
In der heutigen digitalen Welt spielen Waren mit digitalen Elementen eine immer größere Rolle. Dies können beispielsweise elektronische Geräte, Software oder auch Smart-Home-Anwendungen sein. Ein zu beachtendes Gesetz in diesem Zusammenhang ist § 475c des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Es regelt, wie Käufer und Verkäufer mit Sachmängeln umgehen sollten, wenn die gekaufte Ware digitale Elemente enthält und diese dauerhaft bereitgestellt werden.
Im ersten Absatz des Paragraphen wird klargestellt, dass bei einem Kauf, bei dem eine dauerhafte Bereitstellung digitaler Elemente vereinbart wurde, spezielle Regelungen gelten. Das bedeutet, dass sowohl die Parteien – also Käufer und Verkäufer – klare Absprachen treffen sollten, wie lange diese digitalen Elemente zur Verfügung stehen. Wenn nichts Festgelegtes vereinbart wurde, kommt eine bestimmte Regelung aus einem anderen Paragraphen (§ 475b Absatz 4 Nummer 2) zur Anwendung, die festlegt, dass die Bereitstellung angemessen und nutzbar sein muss.
Die Haftung des Unternehmers
Ein wesentlicher Punkt des Gesetzes ist die Haftung des Unternehmers. Laut Absatz zwei haftet der Unternehmer über die bestehenden Regelungen hinaus für die digitalen Elemente, die während des Bereitstellungszeitraums angeboten werden. Das bedeutet, dass er sicherstellen muss, dass die digitalen Bestandteile mindestens für zwei Jahre nach der Ablieferung der Ware den im Gesetz festgelegten Anforderungen entsprechen.
Diese Anforderungen beziehen sich auf verschiedene Merkmale, wie Funktionalität, Sicherheit und Möglichkeit der Nutzung. Angenommen, Sie kaufen ein Smartphone mit einer dazugehörigen Software, die regelmäßig aktualisiert werden soll. Der Verkäufer ist verpflichtet, sicherzustellen, dass die Software in dieser Zeit weiterhin funktioniert und sicher ist. Bei einem Defekt innerhalb dieser zwei Jahre kann der Käufer also Ansprüche geltend machen.
Beispiele zur Veranschaulichung
Stellen Sie sich vor, Sie erwerben ein Smart-TV, das mit einer Streaming-App ausgestattet ist, die regelmäßig neue Inhalte bereitstellt. Wenn die App plötzlich nicht mehr funktioniert oder die Inhalte nicht mehr verfügbar sind, obwohl ein dauerhafter Zugang versprochen wurde, können Sie als Käufer reklamieren. In diesem Fall hätte der Unternehmer nicht nur die ursprünglichen Rückgaberechte zu berücksichtigen, sondern müsste auch die dauerhafte Bereitstellung der digitalen Elementen einhalten.
Ein weiteres Beispiel könnte ein Online-Abonnement für Software sein. Wenn Sie ein jahresbasiertes Abonnement für Design-Software kaufen und diese nach zwölf Monaten nicht mehr funktional ist oder keine neuen Updates erhält, haben Sie Rechte gegenüber dem Anbieter. Dieser muss gewährleisten, dass die Software während des vereinbarten Zeitraumes voll funktionstüchtig bleibt.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass § 475c des BGB essentielle Schutzbestimmungen für Käufer von Waren mit digitalen Elementen bereithält. Diese Regelungen tragen dazu bei, dass Verbraucher in einer zunehmend digitalisierten Welt sicherer und informierter Konsumieren können.