
Im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) beschäftigt sich § 600 mit der Mängelhaftung im Rahmen eines Verleihvertrags. Dieses Gesetz besagt, dass der Verleiher, also die Person, die eine Sache verleiht, in der Verantwortung steht, dem Entleiher Schaden zu ersetzen, wenn er einen Mangel oder Fehler der Sache arglistig verschweigt. Dabei steht „arglistig“ für ein bewusstes und absichtliches Unterlassen von Informationen, die für den Entleiher von Bedeutung sind.
Doch was bedeutet das konkret? Stellen Sie sich vor, Sie leihen ein Auto von einem Freund. Ihr Freund weiß, dass die Bremsen des Autos defekt sind, sagt Ihnen das jedoch nicht und verleiht Ihnen das Auto trotzdem. Wenn es aufgrund dieser defekten Bremsen zu einem Unfall kommt, liegt eine arglistige Täuschung vor. Sie können in diesem Fall Schadensersatz von Ihrem Freund verlangen.
Pflichten des Verleihers
Die Verantwortung des Verleihers ist weitreichend. Er muss sicherstellen, dass die geliehene Sache frei von Mängeln ist, die er kennt oder kennen sollte. Wenn er diese Mängel dem Entleiher nicht offenbart, kann dies schwerwiegende Folgen haben. Es reicht nicht aus, einfach nur mangelnden Zustand zu ignorieren. Der Verleiher hat eine Prüfplicht.
Das bedeutet, dass er die geliehene Sache im Voraus auf eventuelle Mängel überprüfen sollte. Wenn er dies nicht tut oder absichtlich etwas verschweigt, hat der Entleiher das Recht, bei einem entstandenen Schaden Ansprüche geltend zu machen. Dies kann finanzielle Verantwortung, Reparaturkosten oder sogar Schmerzensgeld einschließen, je nach Schwere des Vorfalls.
Beispiel-Szenarien
Um die Grundlagen dieses Gesetzes noch klarer zu machen, betrachten wir ein weiteres Beispiel. Angenommen, Sie leihen sich von einem Nachbarn eine Leiter. Ihr Nachbar weiß, dass die Leiter wackelig ist und möglicherweise umkippen könnte, weil sie beschädigt ist. Er sagt Ihnen jedoch nichts davon und verleiht Ihnen die Leiter trotzdem.
Wie Sie sich vorstellen können, könnten Sie jemanden verletzen oder sich selbst verletzen, während Sie die Leiter benutzen. Hier gilt ebenfalls, dass Ihr Nachbar Ihnen Schadenersatz leisten muss, wenn er Ihnen diesen Mangel arglistig verschwiegen hat. Das Gesetz schützt Ihnen also nicht nur im Falle eines Unfalls, sondern fordert von Verleihern auch eine ehrliche und vollständige Offenbarung von Informationen.
In der Praxis bedeutet dies, dass sowohl der Verleiher als auch der Entleiher sich ihrer Rechte und Pflichten bewusst sein sollten. Der Verleiher muss proaktiv Informationen bereitstellen und der Entleiher sollte im Interesse seiner eigenen Sicherheit diese Informationen auch in Anspruch nehmen. Dies fördert nicht nur ein faires Miteinander, sondern schützt auch vor rechtlichen Auseinandersetzungen.