
In Deutschland regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) zahlreiche Aspekte des Familienrechts. Ein besonders wichtiges Gesetz ist § 1615l, das den Unterhaltsanspruch von Mutter und Vater aus Anlass der Geburt eines Kindes thematisiert. Es geht dabei darum, unter welchen Bedingungen die Eltern für die finanziellen Bedürfnisse des anderen aufkommen müssen, insbesondere während und nach der Schwangerschaft.
Das erste Element dieser Vorschrift beschreibt die Unterhaltspflicht des Vaters. Er muss der Mutter für die Dauer von sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt Unterhalt gewähren. Dies umfasst nicht nur direkte finanzielle Unterstützung, sondern auch die Übernahme von Kosten, die im Zusammenhang mit der Schwangerschaft oder der Entbindung stehen. Damit soll die Mutter entlastet werden, während sie sich auf die Geburt und den damit verbundenen Lebenswandel vorbereitet.
Verlängerte Unterhaltspflicht
Doch was passiert, wenn die Mutter aufgrund der Schwangerschaft oder durch Komplikationen nicht arbeiten kann? In diesen Fällen ist der Vater verpflichtet, über den genannten Zeitraum hinaus Unterhalt zu zahlen. Diese Pflicht beginnt frühestens vier Monate vor der Geburt und besteht für mindestens drei Jahre danach. Ist die Mutter also nicht in der Lage, eine Erwerbstätigkeit aufgrund der Pflege oder Erziehung des Kindes aufzunehmen, wird diese Unterhaltspflicht entsprechend verlängert.
Ein Beispiel verdeutlicht diese Regelung: Anna ist schwanger und erwartet ihr Kind in drei Monaten. Wegen gesundheitlicher Probleme, die während der Schwangerschaft auftreten, kann sie nicht mehr arbeiten. In diesem Fall ist ihr Partner Max verpflichtet, sie zu unterstützen. Er muss dafür sorgen, dass Anna während der Schwangerschaft und mindestens bis zur dritten Lebensjahres des Kindes finanziell abgesichert ist. Dies gilt auch, wenn andere familiäre Unterstüt