
Das Widerrufsrecht bei Verbraucherdarlehensverträgen, geregelt in § 356b des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), gibt Verbrauchern wichtige Rechte, wenn es um Darlehen geht. Insbesondere bietet es die Möglichkeit, einen Kreditvertrag innerhalb eines bestimmten Zeitraums zu widerrufen. Doch wann beginnt dieser Zeitraum, und was sind die Voraussetzungen für einen Widerruf? Das werden wir im Folgenden klären.
Ein zentraler Punkt des § 356b ist der Beginn der Widerrufsfrist. Diese Frist startet nicht automatisch mit der Unterzeichnung des Kreditvertrags. Vielmehr setzt sie voraus, dass der Darlehensgeber dem Darlehensnehmer bestimmte Informationen zur Verfügung stellt. Dazu gehört die Vertragsurkunde oder eine Abschrift davon, welche spezielle Pflichtangaben enthalten muss. Das bedeutet, dass der Darlehensnehmer zunächst die entsprechenden Unterlagen erhalten muss, bevor er seine Widerrufsfrist in Anspruch nehmen kann.
Wann und wie kann ich widerrufen?
Nehmen wir an, ein Verbraucher schließt einen Darlehensvertrag über einen neuen PKW ab. Die finanzierende Bank hat ihm jedoch zunächst keine umfassenden Informationen zur Verfügung gestellt oder wichtige Pflichtangaben fehlen. In einem solchen Fall beginnt die Widerrufsfrist erst, wenn die Bank die erforderlichen Angaben nachholt. Gelingt dies innerhalb eines Monats, hat der Kunde dann einen Monat Zeit, um den Widerruf auszusprechen.
Die Frist beträgt für Allgemein-Verbraucherdarlehen und Immobiliar-Verbraucherdarlehen einen Monat. Dennoch gibt es hinweisende Fristen: Bei Immobiliar-Darlehen erlischt das Widerrufsrecht spätestens nach zwölf Monaten und 14 Tagen nach Vertragsschluss. Das bedeutet für den Verbraucher, dass er bei fehlenden Informationen in einem Darlehensvertrag besonders aufmerksam sein sollte.
Beispiel-Szenarien
Betrachten wir zwei Szenarien, die die Anwendung dieses Gesetzes veranschaulichen.
- Szenario 1: Frau Müller hat einen Darlehensvertrag für eine Wohnung unterschrieben. Die Bank hat es versäumt, ihr alle erforderlichen Informationen über ihr Widerrufsrecht zu übermitteln. Frau Müller erhält diese Informationen erst nach zwei Monaten. Da die Frist erst mit dem Erhalt dieser Informationen beginnt, kann sie den Vertrag jetzt widerrufen, und zwar innerhalb eines Monats ab dem Datum des Erhalts.
- Szenario 2: Herr Schmidt hat einen Konsumkreditantrag für seine neue Einrichtung unterschrieben. In den bereitgestellten Unterlagen fehlen Pflichtangaben. Er erhält die fehlenden Informationen erst einen Monat nach Vertragsabschluss. In diesem Fall hat Herr Schmidt jetzt nur noch zwei Wochen Zeit, um den Kreditvertrag zu widerrufen, da die Frist nur einen Monat nach der Nachholung der Informationen beträgt.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass § 356b BGB einen klaren Rahmen für das Widerrufsrecht bei Verbraucherdarlehensverträgen bietet. Verbraucher sollten immer darauf achten, ob sie alle erforderlichen Informationen erhalten haben und im Zweifelsfall rechtzeitig handeln. Ein right information provided is crucial for making informed decisions regarding financial commitments.