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ein Girokonto für den Betreuten eröffnet,
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ein Anlagekonto für den Betreuten eröffnet,
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ein Depot eröffnet oder Wertpapiere des Betreuten hinterlegt,
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Wertpapiere des Betreuten gemäß § 1843 Absatz 3 nicht in einem Depot verwahrt oder hinterlegt.
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zur Höhe des Guthabens auf dem Girokonto nach Absatz 1 Nummer 1,
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zu Höhe und Verzinsung der Anlage gemäß Absatz 1 Nummer 2 sowie ihrer Bestimmung als Anlage- oder Verfügungsgeld,
- 3.
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zu Art, Umfang und Wert der depotverwahrten oder hinterlegten Wertpapiere gemäß Absatz 1 Nummer 3 sowie zu den sich aus ihnen ergebenden Aufwendungen und Nutzungen,
- 4.
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zu den Gründen, aus denen der Betreuer die Depotverwahrung oder Hinterlegung gemäß Absatz 1 Nummer 4 für nicht geboten erachtet, und wie die Wertpapiere verwahrt werden sollen,
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zur Sperrvereinbarung.
In der deutschen Gesetzgebung gibt es zahlreiche Regelungen, die auf den Schutz von Personen abzielen, die nicht in der Lage sind, ihre eigenen finanziellen Belange zu regeln. Eines dieser Gesetze findet sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und beschäftigt sich mit der Anzeigepflicht für Betreuer in Bezug auf die Geld- und Vermögensverwaltung. Es geht darum, Transparenz und Kontrolle in der Verwaltung von Vermögenswerten für Personen, die unter Betreuung stehen, sicherzustellen.
Gemäß § 1846 BGB ist der Betreuer verpflichtet, das Betreuungsgericht unverzüglich zu informieren, wenn bestimmte finanzielle Maßnahmen ergriffen werden. Diese Maßnahmen umfassen das Eröffnen eines Girokontos, eines Anlagekontos oder eines Depots für den Betreuten sowie die Art und Weise, wie Wertpapiere verwaltet werden. Diese Vorschrift zielt darauf ab, eine Überwachung durch das Gericht zu gewährleisten und damit den Schutz des Betreuten zu stärken.
Was beinhaltet die Anzeigepflicht?
Die Anzeigepflicht umfasst mehrere Aspekte. Zunächst muss der Betreuer Informationen zur Höhe des Guthabens auf dem Girokonto übermitteln. Diese Übersicht ist wichtig, um einen klaren Überblick über die finanziellen Mittel des Betreuten zu haben. Ebenso müssen Details zur Höhe und Verzinsung des Vermögens auf dem Anlagekonto angegeben werden. Diese Informationen sind essenziell, um sicherzustellen, dass das Geld des Betreuten nicht in riskanten Anlagen investiert wird.
Zusätzlich wird verlangt, dass der Betreuer den Umfang sowie den Wert der deponierten Wertpapiere angibt. Hierbei spielen auch die damit verbundenen Kosten und Erträge eine Rolle. Dies ermöglicht es dem Gericht, die finanziellen Bewegungen des Betreuers genau zu verfolgen. Ein weiterer Punkt ist die Begründung, warum bestimmte Wertpapiere nicht im Depot verwahrt werden. Der Betreuer muss klar darlegen, welche Alternativen es gibt und wie die Wertpapiere in diesem Fall geschützt werden.
Beispiel eines Szenarios
Stellen Sie sich den Fall vor, dass Herr Müller, ein älterer Herr, aufgrund gesundheitlicher Probleme unter Betreuung steht. Sein Betreuer, Frau Schmidt, beschließt, ein Girokonto für ihn zu eröffnen, um seine Finanzen besser verwalten zu können. Nach § 1846 BGB ist Frau Schmidt nun verpflichtet, das Betreuungsgericht darüber zu informieren, inklusive der Höhe des neuen Guthabens auf dem Konto.
Zudem entscheidet sich Frau Schmidt, dass sie einige finanzielle Mittel in Wertpapiere investieren möchte, um so das Vermögen von Herrn Müller zu vermehren. Sie eröffnet ein Depot und muss auch hier das Gericht über Art, Umfang und den Wert der Investitionen informieren. Sollte sie sich entschließen, Wertpapiere nicht im Depot zu verwahren, muss sie nachvollziehbare Gründe darlegen und der Verwaltung des Betreuungsgerichts detaillierte Informationen zur Verfügung stellen.
Die Regelungen aus § 1846 BGB sind von großer Bedeutung, denn sie schaffen ein System der Kontrolle und Transparenz bei der Verwaltung von Vermögenswerten von betreuten Personen. Durch die verpflichtenden Anzeigen wird sichergestellt, dass die Interessen des Betreuten gewahrt bleiben und Missbrauch vermieden wird.