BGB

Was und wofür ist der § 123 BGB? Anfechtbarkeit wegen Täuschung oder Drohung

Der § 123 des BGB ausführlich erklärt mit Beispielen.

(1) Wer zur Abgabe einer Willenserklärung durch arglistige Täuschung oder widerrechtlich durch Drohung bestimmt worden ist, kann die Erklärung anfechten.
(2) Hat ein Dritter die Täuschung verübt, so ist eine Erklärung, die einem anderen gegenüber abzugeben war, nur dann anfechtbar, wenn dieser die Täuschung kannte oder kennen musste. Soweit ein anderer als derjenige, welchem gegenüber die Erklärung abzugeben war, aus der Erklärung unmittelbar ein Recht erworben hat, ist die Erklärung ihm gegenüber anfechtbar, wenn er die Täuschung kannte oder kennen musste.

Im deutschen Zivilrecht ist § 123 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) von zentraler Bedeutung, wenn es darum geht, den rechtsgeschäftlichen Schutz von Personen zu gewährleiste. Er regelt die Anfechtbarkeit von Willenserklärungen, die unter dem Einfluss von Täuschung oder Drohung abgegeben werden. Aber was bedeutet das konkret für den Alltag?

Wer jemandem durch arglistige Täuschung einen anderen Willen aufzwingt, greift in die Entscheidungsfreiheit dieses Menschen ein. Gleiches gilt für den Einsatz von Drohung. Damit wollen wir die rechtlichen Rahmenbedingungen klären, in denen jemand seine Erklärung anfechten kann, um sich von unrechtmäßigen Entscheidungen zu befreien.

Was versteckt sich hinter Täuschung und Drohung?

Arglistige Täuschung liegt vor, wenn jemand mit Vorsatz falsche Informationen gibt oder wichtige Tatsachen verschweigt, um das Vertrauen des anderen zu gewinnen. Ein einfaches Beispiel: Wenn jemand ein gebrauchtes Auto verkauft und verschweigt, dass es Unfall beschädigt ist, wäre dies eine Täuschung. Der Käufer glaubt, ein einwandfreies Auto zu erwerben, handelt aber unter falschen Voraussetzungen.

Drohung hingegen bedeutet, dass jemand unter Druck gesetzt wird, eine Entscheidung zu treffen, die er unter normalen Umständen nicht treffen würde. Ein Beispiel dafür wäre, wenn jemand gedroht wird, die Wohnung zu kündigen, wenn er nicht einen Vertrag unterzeichnet.

Beispielszenarien

Um die Theorie zu verdeutlichen, wollen wir zwei konkrete Szenarien durchspielen:

  • Szenario 1: Lisa kauft ein Auto von Tom. Im Vertrag steht nichts von einem Unfall, den das Auto hatte. Einige Wochen später erfährt Lisa, dass das Auto einen erheblichen Unfallschaden aufweist. Da Tom dies absichtlich verschwiegen hat, könnte Lisa die Willenserklärung anfechten. Sie ist nun berechtigt, den Kaufvertrag zu widerrufen und ihr Geld zurückzufordern.
  • Szenario 2: Der Handwerker Max führt Arbeiten in der Wohnung von Anna aus und droht ihr, die Arbeiten abzubrechen, wenn sie nicht sofort eine weitere Zahlung leistet. Anna handelt unter Druck und zahlt. Da Max mit unzulässigen Mitteln agiert hat, kann Anna die Zahlung anfechten, da sie nicht freiwillig gehandelt hat.

Die Anfechtbarkeit aufgrund von Täuschung oder Drohung schützt damit die Parteien vor nachteiligen Entscheidungen, die unter unlauteren Bedingungen getroffen werden. Die genaue Regelung, die besagt, dass eine Willenserklärung nur anfechtbar ist, wenn der Dritte, der durch die Täuschung geschädigt wurde, von dieser wusste oder es wissen musste, soll sicherstellen, dass auch Dritte nicht unredlich profitieren.

Insgesamt ist § 123 BGB ein rechtlicher Schutzschirm für Menschen, die in eine möglicherweise nachteilige Situation geraten. Wer sich an diese Regelung hält, unterstützt eine faire und transparente Vertragsgestaltung.

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Referenz
www.gesetze-im-internet.de