BGB

Was und wofür ist der § 1638 BGB? Beschränkung der Vermögenssorge

Der § 1638 des BGB ausführlich erklärt mit Beispielen.

(1) Die Vermögenssorge erstreckt sich nicht auf das Vermögen, welches das Kind von Todes wegen, durch unentgeltliche Zuwendung auf den Todesfall oder unter Lebenden erwirbt, wenn der Erblasser durch letztwillige Verfügung, der Zuwendende bei der Zuwendung bestimmt hat, dass die Eltern das Vermögen nicht verwalten sollen.
(2) Was das Kind auf Grund eines zu einem solchen Vermögen gehörenden Rechts oder als Ersatz für die Zerstörung, Beschädigung oder Entziehung eines zu dem Vermögen gehörenden Gegenstands oder durch ein Rechtsgeschäft erwirbt, das sich auf das Vermögen bezieht, können die Eltern gleichfalls nicht verwalten.
(3) Ist durch letztwillige Verfügung oder bei der Zuwendung bestimmt, dass ein Elternteil das Vermögen nicht verwalten soll, so verwaltet es der andere Elternteil. Insoweit vertritt dieser das Kind.

Im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) wird in § 1638 die Vermögenssorge für Kinder geregelt. Es geht darum, welche Vermögenswerte Eltern für ihre minderjährigen Kinder verwalten dürfen und welche nicht. Die Grundidee hinter diesem Gesetz ist, die Rechte und Wünsche des Erblassers oder Zuwendenden zu wahren. Insbesondere soll es dazu dienen, das Vermögen von Kindern zu schützen, die sie durch Erbschaften oder Schenkungen erhalten haben.

Der erste Absatz dieser Vorschrift stipuliert, dass Eltern nicht automatisch die Kontrolle über das Vermögen erhalten, das einem Kind durch Erbschaft oder Schenkung zufällt, wenn der Erblasser oder Zuwendende in seinem Testament oder bei der Schenkung ausdrücklich festlegt, dass die Eltern das Vermögen nicht verwalten sollen. Das bedeutet, dass Kinder ein Erbe oder Geschenk erhalten können, ohne dass die Eltern darüber verfügen können. Diese Regelung ist besonders wichtig, um die finanziellen Interessen der Kinder zu schützen.

Wer verwaltet das Vermögen?

Wenn im Testament oder bei der Schenkung festgelegt wurde, dass ein Elternteil das Vermögen nicht verwalten darf, übernimmt der andere Elternteil diese Verantwortung. Diese Bestimmung sorgt dafür, dass es immer eine Lösung gibt und nicht einfach das Vermögen unverwaltet bleibt. Es gilt zu beachten, dass die Verwaltung auch als Vertretung des Kindes in dieser Angelegenheit verstanden wird.

Ein Beispiel: Nehmen wir an, ein Großvater verstirbt und hinterlässt seinem Enkel 20.000 Euro. In seinem Testament steht, dass das Geld für besondere Zwecke, wie etwa Studium oder Ausbildung, verwendet werden soll und dass die Eltern das Geld nicht verwalten dürfen. Der Enkel hat damit das Recht auf das Geld, während die Eltern außen vor bleiben. Hier wäre es wichtig, einen Vormund oder einen Treuhänder zu bestimmen, der das Geld im Sinne des Enkels verwalten könnte.

Schutz der Kinder und ihre Rechte

Ein weiterer wichtiger Punkt des § 1638 ist, dass die Eltern nicht über das Vermögen des Kindes verfügen dürfen, auch wenn sie diese Rechte sonst innehaben. Das betrifft auch Ersatzansprüche, die das Kind aufgrund von Zerstörung oder Beschädigung von Vermögensgegenständen erwirbt. Das bedeutet, dass das Kind in beiden Fällen rechtlich geschützt ist und die Eltern nicht einfach darüber bestimmen können.

Ein weiteres Szenario, das diese Regelung verdeutlicht: Ein Kind hat ein wertvolles Erbe, das es von einer verstorbenen Tante erhalten hat. Wenn die Tante festgelegt hat, dass die Eltern das Erbe nicht verwalten dürfen, bedeutet das, dass die Eltern nicht entscheiden können, wie damit verfahren wird. Stattdessen könnte ein Dritter, beispielsweise ein gesetzlich bestellter Betreuer oder ein spezialisierten Treuhänder, die Verwaltung übernehmen, um sicherzustellen, dass das Vermögen im besten Interesse des Kindes verwendet wird.

Die Regelungen des § 1638 im BGB sind also entscheidend, um den Schutz von Kindern im Hinblick auf ihr Vermögen sicherzustellen. Eine klare Differenzierung zwischen dem Vermögen, das die Eltern verwalten dürfen, und dem, das als Schenkung oder Erbe verwaltet werden muss, ist unerlässlich. Diese Vorschrift sorgt dafür, dass die finanziellen Interessen und Rechte der Kinder respektiert und gewahrt werden.

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Referenz
www.gesetze-im-internet.de