
Das deutsche Recht sieht verschiedene Kategorien von Vermögen vor, die im Kontext der Ehe und der Erbschaft eine Rolle spielen. Eine solche Kategorie ist das Vorbehaltsgut, geregelt im BGB (§ 1486). Dieser Paragraph erklärt, was als Vorbehaltsgut und Sondergut des überlebenden Ehegatten gilt. Aber was bedeutet das konkret?
Im Wesentlichen bezieht sich Vorbehaltsgut auf Vermögenswerte, die ein Ehepartner vor der Eheschließung oder während der Ehe unter bestimmten Bedingungen erworben hat. Das betrifft vor allem Güter, die er oder sie als eigenes Vermögen behalten möchte, auch nachdem der andere Ehepartner verstorben ist. Sondergut hingegen ist eine Vermögensart, die der überlebende Ehegatte erworben hat und die ihm ebenfalls als persönliches Vermögen zugeschrieben wird.
Was ist Vorbehaltsgut?
Vorbehaltsgut bezieht sich also auf all jene Vermögenswerte, die ein Ehegatte bereits als Vorbehaltsgut besaß oder die nach den Vorschriften erworben worden sind. Das bedeutet, dass bestimmte Vermögenswerte nicht in die Gemeinschaft des Vermögens fallen, die im Falle einer Scheidung oder des Todes verteilt werden. Damit bleibt der überlebende Ehegatte finanziell abgesichert und kann seine vorherigen Besitztümer behalten.
Zum Beispiel könnte ein Ehepartner ein vor der Hochzeit gekauften Oldtimer besitzen. Dieser Oldtimer fällt unter das Vorbehaltsgut und bleibt auch nach dem Tod des Partners im Eigentum des überlebenden Ehepartners. Das gibt dem überlebenden Partner eine gewisse Stabilität. In der Regel sind vorläufige Regelungen ab einem bestimmten Zeitpunkt in der Ehe erforderlich, wenn der überlebende Partner Vermögenswerte erwerben möchte.
Sondergut und seine Bedeutung
Der Begriff „Sondergut“ meint Vermögenswerte, die der überlebende Ehegatte zusätzlich erwirbt und die ihm eigen bleiben. Diese Regelung kann sich auf Geschenke, Erbschaften oder bestimmte Unternehmungen beziehen, die während der Ehe gemacht werden. Das Ehepaar könnte zum Beispiel ein gemeinsames Familienunternehmen besitzen, aber die Anteile daran sind im Eigentum des überlebenden Partners. In solchen Fällen bleibt das Unternehmen nach dem Tod des Partners im alleinigen Besitz des überlebenden Ehepartners.
Ein einfaches Beispiel: Angenommen, Anna und Max sind verheiratet. Max erbt von seiner Tante ein Grundstück, welches als Sondergut gilt. Nach dem Tod von Max bleibt Anna das Grundstück, und es wird nicht in das gemeinsame Vermögen von Anna und Max eingerechnet. So kann Anna entscheiden, was mit dem Grundstück geschehen soll, ohne dass die Erbschaft mit Max Vermögen vermischt wird.
Diese Regelungen sind sowohl für Laien als auch für Anwälte von Bedeutung. Die klaren Definitionen von Vorbehaltsgut und Sondergut schaffen rechtliche Klarheit und Absicherung. Jeder sollte die Bedeutung dieser Bestimmungen verstehen, um seine Vermögenswerte effektiv zu planen und mögliche rechtliche Fallstricke zu vermeiden.