
Das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt in § 1365 die Verfügung über das Vermögen eines Ehegatten. In einfachen Worten besagt dieser Paragraph, dass ein Gatte nicht einfach so über das gesamte Vermögen verfügen kann, ohne die Zustimmung des anderen. Das schützt beide Partner und sorgt dafür, dass keine finanziellen Entscheidungen unilateral getroffen werden.
Der Grundgedanke hinter dieser Regelung ist der Schutz der gemeinsamen Interessen in einer Ehe. Wenn ein Ehepartner über das gesamte Vermögen entscheiden möchte, muss er dies mit dem anderen Partner absprechen. Andernfalls könnte es zu Ungerechtigkeiten oder finanziellen Problemen kommen, wenn ein Ehegatte aus einer impulsiven Entscheidung heraus handelt. Dies fördert die Transparenz und das Vertrauen innerhalb der Partnerschaft.
Einwilligung notwendig
Gemäß Absatz 1 kann ein Ehegatte ohne Zustimmung des anderen nicht einfach Verträge abschließen oder Verpflichtungen eingehen, die das gemeinsame Vermögen betreffen. Angenommen, ein Ehemann möchte sein Auto verkaufen, welches auf seinen Namen läuft, und es könnte einen großen Teil des gemeinsamen Vermögens darstellen. Wirft er auf eigene Faust eine Entscheidung auf, könnte dies die finanzielle Situation des Paares erheblich beeinflussen.
Das BGB sagt jedoch auch, dass es in besonderen Fällen eine Ausnahme geben kann. Wenn ein Ehegatte aus einem gerechten Grund nicht einwilligt oder nicht erreichbar ist, können rechtliche Schritte eingeleitet werden, um die Zustimmung zu ersetzen. Dies könnte etwa dann der Fall sein, wenn einer der Partner im Krankenhaus ist und eine unverzügliche Entscheidung nötig ist. Hier kommt der zweite Absatz ins Spiel.
Familiengericht als Schlichter
Im zweiten Absatz wird klar, dass das Familiengericht in bestimmten Situationen bei Streitigkeiten zwischen den Ehepartnern helfen kann. Wenn ein Ehegatte die Zustimmung verweigert, kann das Gericht auf Antrag des anderen die Zustimmung ersetzen, sofern das Geschäft den Prinzipien einer ordnungsgemäßen Verwaltung entspricht. Ein Beispiel wäre, wenn ein Paar gemeinsam ein Haus verkauft, aber ein Partner sich der Entscheidung widersetzt. Ist eine schnelle Entscheidung erforderlich, könnte das Gericht die Genehmigung erteilen, um das Geschäft voranzubringen.
Zusammengefasst sorgt § 1365 BGB für einen Schutz des gemeinsamen Vermögens innerhalb einer Ehe. Er fördert die Zusammenarbeit und schützt vor missbräuchlicher oder hastiger Verfügungen. Die Regelung bietet auch einen rechtlichen Rahmen, um in Notsituationen handeln zu können, wenn die üblichen Absprachen aufgrund von Krankheit oder Abwesenheit nicht möglich sind. So bleibt das Vermögen der Ehepartner in der Regel gut verwaltet und vor unüberlegten Entscheidungen geschützt.