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wegen eines unregelmäßigen außergewöhnlich hohen Bedarfs (Sonderbedarf); nach Ablauf eines Jahres seit seiner Entstehung kann dieser Anspruch nur geltend gemacht werden, wenn vorher der Verpflichtete in Verzug gekommen oder der Anspruch rechtshängig geworden ist;
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für den Zeitraum, in dem er
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aus rechtlichen Gründen oder
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aus tatsächlichen Gründen, die in den Verantwortungsbereich des Unterhaltspflichtigen fallen,
an der Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs gehindert war.
Das Thema Unterhalt ist in Familienrecht besonders wichtig. § 1613 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) regelt den Unterhalt für die Vergangenheit. Doch was bedeutet das konkret? Einfach gesagt, es geht darum, wie und wann eine Person, die Anspruch auf Unterhalt hat, rückwirkend Zahlungen verlangen kann.
Im ersten Absatz des Gesetzes heißt es, dass der Berechtigte Unterhalt oder Schadensersatz nur von einem bestimmten Zeitpunkt an fordern kann. Dieser Zeitpunkt beginnt, sobald der Unterhaltspflichtige aufgefordert wurde, Auskunft über seine Einkünfte und sein Vermögen zu geben. Der Unterhalt wird ab dem ersten Tag des Monats geschuldet, in welchem diese Aufforderung gestellt wurde, vorausgesetzt, der Anspruch auf Unterhalt hat zu diesem Zeitpunkt bereits bestanden.
Ein Beispiel zur Verdeutlichung
Stellen wir uns vor, Anna hat einen Unterhaltsanspruch gegenüber ihrem Ex-Mann Peter. Anna fordert Peter am 15. Februar auf, Auskunft über seine Einkünfte zu geben. Peter gibt keine Informationen, und Anna kann somit auch nicht feststellen, ob und wie viel Unterhalt sie bekommen kann. Sie läuft zu einem Anwalt, der ihr schließlich hilft, rechtliche Schritte einzuleiten.
Im Fall, dass der Unterhaltsanspruch rechtlich gültig ist, kann Anna ab dem 1. Februar – dem Beginn des Monats, in dem sie Peter um Auskunft bat – rückwirkend Unterhalt einfordern. Wäre der Anspruch jedoch erst am 10. März entstanden, hätte sie keinen Anspruch auf Rückzahlung für die Zeit vor dem 1. März.
Besondere Umstände
Der zweite Absatz des Gesetzes nennt einige Ausnahmen, die den Berechtigten mehr Rechte einräumen. Beispielsweise kann Anna für außergewöhnlich hohe Bedarfe, die plötzlich aufgetreten sind, auch rückwirkend Unterhalt verlangen. Allerdings muss sie darauf achten, dass sie den Anspruch innerhalb eines Jahres nach Entstehung geltend macht, es sei denn, Peter ist in Verzug geraten.
Eine weitere Ausnahme betrifft Situationen, in denen Anna aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen an der Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs gehindert war. Wenn Anna zum Beispiel aufgrund von komplizierten rechtlichen Verhältnissen oder dem Verhalten von Peter nicht in der Lage war, ihren Anspruch rechtzeitig einzufordern, könnte sie dennoch rückwirkend Unterhalt verlangen.
Die Härtefallregelung
Der dritte Absatz des Gesetzes besagt, dass Forderungen auf vollständige oder sofortige Unterhaltszahlungen unter bestimmten Bedingungen nur teilweise oder später verlangt werden können. Dies kann der Fall sein, wenn der Unterhaltspflichtige erheblich darunter leidet. Zum Beispiel könnte Peter in einer finanziell angespannten Lage sein, was dazu führen würde, dass eine sofortige Zahlung eine unbillige Härte darstellen würde.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass § 1613 BGB die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Rückforderung von Unterhalt klar definiert. Das Gesetz schützt sowohl die Ansprüche der Berechtigten als auch die Rechte der Unterhaltspflichtigen unter bestimmten Umständen. Es ist wichtig, diese Regelungen genau zu kennen, um die eigenen Ansprüche angemessen geltend zu machen.