
Das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) enthält eine Vielzahl an Regelungen, die in spezifischen Lebenssituationen Anwendung finden. Eine dieser Vorschriften ist § 1605, der die Auskunftspflicht unter Verwandten in gerader Linie behandelt. Diese Vorschrift sorgt dafür, dass Angehörige sich gegenseitig Informationen über ihre finanziellen Verhältnisse mitteilen müssen, vor allem wenn es um Unterhaltsansprüche geht. Doch was bedeutet das genau?
Grundsätzlich verpflichtet § 1605 Verwandte in gerader Linie, also Eltern, Kinder und Großeltern, auf Verlangen über ihre Einkünfte und das Vermögen Auskunft zu geben. Diese Regelung ist besonders relevant, wenn jemand Unterhalt benötigt oder selbst zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet ist. Der Unterhalt kann in verschiedenen Lebenslagen zur Anwendung kommen, sei es bei Scheidung, Trennung oder bei der finanziellen Unterstützung von Kindern.
Die Details der Auskunftspflicht
Ein Verwandter kann die Auskunft verlangen, um zu klären, ob ein Unterhaltsanspruch besteht und in welcher Höhe dieser geltend gemacht werden kann. Im Klartext: Wenn ein Elternteil beispielsweise nicht nur verpflichtet ist, Unterhalt zu zahlen, sondern auch wissen möchte, ob der andere Elternteil ausreichend Einkünfte hat, um selbst Unterhalt zu empfangen, kann er diese Informationen einfordern.
Gemäß § 1605 Absatz 1 müssen Verwandte, die um Auskunft gebeten werden, Belege vorlegen. Das bedeutet, dass nicht nur mündliche Aussagen genügen. Es müssen konkrete Nachweise erbracht werden, wie beispielsweise eine Lohnbescheinigung vom Arbeitgeber. Dies stellt sicher, dass die Angaben über Einkünfte und Vermögen genau nachvollziehbar sind.
Wann und wie oft kann Auskunft verlangt werden?
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Zeitspanne, innerhalb derer eine erneute Nachfrage nach Auskunft gestellt werden kann. Laut § 1605 Absatz 2 ist es möglich, innerhalb von zwei Jahren nach der ersten Anfrage keine weiteren Auskünfte zu verlangen, es sei denn, es gibt einen triftigen Grund. Ein solcher Grund wäre beispielsweise, wenn der Auskunftspflichtige nachweislich höhere Einkünfte oder zusätzliches Vermögen erworben hat, was die finanzielle Situation erheblich verändert.
Ein Beispiel aus der Praxis
Stellen wir uns folgendes Szenario vor: Anna und Peter sind geschiedene Eltern eines gemeinsamen Kindes. Anna möchte von Peter Unterhalt für das Kind verlangen. Um zu klären, wie viel Peter tatsächlich verdient, verlangt sie von ihm Auskunft über seine Einkünfte. Peter ist dazu verpflichtet, der Bitte nachzukommen und muss Belege wie seine Lohnabrechnungen vorlegen. Damit kann Anna feststellen, in welcher Höhe sie Unterhalt verlangen kann.
Ein Jahr später erfährt Anna, dass Peter eine neue, besser bezahlte Stelle gefunden hat. Sie kann in diesem Fall erneut Auskunft über seine Einkünfte verlangen, da sie glaubhaft machen kann, dass sich seine finanzielle Situation erheblich verbessert hat. Stellt sich heraus, dass Peter nun ein höheres Einkommen hat, könnte dies zu einer Erhöhung des Unterhalts führen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass § 1605 des BGB eine wichtige Regelung für den Austausch von finanziellen Informationen zwischen Verwandten in gerader Linie darstellt. Diese Auskunftspflicht dient dazu, Transparenz zu schaffen und die Unterhaltsansprüche fair zu gestalten. Es ist sowohl für Laien als auch für Fachleute wichtig, sich über diese Regelung im Klaren zu sein, um das Recht der Angehörigen und die Pflichten zu verstehen.