BGB

Was und wofür ist der § 1382 BGB? Stundung

Der § 1382 des BGB ausführlich erklärt mit Beispielen.

(1) Das Familiengericht stundet auf Antrag eine Ausgleichsforderung, soweit sie vom Schuldner nicht bestritten wird, wenn die sofortige Zahlung auch unter Berücksichtigung der Interessen des Gläubigers zur Unzeit erfolgen würde. Die sofortige Zahlung würde auch dann zur Unzeit erfolgen, wenn sie die Wohnverhältnisse oder sonstigen Lebensverhältnisse gemeinschaftlicher Kinder nachhaltig verschlechtern würde.
(2) Eine gestundete Forderung hat der Schuldner zu verzinsen.
(3) Das Familiengericht kann auf Antrag anordnen, dass der Schuldner für eine gestundete Forderung Sicherheit zu leisten hat.
(4) Über Höhe und Fälligkeit der Zinsen und über Art und Umfang der Sicherheitsleistung entscheidet das Familiengericht nach billigem Ermessen.
(5) Soweit über die Ausgleichsforderung ein Rechtsstreit anhängig wird, kann der Schuldner einen Antrag auf Stundung nur in diesem Verfahren stellen.
(6) Das Familiengericht kann eine rechtskräftige Entscheidung auf Antrag aufheben oder ändern, wenn sich die Verhältnisse nach der Entscheidung wesentlich geändert haben.

Das deutsche BGB enthält viele Regelungen, die das tägliche Leben betreffen. Eine dieser Bestimmungen ist § 1382, der sich mit der Stundung von Ausgleichsforderungen befasst. Oft wird dieses Gesetz im Kontext von Unterhaltszahlungen oder anderen finanziellen Verpflichtungen zwischen Familienmitgliedern angewendet.

Stundung bedeutet, dass eine Zahlung vorübergehend aufgeschoben wird. In bestimmten Fällen erkennt das Familiengericht an, dass eine sofortige Zahlung für den Schuldner unzumutbar sein könnte. Dieser Paragraph behandelt die Bedingungen, unter denen eine Stundung beantragt werden kann, sowie die Modalitäten, die damit verbunden sind.

Wann liegt ein Fall für eine Stundung vor?

Gemäß Absatz 1 des § 1382 kann das Familiengericht auf Antrag eine Ausgleichsforderung stunden, wenn die Zahlung vom Schuldner nicht bestritten wird. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die sofortige Zahlung die Lebensumstände des Schuldners oder gemeinsamer Kinder erheblich verschlechtern könnte. Hierbei wird immer auch das Interesse des Gläubigers berücksichtigt.

Ein Beispiel: Angenommen, ein Vater hat eine Unterhaltszahlung an seine Ex-Frau zu leisten. Er befindet sich jedoch in einer angespannten finanziellen Lage, da er kürzlich seine Arbeit verloren hat. Sollte die sofortige Zahlung seine Wohnverhältnisse oder die seiner Kinder negativ beeinflussen, könnte er einen Antrag auf Stundung beim Familiengericht stellen.

Was geschieht mit der gestundeten Forderung?

Nach Absatz 2 muss eine gestundete Forderung verzinst werden. Dies ist wichtig, da der Gläubiger nicht ganz auf seine Zahlung verzichten muss, sondern weiterhin Zinsen erhält. Die Höhe der Zinsen wird in der Regel durch das Familiengericht festgelegt, und die Zinsen müssen ebenfalls im Rahmen der Stundung beantragt werden.

Zusätzlich kann das Familiengericht auf Antrag eine Sicherheit für die gestundete Forderung verlangen, gemäß Absatz 3. Das bedeutet, der Schuldner könnte beispielsweise eine Bürgschaft oder andere Sicherheiten anbieten, um das Risiko für den Gläubiger zu minimieren. Dies ist eine Maßnahme, um sicherzustellen, dass der Gläubiger wenigstens einen gewissen Schutz hat.

Änderungen der Umstände und rechtliche Möglichkeiten

Fällt ein Rechtsstreit über die Ausgleichsforderung an, so kann der Schuldner einen Antrag auf Stundung nur im Rahmen dieses Verfahrens stellen. Dies wird in Absatz 5 geregelt. Außerdem gibt das Gesetz dem Familiengericht die Möglichkeit, eine bereits rechtskräftige Entscheidung zu ändern oder aufzuheben, wenn sich die Verhältnisse nach der Entscheidung wesentlich geändert haben (Absatz 6).

Ein zweites Beispiel verdeutlicht dies: Angenommen, der oben genannte Vater findet nach einigen Monaten eine neue Arbeit, die seine finanzielle Situation stabilisiert. Er könnte dann beim Familiengericht einen Antrag auf Aufhebung der Stundung stellen, da sich seine Verhältnisse grundlegend geändert haben. Das Familiengericht könnte die Entscheidung über die Stundung prüfen und gegebenenfalls anpassen.

Zusammengefasst bietet § 1382 des BGB eine wichtige Regelung für den Umgang mit Ausgleichsforderungen in der Familie. Durch das richtige Verständnis dieser Norm können sowohl Laien als auch Juristen die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Stundungen besser einschätzen. Letztlich zielt das Gesetz darauf ab, eine Balance zwischen den Interessen des Schuldners und des Gläubigers zu finden und dabei das Wohl von gemeinschaftlichen Kindern nicht aus den Augen zu verlieren.

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Referenz
www.gesetze-im-internet.de