BGB

Was und wofür ist der § 1475 BGB? Berichtigung der Gesamtgutsverbindlichkeiten

Der § 1475 des BGB ausführlich erklärt mit Beispielen.

(1) Die Ehegatten haben zunächst die Gesamtgutsverbindlichkeiten zu berichtigen. Ist eine Verbindlichkeit noch nicht fällig oder ist sie streitig, so müssen die Ehegatten zurückbehalten, was zur Berichtigung dieser Verbindlichkeit erforderlich ist.
(2) Fällt eine Gesamtgutsverbindlichkeit im Verhältnis der Ehegatten zueinander einem der Ehegatten allein zur Last, so kann dieser nicht verlangen, dass die Verbindlichkeit aus dem Gesamtgut berichtigt wird.
(3) Das Gesamtgut ist in Geld umzusetzen, soweit dies erforderlich ist, um die Gesamtgutsverbindlichkeiten zu berichtigen.

Im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) findet sich in § 1475 ein wichtiger Paragraph, der sich mit den “Gesamtgutsverbindlichkeiten” von Ehegatten beschäftigt. Dieser Paragraph regelt, wie Ehegatten mit gemeinsamen Schulden umgehen müssen, die im Rahmen einer Ehe entstanden sind. Um es verständlicher zu machen, werfen wir einen genaueren Blick auf die Bestimmungen und erläutern sie anhand von Beispielen.

Die Gesamtheit der Vermögenswerte, die beiden Partner in einer Ehe gemeinsam besitzen, wird als Gesamtgut bezeichnet. Wenn diese ehelichen Gemeinschaften Schulden haben, spricht man von Gesamtgutsverbindlichkeiten. Grundsätzlich müssen Ehepartner diese Verbindlichkeiten im Rahmen ihrer ehelichen Gemeinschaft gemeinsam klären.

Berichtigungsprozess der Verbindlichkeiten

Nach Absatz 1 des § 1475 BGB sind die Ehegatten dazu verpflichtet, die Gesamtgutsverbindlichkeiten zu berichtigen. Das bedeutet, dass beide Partner dafür sorgen müssen, dass ihre Schulden beglichen werden. Wenn eine Verbindlichkeit jedoch noch nicht fällig ist oder wenn sie streitig ist, müssen die Ehegatten zunächst die Mittel zurückhalten, die zur Berichtigung dieser Verbindlichkeit benötigt werden. Dies schützt sie, falls die Schuld als unberechtigt angesehen wird oder erst zu einem späteren Zeitpunkt beglichen werden muss.

Ein praktisches Beispiel verdeutlicht dies: Angenommen, Ehepaar Müller hat ein gemeinsames Darlehen über 10.000 Euro aufgenommen. Der Zahlungstermin ist in zwei Monaten, und die Rückzahlung wird gerade besprochen. In dieser Phase müssen die Müllers die notwendigen finanziellen Mittel zurückhalten, um sicherzustellen, dass sie die Zahlung leisten können, wenn es soweit ist.

Einseitige Lasten und deren Folgen

Im zweiten Absatz heißt es, dass wenn eine Gesamtgutsverbindlichkeit nur einem Ehegatten zur Last fällt, dieser nicht verlangen kann, dass die Verbindlichkeit aus dem Gesamtgut berichtigt wird. Dies stellt sicher, dass der Ehegatte, der die Schulden nicht gemeinsam getragen hat, nicht für die finanziellen Verpflichtungen des anderen verantwortlich ist.

Ein Beispiel hierzu: Nehmen wir an, Herr Müller hat einen Kredit über 5.000 Euro aufgenommen, um ein Auto zu kaufen. Wenn er dies allein getan hat und die Schulden nur auf ihn lasten, kann Frau Müller nicht verlangen, dass dieser Betrag aus dem gemeinsamen Vermögen beglichen wird. Herr Müller muss die Schuld alleine tragen.

Und was passiert, wenn eine Berichtigung in Form von Geld erfolgen muss? Absatz 3 klärt das. Hier steht, dass das Gesamtgut in Geld umgesetzt werden muss, soweit es nötig ist, um die Gesamtgutsverbindlichkeiten zu berichtigen. Das bedeutet, dass wenn das gemeinsame Gut nicht direkt zur Begleichung verwendet werden kann oder muss, eine Umwandlung in Geld stattfinden muss, um die Schulden zu tilgen.

Stellen wir uns vor, das Ehepaar Müller besitzt einen gemeinsamen Wertgegenstand, beispielsweise eine wertvolle Sammlung. Wenn die Schulden jedoch dringend sind und kein Bargeld zur Verfügung steht, muss die Sammlung möglicherweise verkauft werden, damit das Geld zur Verfügung steht, um die Schulden zu begleichen.

Zusammenfassend zeigt § 1475 BGB auf, wie Ehegatten mit gemeinsamen Schulden umgehen sollten. Durch die Regelungen wird eine faire Handhabung der Verbindlichkeiten geschaffen, die sowohl rechtliche Klarheit als auch finanziellen Schutz für beide Partner bietet. Es ist wichtig, dass Ehepartner sich dieser Regelungen bewusst sind, um Konflikte und Missverständnisse im Falle von Schulden zu vermeiden.

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Referenz
www.gesetze-im-internet.de