BGB

Was und wofür ist der § 1568 BGB? Härteklausel

Der § 1568 des BGB ausführlich erklärt mit Beispielen.

(1) Die Ehe soll nicht geschieden werden, obwohl sie gescheitert ist, wenn und solange die Aufrechterhaltung der Ehe im Interesse der aus der Ehe hervorgegangenen minderjährigen Kinder aus besonderen Gründen ausnahmsweise notwendig ist oder wenn und solange die Scheidung für den Antragsgegner, der sie ablehnt, auf Grund außergewöhnlicher Umstände eine so schwere Härte darstellen würde, dass die Aufrechterhaltung der Ehe auch unter Berücksichtigung der Belange des Antragstellers ausnahmsweise geboten erscheint.
(2) (weggefallen)

Im deutschen Familienrecht spielt die Härteklausel nach § 1568 BGB eine bedeutende Rolle. Sie betrifft vor allem Scheidungen und die Umstände, unter denen eine Ehe trotz ihres Scheiterns aufrechterhalten werden kann. Die Grundidee dieser Regelung ist, dass nicht nur die Wünsche der Ehepartner, sondern auch die Belange von Kindern und außergewöhnliche persönliche Umstände berücksichtigt werden müssen.

Im Kern betrifft § 1568 die Frage, ob eine Ehe geschieden werden sollte, auch wenn die Beziehung längst gescheitert ist. Die Klausel besagt, dass in bestimmten Fällen eine Scheidung abgelehnt werden kann, auch wenn dies für die Ehepartner selbst sowohl für den Antragsteller als auch den Antragsgegner nicht wünschenswert ist. Hierbei stehen die minderjährigen Kinder und extreme persönliche Härten des Antragsgegners im Vordergrund.

Die Belange der Kinder

Im ersten Absatz wird explizit auf die minderjährigen Kinder eingegangen. Wenn die Aufrechterhaltung der Ehe zum Wohl der Kinder notwendig ist, kann dies ein Grund sein, sich gegen eine Scheidung zu entscheiden. Das Gericht wägt hier ab, ob die Kinder durch die Scheidung in ihrer Entwicklung, ihrem Wohlbefinden oder ihren sozialen Kontakten beeinträchtigt würden.

Stellen wir uns einen Fall vor: Anna und Peter haben sich auseinandergelebt. Beide sind der Meinung, dass die Ehe gescheitert ist. Sie haben jedoch zwei kleine Kinder. Der eine Ehepartner, sagen wir Anna, beantragt die Scheidung, während Peter diese ablehnt. Das Gericht könnte entscheiden, die Ehe aufrechtzuerhalten, wenn es überzeugt ist, dass die Stabilität der Kinder darunter leiden würde und es aus besonderen Gründen notwendig ist, dass die Familie weiterhin zusammenlebt.

Außergewöhnliche Umstände und Härte

Der zweite Punkt, der in der Härteklausel behandelt wird, betrifft außergewöhnliche Umstände, die dazu führen könnten, dass die Scheidung für den antragstellenden Ehepartner eine extreme Härte darstellen würde. Hierbei kann es sich um schwerwiegende finanzielle, gesundheitliche oder psychologische Probleme handeln, die eine Scheidung unmöglich machen.

Nehmen wir ein Beispiel: Michael hat eine schwere Erkrankung und ist auf die Unterstützung seiner Ehefrau Julia angewiesen. Julia möchte sich scheiden lassen, da die Beziehung belastend ist. Allerdings wäre die Scheidung für Michael in seiner aktuellen Situation eine untragbare Belastung. Das Gericht könnte entscheiden, die Scheidung zu verweigern, um Michael in dieser schwierigen Zeit zu schützen.

Insgesamt zeigt § 1568 BGB, dass das Familienrecht in Deutschland versucht, verschiedene Interessen in Einklang zu bringen. Es geht nicht nur um den Willen der Ehepartner, sondern auch um das Wohl von Kindern und die individuelle Situation der Beteiligten. Letztlich dient die Härteklausel dazu, einen gewissen Ausgleich herzustellen, wenn die Umstände dies erfordern.

In einer Gesellschaft, in der Scheidungen häufig werden, ist es wichtig, dass solche Regelungen existieren, um diejenigen zu schützen, die möglicherweise durch diese Veränderungen in eine noch schwierigere Lage geraten würden. Das BGB vermittelt hier also Werte, die über rein rechtliche Ansprüche hinausgehen.

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Referenz
www.gesetze-im-internet.de