BGB

Was und wofür ist der § 1575 BGB? Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung

Der § 1575 des BGB ausführlich erklärt mit Beispielen.

(1) Ein geschiedener Ehegatte, der in Erwartung der Ehe oder während der Ehe eine Schul- oder Berufsausbildung nicht aufgenommen oder abgebrochen hat, kann von dem anderen Ehegatten Unterhalt verlangen, wenn er diese oder eine entsprechende Ausbildung sobald wie möglich aufnimmt, um eine angemessene Erwerbstätigkeit, die den Unterhalt nachhaltig sichert, zu erlangen und der erfolgreiche Abschluss der Ausbildung zu erwarten ist. Der Anspruch besteht längstens für die Zeit, in der eine solche Ausbildung im Allgemeinen abgeschlossen wird; dabei sind ehebedingte Verzögerungen der Ausbildung zu berücksichtigen.
(2) Entsprechendes gilt, wenn sich der geschiedene Ehegatte fortbilden oder umschulen lässt, um Nachteile auszugleichen, die durch die Ehe eingetreten sind.
(3) Verlangt der geschiedene Ehegatte nach Beendigung der Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung Unterhalt nach § 1573, so bleibt bei der Bestimmung der ihm angemessenen Erwerbstätigkeit (§ 1574 Abs. 2) der erreichte höhere Ausbildungsstand außer Betracht.

Der Paragraph 1575 des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) behandelt die Unterhaltsansprüche geschiedener Ehegatten, die während der Ehe keine oder eine unvollständige Berufsausbildung abgeschlossen haben. Dieser Paragraph sieht vor, dass ein geschiedener Ehepartner in bestimmten Situationen von dem anderen Ehepartner Unterhalt verlangen kann. Insbesondere geht es darum, die berufliche Ausbildung aufzunehmen oder abzuschließen, um die eigene wirtschaftliche Situation zu verbessern.

In der Praxis bedeutet das, dass eine Person, die während der Ehe keine Ausbildung begonnen oder diese abgebrochen hat, nach der Scheidung die Möglichkeit hat, finanziell unterstützt zu werden, solange sie sich aktiv um eine Ausbildung bemüht. Diese Regelung soll sicherstellen, dass geschiedene Personen nicht in finanzielle Schwierigkeiten geraten, weil sie während der Ehe auf ihre berufliche Entwicklung verzichtet haben.

Der Anspruch auf Unterhalt

Das Gesetz besagt, dass ein geschiedener Ehegatte Unterhalt verlangen kann, wenn er eine Ausbildung anstrebt, um eine faire Erwerbstätigkeit zu sichern. Der Anspruch besteht jedoch nur, solange der Partner sich ernsthaft um die Ausbildung bemüht und die Aussicht auf einen erfolgreichen Abschluss besteht. Zudem ist wichtig, dass diese Ausbildungszeit nicht länger dauert als die allgemein übliche Dauer für eine solche Ausbildung. Hierbei wird auch berücksichtigt, ob die Ehe möglicherweise Verzögerungen verursacht hat.

Ein Beispiel, um dies zu veranschaulichen: Nehmen wir an, Anna und Peter waren 10 Jahre verheiratet. Anna hat während dieser Zeit ihre schulische Ausbildung nicht abgeschlossen und auch keinen Beruf erlernt. Nach der Scheidung möchte sie eine Ausbildung zur Krankenschwester beginnen, um eigenständig für ihren Lebensunterhalt sorgen zu können. In diesem Fall kann Anna, solange sie aktiv ihre Ausbildung verfolgt, von Peter Unterhalt verlangen, um ihre finanziellen Bedürfnisse zu decken, während sie sich auf ihre neue berufliche Zukunft vorbereitet.

Fortbildung und Umschulung

Der Paragraph schließt auch die Möglichkeit ein, dass geschiedene Ehegatten Unterhalt verlangen können, wenn sie sich fort- oder umschulen. Das ist besonders relevant, wenn durch die Ehe Nachteile entstanden sind, die nun ausgeglichen werden sollen. Wenn beispielsweise ein Ehepartner während der Ehe seine berufliche Karriere aus familiären Gründen zurückgestellt hat, könnte dieser nach der Scheidung Unterhalt verlangen, um neue Qualifikationen zu erwerben und so seine berufliche Stellung zu verbessern.

Ein weiteres Beispiel verdeutlicht diesen Aspekt: Max hat während seiner Ehe mit Laura als Hauptverdiener gearbeitet, während Laura sich um die Kinder und den Haushalt gekümmert hat. Nach der Scheidung stellt Laura fest, dass sie ihre berufliche Weiterbildung im Bereich Marketing dringend nachholen muss, um wieder im Beruf Fuß fassen zu können. Da sie während der Ehe finanzielle Nachteile erlitten hat, hat sie das Recht, von Max Unterhalt zu verlangen, solange sie ihre Fortbildung ernsthaft verfolgt.

Insgesamt zeigt der § 1575 BGB, wie wichtig es ist, geschiedenen Ehepartnern die Möglichkeit zu geben, sich beruflich zu rehabilitieren. Die Regelung schützt vor wirtschaftlicher Not und fördert die Eigenverantwortung. Dies schafft nicht nur einen Anreiz zur Eigenständigkeit, sondern trägt auch zur sozialen Gerechtigkeit bei, indem es die negativen Auswirkungen von Ehe und Scheidung weitgehend abmildert.

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Referenz
www.gesetze-im-internet.de