
Im deutschen Erbrecht regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) auch das Verhältnis zwischen Vorerben und Nacherben. § 2124 befasst sich dabei mit den Erhaltungskosten der Erbschaft. Es ist wichtig zu verstehen, wie diese Regelung funktioniert, um mögliche Streitigkeiten zwischen den Parteien zu vermeiden.
Der Vorerbe, der die Erbschaft verwaltet, ist dazu verpflichtet, gewöhnliche Erhaltungskosten zu tragen. Diese Kosten betreffen in der Regel regelmäßige Ausgaben, die notwendig sind, um die Substanz des geerbten Vermögens zu sichern. Dazu zählen beispielsweise die Instandhaltung einer Immobilie oder die Pflege von Erbschaftsgegenständen. Er handelt hier also im Interesse der Nacherben, die nach dem Tod des Vorerben das Erbe antreten.
Erhaltungskosten und ihre Ausnahmen
In Absatz zwei des Gesetzes wird klar, dass der Vorerbe auch andere Ausgaben zum Zweck der Erhaltung von Erbschaftsgegenständen tragen darf. Diese Ausgaben müssen jedoch den Umständen nach erforderlich sein. Wenn der Vorerbe privat für solche Aufwendungen aufkommt, hat er das Recht, diese Kosten von der Erbschaft abzuziehen. Sollte dies jedoch nicht möglich sein und der Vorerbe die Kosten aus eigenen Mitteln bestreiten, wird der Nacherbe im Falle seiner Erbschaft zum Ersatz dieser Ausgaben verpflichtet.
Um das Ganze noch greifbarer zu machen, betrachten wir ein Beispiel: Angenommen, ein Vater verstirbt und hinterlässt seinem Sohn und seiner Tochter eine Immobilie sowie einige persönliche Gegenstände. Der Sohn wird als Vorerbe eingesetzt und die Tochter als Nacherbin. Der Sohn muss die laufenden Kosten wie Grundsteuer oder Reparaturen am Dach hoffen, damit die Immobilie nicht an Wert verliert. Das sind die gewöhnlichen Erhaltungskosten, die er allein tragen muss.
Beispiel-Szenarien
In einem weiteren Szenario beschließt der Sohn, die Immobilie umfassend zu renovieren, um ihren Wert zu steigern. Wenn er dafür aus eigenen Mitteln zahlt, kann er später, wenn die Tochter die Nacherbschaft antreten kann, einen Teil der Renovierungskosten von der Erbschaft abziehen. Wenn dieser Betrag nicht aus der Erbschaft gedeckt wird, kann die Tochter für die von ihrem Bruder geleisteten Zahlungen verantwortlich gemacht werden, wenn die Nacherbfolge eintritt.
Diese Regelungen schaffen also einen fairen Ausgleich zwischen den Interessen von Vorerben und Nacherben. Der Gesetzgeber möchte sicherstellen, dass sowohl der Erhalt des Erbes als auch die Belastung der Vermögenswerte im Rahmen von voraussehbaren und nötigen Kosten bleibt.
Zusammengefasst lässt sich festhalten, dass der Vorerbe die Erhaltungskosten im Rahmen der normalen Verwaltung der Erbschaft trägt. Sollten darüber hinausgehende, besondere Kosten anfallen, regelt das BGB, dass diese nur verlangt werden können, wenn sie für die Erhaltung der Erbschaft wirklich notwendig sind. So wird eine klare und faire Handhabung dieser oft komplexen erbrechtlichen Situationen gewährleistet.