BGB

Was und wofür ist der § 355 BGB? Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen

Der § 355 des BGB ausführlich erklärt mit Beispielen.

(1) Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt, so sind der Verbraucher und der Unternehmer an ihre auf den Abschluss des Vertrags gerichteten Willenserklärungen nicht mehr gebunden, wenn der Verbraucher seine Willenserklärung fristgerecht widerrufen hat. Der Widerruf erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Unternehmer. Aus der Erklärung muss der Entschluss des Verbrauchers zum Widerruf des Vertrags eindeutig hervorgehen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
(2) Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage. Sie beginnt mit Vertragsschluss, soweit nichts anderes bestimmt ist.
(3) Im Falle des Widerrufs sind die empfangenen Leistungen unverzüglich zurückzugewähren. Bestimmt das Gesetz eine Höchstfrist für die Rückgewähr, so beginnt diese für den Unternehmer mit dem Zugang und für den Verbraucher mit der Abgabe der Widerrufserklärung. Ein Verbraucher wahrt diese Frist durch die rechtzeitige Absendung der Waren. Der Unternehmer trägt bei Widerruf die Gefahr der Rücksendung der Waren.

Das Widerrufsrecht ist ein wichtiger Bestandteil des deutschen Verbraucherschutzrechts. Es bietet Verbrauchern die Möglichkeit, einen Kaufvertrag innerhalb einer festgelegten Frist zu widerrufen. Dies ist insbesondere für Online-Käufe von Bedeutung, da der Verbraucher die Ware oft nur basierend auf Bildern und Beschreibungen beurteilen kann. Mit dem Widerrufsrecht sollen Käufer vor unüberlegten Entscheidungen geschützt werden.

Nach § 355 BGB gilt, dass jeder Verbraucher, der einen Vertrag abschließt, ein Widerrufsrecht von 14 Tagen hat. Die Frist beginnt mit dem Abschluss des Vertrages. Es ist unerheblich, ob die Ware bereits geliefert wurde oder nicht. Wichtig ist lediglich, dass der Verbraucher seine Entscheidung innerhalb dieser Frist trifft und dies dem Unternehmer deutlich mitteilt. Der Widerruf muss nicht begründet werden, was dem Verbraucher zusätzliche Flexibilität bietet.

Der Widerruf und dessen Frist

Wie äußert man seinen Widerruf? Um von seinem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen, muss der Verbraucher eine klare Erklärung abgeben. Diese kann schriftlich, per E-Mail oder sogar telefonisch erfolgen – auch wenn eine schriftliche Mitteilung empfohlen wird, um einen Nachweis zu haben. Die rechtzeitige Absendung dieser Erklärung genügt zur Wahrung der Frist. Das bedeutet, dass der Widerruf rechtzeitig abgeschickt werden muss, auch wenn der Unternehmer ihn möglicherweise erst nach Ablauf der Frist erhält.

Nehmen wir ein Beispiel: Anna kauft online ein neues Smartphone, ist jedoch mit dem Gerät nicht zufrieden, da es nicht den Erwartungen entspricht. Sie hat 14 Tage Zeit, um den Kauf zu widerrufen. Anna sendet einen einfachen E-Mail-Text an den Unternehmer: „Hiermit widerrufe ich meinen Kaufvertrag vom …“. Diese klar formulierte Aussage dürfte ausreichen, um den Widerruf wirksam zu machen.

Rücksendung der Ware

Im Falle eines Widerrufs sind die empfangenen Waren umgehend zurückzusenden. Der Verbraucher muss die Ware fristgerecht abgeben, um auch die Rückgabefrist einzuhalten. Anders als beim Widerruf trägt der Unternehmer das Risiko, falls die Ware während der Rücksendung verloren geht. Anna muss also sicherstellen, dass das Smartphone gut verpackt und sicher versendet wird, da der Unternehmer im Fall eines Verlusts der Rücksendung nicht haftet.

Ein weiterer wichtiger Punkt: Der Unternehmer muss nach dem Widerruf die Zahlung innerhalb einer bestimmten Frist zurückerstatten, meist innerhalb von 14 Tagen, nachdem der Widerruf eingegangen ist. Dies gibt Verbrauchern die Sicherheit, dass sie ihr Geld schnell zurückerhalten, wenn sie sich für einen Widerruf entscheiden.

Insgesamt stellt das Widerrufsrecht sicher, dass Verbraucher beim Kauf von Waren, insbesondere im Online-Handel, nicht in eine Falle tappen. Es ist ratsam, die Widerrufsbelehrung, die jeder Unternehmer bereitstellen muss, genau zu lesen, um über die eigenen Rechte genau informiert zu sein. So stellt sich jeder Einkauf gleich viel entspannter dar.

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Referenz
www.gesetze-im-internet.de