BGB

Was und wofür ist der § 106 BGB? Beschränkte Geschäftsfähigkeit Minderjähriger

Der § 106 des BGB ausführlich erklärt mit Beispielen.

Ein Minderjähriger, der das siebente Lebensjahr vollendet hat, ist nach Maßgabe der §§ 107 bis 113 in der Geschäftsfähigkeit beschränkt.

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen in Deutschland, und ein besonders wichtiges Thema ist die Geschäftsfähigkeit von Minderjährigen. § 106 BGB bespricht die beschränkte Geschäftsfähigkeit von Minderjährigen, die das siebte Lebensjahr vollendet haben. Aber was bedeutet das konkret? In diesem Artikel werden wir die zentralen Punkte dieses Paragrafen beleuchten und anhand von Beispielen verdeutlichen, wie er im Alltag angewendet wird.

Im Wesentlichen bedeutet § 106, dass Minderjährige, die älter als sieben Jahre sind, in ihrer Geschäftsfähigkeit eingeschränkt sind. Sie können nicht einfach alle Verträge abschließen oder rechtliche Verpflichtungen eingehen, ohne dass es bestimmte Bedingungen erfüllt. Die Regelungen, die in den §§ 107 bis 113 BGB festgelegt sind, bestimmen im Detail, unter welchen Voraussetzungen Minderjährige Verträge abschließen dürfen.

Beispiel 1: Kauf eines Schoko-Riegels

Stellen wir uns vor, ein 10-jähriger Junge namens Max möchte sich im Kiosk einen Schokoladenriegel kaufen. Dieser Riegel kostet 1 Euro. Da der Kaufpreis gering ist und Max mit seinem eigenen Taschengeld bezahlt, gilt dieser Kauf als rechtlich erlaubt. Es handelt sich um einen sogenannten „Geschäftsabschluss in der ordentlichen Geschäftführung“. Max hat in diesem Fall die Befugnis, den Kaufvertrag abzuschließen, ohne dass es einer Zustimmung seiner Eltern bedarf.

Beispiel 2: Kauf eines Fahrrads

Nehmen wir jedoch an, Max möchte ein neues Fahrrad kaufen, das 300 Euro kostet. Hier überschreitet der Preis die Grenze des Üblichen. Max benötigt nun die ausdrückliche Zustimmung seiner Eltern, um diesen Vertrag abschließen zu können. Andernfalls wäre der Vertrag rechtlich unwirksam, da die Eltern nicht ihr Einverständnis gegeben haben. Dies verdeutlicht, wie entscheidend die Höhe des Kaufpreises für die Geschäftsfähigkeit eines Minderjährigen ist.

Zusätzlich gibt es besondere Regelungen für bestimmte Arten von Verträgen, wie Schenkungen oder Verträge, die dem Minderjährigen nur Vorteile bringen. Hier könnte Max sogar ohne Zustimmung seiner Eltern tätig werden. Zum Beispiel, wenn ihm ein Verwandter ein Spielzeug schenkt, wäre dies problemlos möglich.

Zusammenfassung der wesentlichen Punkte

Die Regelung in § 106 BGB macht deutlich, dass Minderjährige hinsichtlich ihrer Geschäftsfähigkeit besonderen Regeln unterliegen. Sie dürfen Verträge abschließen, die ihnen nur Vorteile bringen, oder für die sie mit eigenen Mitteln, die ihnen zur Verfügung stehen, zahlen können. Wichtig ist, dass Eltern oder gesetzliche Vertreter in vielen Fällen zustimmen müssen, um rechtliche Sicherheit zu gewährleisten.

Somit ist dieser Paragraf ein wichtiges Instrument, um den Schutz von Minderjährigen im rechtlichen Bereich sicherzustellen. Er bietet eine Balance zwischen der Möglichkeit, eigenverantwortlich zu handeln, und dem notwendigen Schutz vor möglichen rechtlichen Nachteilen.

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Referenz
www.gesetze-im-internet.de