BGB

Was und wofür ist der § 1687 BGB? Ausübung der gemeinsamen Sorge bei Getrenntleben

Der § 1687 des BGB ausführlich erklärt mit Beispielen.

(1) Leben Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, so ist bei Entscheidungen in Angelegenheiten, deren Regelung für das Kind von erheblicher Bedeutung ist, ihr gegenseitiges Einvernehmen erforderlich. Der Elternteil, bei dem sich das Kind mit Einwilligung des anderen Elternteils oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung gewöhnlich aufhält, hat die Befugnis zur alleinigen Entscheidung in Angelegenheiten des täglichen Lebens. Entscheidungen in Angelegenheiten des täglichen Lebens sind in der Regel solche, die häufig vorkommen und die keine schwer abzuändernden Auswirkungen auf die Entwicklung des Kindes haben. Solange sich das Kind mit Einwilligung dieses Elternteils oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung bei dem anderen Elternteil aufhält, hat dieser die Befugnis zur alleinigen Entscheidung in Angelegenheiten der tatsächlichen Betreuung. § 1629 Abs. 1 Satz 4 und § 1684 Abs. 2 Satz 1 gelten entsprechend.
(2) Das Familiengericht kann die Befugnisse nach Absatz 1 Satz 2 und 4 einschränken oder ausschließen, wenn dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist.

Wenn Eltern sich trennen, bleibt die Frage nach der elterlichen Verantwortung für ihre Kinder eine der zentralen Anliegen und Herausforderungen. Der § 1687 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) regelt, wie die elterliche Sorge in solchen Situationen praktiziert wird. Im Folgenden erläutern wir das Gesetz, um es sowohl für Laien als auch für Juristen klar verständlich zu machen.

Das Gesetz besagt, dass, wenn Eltern, die das Sorgerecht gemeinsam innehaben, nicht nur vorübergehend getrennt leben, sie bei wichtigen Entscheidungen, die das Wohl des Kindes betreffen, einvernehmlich handeln müssen. Dies bedeutet, dass sie gemeinsam zustimmen müssen, bevor sie Entscheidungen treffen, die von erheblicher Bedeutung für die Entwicklung des Kindes sind. Ein Beispiel hierfür könnte die Wahl einer Schule oder medizinische Entscheidungen sein.

Alltagsentscheidungen und Zuständigkeiten

Der Gesetzestext regelt jedoch auch den Alltag der Kinder. Der Elternteil, bei dem das Kind in der Regel wohnt, hat das Recht, Entscheidungen über alltägliche Angelegenheiten allein zu treffen. Dazu zählen Entscheidungen wie die Auswahl von Kleidung, die Festlegung von Essenszeiten oder die Freizeitgestaltung. Diese Lebensbereiche sind so gestaltet, dass sie häufig anfallen und keine weitreichenden dauerhaften Folgen für das Kind haben.

Wohnt das Kind allerdings beim anderen Elternteil, hat dieser die Befugnis, über die alltäglichen Belange zu entscheiden. Das bedeutet, dass in beiden Fällen der Bezugspunkt die tatsächliche Wohnsituation des Kindes ist. Die Regelung fördert eine klare Handlungsstruktur und gibt den Eltern einen Rahmen für die Entscheidungsfindung im Sinne des Kindes.

Die Rolle des Familiengerichts

Das Familiengericht kann jedoch auch intervenieren und die Entscheidungsbefugnisse einschränken oder ganz ausschließen, wenn dies als notwendig erachtet wird, um das Wohl des Kindes zu sichern. Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn ein Elternteil nicht im besten Interesse des Kindes handelt. Solche Fälle können aus verschiedenen Gründen auftreten, etwa durch Missbrauch oder Vernachlässigung.

Ein Beispiel-Szenario könnte so aussehen: Anna und Ben haben ein gemeinsames Sorgerecht für ihren Sohn Max. Nach der Trennung lebt Max hauptsächlich bei Anna. Wenn es darum geht, ob Max auf ein Sportcamp fahren soll, muss Anna in Absprache mit Ben eine Entscheidung treffen. Wenn sie sich nicht einig sind, kann eine gerichtliche Instanz einberufen werden, um Unterstützung bei der Entscheidungsfindung zu bieten. Das Wohl von Max steht dabei immer im Vordergrund.

Zusammenfassend regelt § 1687 BGB die Ausübung des Sorgerechts bei getrennt lebenden Eltern und sorgt dafür, dass sowohl die täglichen als auch die wichtigen Entscheidungen im Sinne des Kindeswohls getroffen werden. Durch klare Richtlinien und Vorgaben wird sowohl den Eltern als auch den Gerichten ein Handlungsrahmen an die Hand gegeben.

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Referenz
www.gesetze-im-internet.de