BGB

Was und wofür ist der § 1357 BGB? Geschäfte zur Deckung des Lebensbedarfs

Der § 1357 des BGB ausführlich erklärt mit Beispielen.

(1) Jeder Ehegatte ist berechtigt, Geschäfte zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs der Familie mit Wirkung auch für den anderen Ehegatten zu besorgen. Durch solche Geschäfte werden beide Ehegatten berechtigt und verpflichtet, es sei denn, dass sich aus den Umständen etwas anderes ergibt.
(2) Ein Ehegatte kann die Berechtigung des anderen Ehegatten, Geschäfte mit Wirkung für ihn zu besorgen, beschränken oder ausschließen; besteht für die Beschränkung oder Ausschließung kein ausreichender Grund, so hat das Familiengericht sie auf Antrag aufzuheben. Dritten gegenüber wirkt die Beschränkung oder Ausschließung nur nach Maßgabe des § 1412.
(3) Absatz 1 gilt nicht, wenn die Ehegatten getrennt leben.
§ 1357 Abs. 1: Mit GG (100-1) vereinbar gem. BVerfGE v. 3.10.1989 I 2052 – 1 BvL 78/86; 1 BvL 79/86 –

Das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt viele Aspekte des täglichen Lebens. Ein interessanter Paragraph in diesem Zusammenhang ist § 1357, der sich mit den finanziellen Geschäften zwischen Ehegatten befasst. In diesem Artikel wollen wir sowohl Laien als auch Juristen verständlich erklären, worum es bei diesem Gesetz geht.

§ 1357 beschäftigt sich mit der Frage, wie Ehegatten ihre finanziellen Verpflichtungen und Rechte zueinander handhaben. Demnach darf jeder Ehepartner im Sinne der familiären Lebensbedarfsdeckung Geschäfte tätigen. Diese Geschäfte wirken dann auch für den anderen Ehepartner. Dies alles geschieht, solange keine gesonderten Vereinbarungen getroffen wurden, die eine solche Regelung einschränken.

Was bedeutet das konkret?

Stellen wir uns ein Beispiel vor: Anna und Max sind verheiratet. Anna beschließt, neue Möbel für das gemeinsame Wohnzimmer zu kaufen, da die alten abgenutzt sind. Sie geht in ein Möbelgeschäft und kauft einen Esstisch sowie Stühle für 1.000 Euro. Laut § 1357 ist diese Entscheidung für beide bindend. Max ist ebenfalls verpflichtet, die Kosten für die Möbel zu tragen, auch wenn er nicht direkt an dem Kauf beteiligt war.

Das Gesetz stellt somit sicher, dass ein Ehepartner nicht alleine für die Ausgaben der Familie verantwortlich gemacht werden kann. Es bietet ein gewisses Maß an Schutz, aber auch an Verantwortung. Der Gesetzgeber möchte verhindern, dass ein Partner finanziell übervorteilt wird, während der andere Partner alleine Entscheidungen trifft.

Die Beschränkung der Berechtigung

Diese Beschränkung muss allerdings begründet sein. Hat Max keinen triftigen Grund, könnte ein Familiengericht auf Antrag von Anna die Einschränkung aufheben. Dies gibt dem Gesetz eine gewisse Flexibilität, um sicherzustellen, dass die finanziellen Angelegenheiten einer Familie fair und transparent gehandhabt werden.

Wichtig zu beachten ist, dass § 1357 nicht mehr gilt, wenn die Ehepartner getrennt leben. Hier endet die gegenseitige Verantwortlichkeit, was z.B. im Falle einer Trennung oder Scheidung von Bedeutung sein kann.

Insgesamt ist § 1357 ein wichtiges Regelwerk für Ehepaare in Deutschland. Es sorgt dafür, dass beide Partner beim Wirtschaften innerhalb der Familie gleichberechtigt sind. Gleichzeitig ermöglicht es, dass man in bestimmten Umständen Maßnahmen ergreifen kann, um die finanzielle Sicherheit zu erhöhen. Das Gesetz ist somit sowohl für Laien als auch für Juristen von Interesse, da es durch einfache Mechanismen die internen finanziellen Beziehungen innerhalb der Ehe regelt.

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Referenz
www.gesetze-im-internet.de