BGB

Was und wofür ist der § 959 BGB? Aufgabe des Eigentums

Der § 959 des BGB ausführlich erklärt mit Beispielen.

Eine bewegliche Sache wird herrenlos, wenn der Eigentümer in der Absicht, auf das Eigentum zu verzichten, den Besitz der Sache aufgibt.

Das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt viele Aspekte des täglichen Lebens, insbesondere im Hinblick auf Eigentum und Besitz. Ein besonders interessantes, aber oft übersehenes Gesetz ist § 959, der sich mit der Aufgabe des Eigentums befasst. Einfach ausgedrückt, sagt dieses Gesetz, dass eine bewegliche Sache herrenlos werden kann, wenn der Eigentümer die Absicht hat, auf sein Eigentum zu verzichten und den Besitz der Sache aufgibt.

Doch was bedeutet das konkret? Stellen Sie sich vor, Sie besitzen ein altes Fahrrad, das Sie seit Jahren nicht mehr benutzen. Eines Tages entscheiden Sie sich, es einfach am Straßenrand stehen zu lassen, weil Sie es nicht mehr brauchen. Indem Sie das Fahrrad ohne weitere Schritte zurücklassen, zeigen Sie Ihre Absicht, das Eigentum aufzugeben. Das Fahrrad wird damit herrenlos.

Praktische Beispiele zur Veranschaulichung

Um das Konzept von § 959 besser zu verstehen, betrachten wir ein paar Beispiel-Szenarien.

  • Szenario 1: Der Umzug
    Maria zieht in eine neue Wohnung und lässt aus Versehen ihren Tisch in der alten Wohnung stehen. Nach ein paar Wochen bemerkt der Vermieter, dass der Tisch immer noch dort ist. Wenn Maria nicht mehr zurückkommt und der Vermieter keine Nachricht erhält, könnte der Tisch herrenlos werden. Maria hat durch ihre Abwesenheit und durch das Nichteinholen des Tisches ihren Verzicht auf das Eigentum zum Ausdruck gebracht.
  • Szenario 2: Der Schuldenfall
    Peter hat sich so viele Schulden angehäuft, dass er mit seinem Besitz nicht mehr klarkommt. In seiner Verzweiflung räumt er seine Wohnung auf und stellt seine alten Möbel, die ihm nichts mehr bedeuten, vor die Tür. Da er auch nicht vorhat, die Möbel zurückzuholen, könnten diese ebenfalls herrenlos werden, da Peter den Besitz aufgegeben hat.

Es ist wichtig zu betonen, dass die Absicht, auf das Eigentum zu verzichten, klar erkennbar sein muss. Manchmal ist dies umstritten und kann zu rechtlichen Auseinandersetzungen führen. Der konkrete Fall wird dann normalerweise vor einem Gericht beleuchtet, wobei oft Fragen zur Absicht des Eigentümer und den Umständen des Verzichts eine Rolle spielen.

Fazit

§ 959 des BGB verdeutlicht, wie wichtig die Absicht des Eigentümers ist, wenn es um den Verzicht auf Eigentum geht. Wenn jemand einen Besitz aufgibt, wird damit auch das Eigentum an dieser beweglichen Sache aufgegeben. Die Erkenntnis darüber, was herrenloses Eigentum bedeutet und welche rechtlichen Folgen damit verbunden sind, kann für jeden von uns von Bedeutung sein, insbesondere in einer Welt, die ständig im Wandel ist.

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Referenz
www.gesetze-im-internet.de