
Das deutsche Gesetz sieht in § 105a BGB Regelungen vor, die die Rechtsgültigkeit von Geschäften des täglichen Lebens für volljährige geschäftsunfähige Personen betreffen. Es handelt sich dabei um einen Abschnitt, der im Alltag sehr relevant ist. Der Paragraph stellt klar, dass Volljährige, die geschäftsunfähig sind, unter bestimmten Bedingungen Verträge abschließen können, ohne dass diese automatisch ungültig sind.
Geschäftsunfähigkeit bedeutet, dass eine Person aufgrund von geistigen Einschränkungen nicht in der Lage ist, die Bedeutung ihrer Handlungen zu verstehen oder sie zu steuern. Dennoch gibt es im Alltag viele alltägliche Geschäfte, die einen geringen Wert haben. Hier schützt das Gesetz sowohl die geschäftsunfähigen Personen als auch die Vertragspartner.
Bedingungen für die Wirksamkeit von Geschäften
Wie der Gesetzestext besagt, wird ein Vertrag zwischen einem volljährigen Geschäftsunfähigen und einem anderen, der geringwertige Mittel betrifft, als wirksam angesehen, sobald die vereinbarten Leistungen auch tatsächlich erbracht werden. Dies bedeutet, solange es sich um ein einfaches Alltag Geschäft ohne große Risiken handelt, bleibt der Vertrag gültig. Dazu zählt beispielsweise der Kauf einer Kleinigkeit im Supermarkt.
Es gibt jedoch eine wichtige Einschränkung. Sollte das Geschäft eine erhebliche Gefahr für die Person oder das Vermögen des Geschäftsunfähigen darstellen, gilt diese Regelung nicht mehr. Das dient dem Schutz der betroffenen Person. Ein Beispiel dafür könnte ein teurer Vertrag über den Kauf eines Autos sein, der für die geschäftsunfähige Person keine Vorteile bringt, sondern im Gegenteil, sie in eine schwierige Situation bringen kann.
Beispiel-Szenarien
Nehmen wir an, ein volljähriger Mann, der aufgrund einer psychischen Erkrankung als geschäftsunfähig gilt, geht in einen Kiosk und kauft sich eine Tüte Chips für 1 Euro. Laut § 105a BGB ist dieser Kauf vollständig gültig. Der Verkäufer hat die Chips geliefert, und der Käufer hat seine Zahlung geleistet. Es besteht hier kein Risiko, und es handelt sich um ein geringwertiges Mittel.
Im Gegensatz dazu könnte der gleiche Mann in ein Autohaus gehen und einen Kaufvertrag über ein Fahrzeug im Wert von mehreren tausend Euro unterschreiben. Diese Entscheidung könnte riskant sein und zu finanziellen Nachteilen führen. In diesem Fall greift der Schutz des Gesetzes nicht, und der Vertrag wäre ungültig.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass § 105a BGB eine wichtige Regelung für den Schutz sowie für die Handlungsfähigkeit in alltäglichen Situationen darstellt. Während geringwertige Geschäfte ohne große Gefahren grundsätzlich wirksam sind, wird bei größeren und riskanteren Transaktionen der Schutz für geschäftsunfähige Personen in den Vordergrund gestellt. Dies schafft einen gewissen Handlungsspielraum, der sowohl den Bedürfnissen der Betroffenen als auch der gesellschaftlichen Realität Rechnung trägt.