BGB

Was und wofür ist der § 840 BGB? Haftung mehrerer

Der § 840 des BGB ausführlich erklärt mit Beispielen.

(1) Sind für den aus einer unerlaubten Handlung entstehenden Schaden mehrere nebeneinander verantwortlich, so haften sie als Gesamtschuldner.
(2) Ist neben demjenigen, welcher nach den §§ 831, 832 zum Ersatz des von einem anderen verursachten Schadens verpflichtet ist, auch der andere für den Schaden verantwortlich, so ist in ihrem Verhältnis zueinander der andere allein, im Falle des § 829 der Aufsichtspflichtige allein verpflichtet.
(3) Ist neben demjenigen, welcher nach den §§ 833 bis 838 zum Ersatz des Schadens verpflichtet ist, ein Dritter für den Schaden verantwortlich, so ist in ihrem Verhältnis zueinander der Dritte allein verpflichtet.

Das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch, kurz BGB, enthält wichtige Regelungen zur Haftung im Falle von Schäden, die aus unerlaubten Handlungen entstehen. Ein zentraler Punkt ist, wie viele Personen verantwortlich gemacht werden können, wenn jemand geschädigt wird. Der § 840 behandelt die Haftung mehrerer Personen, die für denselben Schaden verantwortlich sind. Dies betrifft sowohl Laien als auch Juristen. Um die Kernaussage zu verdeutlichen, beleuchten wir den Paragraphen anhand von Beispielen.

Im ersten Abschnitt des § 840 stellt das Gesetz klar, dass mehrere Personen, die für einen Schaden verantwortlich sind, als Gesamtschuldner haften. Das bedeutet, dass der Geschädigte sich aussuchen kann, von wem er Schadensersatz verlangt. Es ist egal, ob die eine Person nur einen Teil des Schadens verursacht hat oder ob mehrere Personen zusammen den Schaden verursacht haben. Das Opfer kann sich an jeden Einzelnen von ihnen wenden, um vollumfänglichen Ersatz zu bekommen.

Beispiel Szenario 1: Verkehrsunfall

Nehmen wir an, Person A fährt mit ihrem Auto und verursacht einen Unfall, weil sie unachtsam ist. Person B fuhr ebenfalls in die gleiche Richtung und konnte nicht rechtzeitig bremsen, was zu einem weiteren Schaden an dem Fahrzeug von C führt. Hier haben sowohl A als auch B zur Schädigung von C beigetragen. C könnte nun von A oder B verlangen, den vollen Schaden zu übernehmen, es steht ihm frei, wen er kontaktiert. Beide sind Gesamtschuldner, und C wird in der Regel auch nur einmal den Schaden compenseren bekommen, egal, von wem er die Zahlung vornimmt.

Der zweite Absatz des § 840 regelt eine besondere Konstellation, wenn eine Person wegen eines anderen für den Schaden einstehen muss. Der, der involviert ist und als Aufsichtspflichtiger handelt, haftet im Verhältnis zu diesem „anderem“ nicht. Hier war der Geschädigte von der Aufsichtspflichtigen Person nicht in der Lage, sich selbst zu schützen.

Beispiel Szenario 2: Aufsichtspflichten bei Kindern

Stellen wir uns ein Beispiel mit einem Kind vor. Die Mutter, Person D, lässt ihr Kind, E, im Park spielen, ohne darauf zu achten, dass es zu Nah an einer Spielgerätemanipulation von F kommt, die instabil ist. Während des Spiels verletzt sich E und die Mutter könnte in der Haftung sein, weil sie die Aufsichtspflicht verletzt hat. F ist wiederum für die Spielgerätemanipulation verantwortlich. Im Fall einer Schadenersatzforderung hat E das Recht, seine Mutter D oder F zu belangen, er kann aber nicht gleichzeitig von beiden Schadensersatz verlangen. Wenn F für den Zustand des Geräts verantwortlich ist, bedeutet dies, dass E in der Rechtsbeziehung zu D, die Aufsichtspflicht verletzt hat, F nicht auch noch mit heranziehen kann.

Der dritte Absatz des § 840 beschreibt ebenfalls das Verhältnis wenn weitere Dritte beteiligt sind. In Konstellationen, in denen die Personen, die nach den §§ 833 bis 838 zum Ersatz verpflichtet sind, mit einem Dritten verbunden sind, bleibt dieser Dritte alleine verantwortlich. Im Grundsatz können also nicht alle Beteiligten den gleichen Schaden zu gleich zu beanspruchen.

Es zeigt sich, dass die Haftung mehrerer Personen in verschiedenen Konstellationen sehr differenziert ausgelegt wird. Umso wichtiger ist es, bei der Beurteilung von Haftungsfragen die konkret ethische Verantwortung der Beteiligten zu betrachten und zu analysieren, wie sich die Ansprüche aufteilen. Dieses komplexe Thema zeigt, wie das BGB Struktur und Klarheit in Schadensfällen schafft und sowohl Geschädigte als auch Verantwortliche wichtige Rechte und Pflichten beim Umgang mit einer Schadenersatzforderung haben.

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Referenz
www.gesetze-im-internet.de