BGB

Was und wofür ist der § 146 BGB? Erlöschen des Antrags

Der § 146 des BGB ausführlich erklärt mit Beispielen.

Der Antrag erlischt, wenn er dem Antragenden gegenüber abgelehnt oder wenn er nicht diesem gegenüber nach den §§ 147 bis 149 rechtzeitig angenommen wird.

Im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) finden wir zahlreiche Regelungen, die das Zusammenspiel zwischen Antrag und Annahme im Vertragsrecht betreffen. Ein zentrales Element ist § 146, der sich mit dem Erlöschen eines Antrags beschäftigt. Aber was bedeutet das konkret für den Alltag?

Gemäß diesem Paragraphen erlischt ein Antrag auf einen Vertrag, wenn er entweder abgelehnt wird oder wenn er nicht rechtzeitig angenommen wird, und zwar nach den Vorschriften in den §§ 147 bis 149 BGB. Diese Regelung ist wichtig, da sie Klarheit darüber schafft, wann ein Antrag nicht mehr gültig ist. Sie regelt damit den Zeitraum, in dem der Antragende mit einer Antwort rechnen darf.

Wie funktioniert das konkret?

Schauen wir uns ein Beispiel an: Nehmen wir an, Max möchte sein Auto verkaufen und macht Annika ein Angebot, für 10.000 Euro zu kaufen. Max hat damit einen Antrag gestellt. Annika hat jedoch nur bis zu einem bestimmten Datum Zeit, um diesen Antrag anzunehmen oder abzulehnen.

Wenn Annika bis zu diesem Datum entscheidet, das Angebot zu ablehnen, ist der Antrag von Max erloschen. Das bedeutet, dass Max nicht mehr darauf bestehen kann, dass Annika das Auto zu diesem Preis kauft. Aber was ist, wenn Annika gar nicht rechtzeitig reagiert? Auch in diesem Fall erlischt der Antrag von Max. Es ist also entscheidend, dass Annika innerhalb der gesetzten Frist aktiv wird.

Die Fristen

Die genaue Frist, innerhalb derer ein Antrag angenommen werden muss, wird in den §§ 147 bis 149 BGB geregelt. Grundsätzlich bei einem persönlichen Angebot ist dieser sofort verbindlich, also Annika müsste sofort antworten. Bei Angeboten, die schriftlich oder telefonisch gemacht werden und die an einen nicht anwesenden Antragsteller gerichtet sind, hat der Empfänger meist eine angemessene Zeit, um zu antworten.

Angenommen, Max hat Annika seinen Preis am 1. März angeboten und ihr eine Frist bis zum 10. März gesetzt. Wenn Annika am 9. März zustimmt, ist es noch rechtzeitig. Doch wenn sie erst am 11. März darauf eingeht, ist der Antrag von Max automatisch erloschen. Jetzt könnte Max entscheiden, das Auto an jemanden anderen zu verkaufen, ohne dass Annika Ansprüche geltend machen kann.

Ein weiteres Beispiel: Wenn Max den Antrag für sein Auto an unterschiedliche Interessenten zur gleichen Zeit richtet, und einer von diesen, sagen wir Tom, zeigt innerhalb der Frist Interesse und sagt zu, dann wird Max vertraglich verpflichtet, mit Tom zu handeln, und der Antrag an Annika erlischt automatisch.

Diese Regelung stellt sicher, dass Anwälte und Laien gleichermaßen klarer verstehen, wann sie in einer Kauf- oder Verkaufsverhandlung auf der sicheren Seite sind. Das Wissen um die Antragsfrist und das Erlöschen des Antrags fördert reibungslose Abläufe und minimiert Missverständnisse. Die Regelung schafft einen transparenten Rahmen für alle Beteiligten.

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Referenz
www.gesetze-im-internet.de