BGB

Was und wofür ist der § 1320 BGB? Aufhebung der neuen Ehe

Der § 1320 des BGB ausführlich erklärt mit Beispielen.

(1) Lebt der für tot erklärte Ehegatte noch, so kann unbeschadet des § 1319 sein früherer Ehegatte die Aufhebung der neuen Ehe begehren, es sei denn, dass er bei der Eheschließung wusste, dass der für tot erklärte Ehegatte zum Zeitpunkt der Todeserklärung noch gelebt hat. Die Aufhebung kann nur binnen eines Jahres begehrt werden. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Ehegatte aus der früheren Ehe Kenntnis davon erlangt hat, dass der für tot erklärte Ehegatte noch lebt. § 1317 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 gilt entsprechend.
(2) Für die Folgen der Aufhebung gilt § 1318 entsprechend.

Das deutsche Zivilrecht regelt in vielen Punkten, wie Beziehungen zwischen Menschen rechtlich betrachtet werden. Ein besonderes Augenmerk gilt dabei den Ehen und deren Status. Ein zentrales Element im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist der Paragraph 1320, der sich mit der Aufhebung einer neuen Ehe beschäftigt, falls der für tot erklärte Partner noch lebt. Doch was bedeutet das konkret und in welchen Situationen greift dieses Gesetz?

Im Grunde genommen erlaubt § 1320 einem ehemaligen Ehegatten, die neue Ehe aufzuheben, wenn er herausfindet, dass der Partner, der für tot erklärt wurde, doch noch lebt. Dies ist besonders relevant in Fällen, in denen Menschen glauben, ihre Partner wären gestorben und eine neue Beziehung eingehen. Wenn sich später herausstellt, dass der erste Partner noch lebt, wird die rechtliche Situation komplex und dieser Paragraph kommt ins Spiel.

Der Anwendungsbereich von § 1320

Um das Gesetz besser zu verstehen, schauen wir uns ein Beispiel an. Nehmen wir an, Peter und Anna sind verheiratet. Nach einem schweren Unfall wird Peter für tot erklärt, da man keine Anzeichen für sein Überleben findet. Anna gerät in eine schwere Trauerphase, beginnt jedoch irgendwann, ihr Leben weiterzuführen, und heiratet schließlich Thomas. Einige Monate später wird Peter lebend aufgefunden.

In diesem Moment hat Anna das Recht, ihre Ehe mit Thomas anzufechten, da Peter für tot erklärt wurde, aber noch lebt. Die Frist dafür, die neue Ehe anzufochten, beträgt ein Jahr. Wichtig ist, dass Anna nicht gewusst haben darf, dass Peter noch lebte, als sie die Ehe mit Thomas einging. Hätte sie dies gewusst, könnte sie die neue Ehe nicht mehr anfechten.

Die Fristen und rechtlichen Folgen

Ein wichtiger Punkt bei der Anfechtung ist die Frist von einem Jahr. Diese Frist beginnt, sobald der ehemalige Ehegatte (in diesem Beispiel Anna) Kenntnis von dem Umstand hat, dass der für tot erklärte Ehegatte (Peter) noch lebt. Nach Ablauf dieser Frist kann Anna die Ehe mit Thomas nicht mehr anfechten.

Sofern die Anfechtung erfolgreich ist, gilt die neue Ehe rechtlich als aufgehoben, und die rechtlichen Folgen sind, ähnlich wie im § 1318, zu behandeln. Das bedeutet, dass die Teilnahme an den Rechten und Pflichten dieser Ehe beendet wird und möglicherweise auch Auswirkungen auf Erbschaften oder den Unterhalt hat.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass § 1320 BGB ein wichtiger rechtlicher Schutz für Personen ist, die glauben, ihre Partner verloren zu haben, und dennoch in einer neuen Beziehung leben. Er ermöglicht die Klarheit über den Status der Ehe und schützt die Rechte der Beteiligten in solch komplizierten Lebenssituation.

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Referenz
www.gesetze-im-internet.de