
- 1.
-
unentgeltliche Zuwendungen gemacht hat, durch die er nicht einer sittlichen Pflicht oder einer auf den Anstand zu nehmenden Rücksicht entsprochen hat,
- 2.
-
Vermögen verschwendet hat oder
- 3.
-
Handlungen in der Absicht vorgenommen hat, den anderen Ehegatten zu benachteiligen.
Ist das Endvermögen eines Ehegatten geringer als das Vermögen, das er in der Auskunft zum Trennungszeitpunkt angegeben hat, so hat dieser Ehegatte darzulegen und zu beweisen, dass die Vermögensminderung nicht auf Handlungen im Sinne des Satzes 1 Nummer 1 bis 3 zurückzuführen ist.
Erkläre mir folgendes Gesetz des deutschen BGB so, dass es sowohl Laien, als auch Anwälte verstehen. Mache es als Blogartikel inklusive einem oder mehrerer Beispiel-Szenarien. Erstelle keinen Haupttitel, sondern beginne direkt mit dem Fließtext. Fügen Sie Untertitel für bessere Lesbarkeit und Struktur hinzu, aber fügen Sie den ersten Untertitel nach mindestens 2 Absätzen ein. Vermeiden Sie zu viele Überschriften (max. 2-5). Verwende einen Mix aus langen und kurzen Sätzen. Verwende einen natürlichen Schreibstil, aber achte auf gute Grammatik und Rechtschreibung. **Halte die Absätze kurz**, um bessere Lesbarkeit zu erreichen
Keine Markdown-Syntax verwenden! Zur Formatierung nur spezifisches HTML verwenden (erlaubt: