Eigentumsrecht an der Immobilie bleibt unbeeinträchtigt.

Ein anderes Szenario könnte sich abspielen, wenn ein dritter Nachbar, Herr Müller, das Eigentum von Anna und Bernd in Frage stellt und einen Widerspruch gegen die Eintragung im Grundbuch einlegt. Dieser Widerspruch wird ebenfalls im Grundbuch dokumentiert. Dadurch ergibt sich, dass die Ansprüche, die aus diesem Widerspruch ableiten, den eingetragenen Rechten gleichgestellt sind. Anna und Bernd müssten den Widerspruch klären, da es Auswirkungen auf ihr Eigentum haben könnte.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass § 902 BGB eine zentrale Rolle im deutschen Rechtssystem spielt, indem es die rechtliche Stabilität von eingetragenen Rechten sichert. Gleichzeitig ist es wichtig, sich der genannten Ausnahmen und möglichen Szenarien bewusst zu sein, um rechtzeitig handeln zu können.

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Referenz
www.gesetze-im-internet.de