BGB

Was und wofür ist der § 1643 BGB? Genehmigungsbedürftige Rechtsgeschäfte

Der § 1643 des BGB ausführlich erklärt mit Beispielen.

(1) Die Eltern bedürfen der Genehmigung des Familiengerichts in den Fällen, in denen ein Betreuer nach den §§ 1850 bis 1854 der Genehmigung des Betreuungsgerichts bedarf, soweit sich nicht aus den Absätzen 2 bis 5 etwas anderes ergibt.
(2) Nicht genehmigungsbedürftig gemäß § 1850 sind Verfügungen über Grundpfandrechte sowie Verpflichtungen zu einer solchen Verfügung.
(3) Tritt der Anfall einer Erbschaft oder eines Vermächtnisses an das Kind erst infolge der Ausschlagung eines Elternteils ein, der das Kind allein oder gemeinsam mit dem anderen Elternteil vertritt, ist die Genehmigung abweichend von § 1851 Nummer 1 nur dann erforderlich, wenn der Elternteil neben dem Kind berufen war. Ein Auseinandersetzungsvertrag und eine Vereinbarung, mit der das Kind aus einer Erbengemeinschaft ausscheidet, bedarf keiner Genehmigung.
(4) Die Eltern bedürfen abweichend von § 1853 Satz 1 Nummer 1 der Genehmigung zum Abschluss eines Miet- oder Pachtvertrags oder eines anderen Vertrags, durch den das Kind zu wiederkehrenden Leistungen verpflichtet wird, wenn das Vertragsverhältnis länger als ein Jahr nach dem Eintritt der Volljährigkeit des Kindes fortdauern soll. Eine Genehmigung ist nicht erforderlich, wenn

1.
es sich um einen Ausbildungs-, Dienst- oder Arbeitsvertrag handelt,
2.
der Vertrag geringe wirtschaftliche Bedeutung für das Kind hat oder
3.
das Vertragsverhältnis von dem Kind nach Eintritt der Volljährigkeit spätestens zum Ablauf des 19. Lebensjahres ohne eigene Nachteile gekündigt werden kann.

§ 1853 Satz 1 Nummer 2 ist nicht anzuwenden.

(5) § 1854 Nummer 6 bis 8 ist nicht anzuwenden.

Das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt in § 1643, dass bestimmte Rechtsgeschäfte von Eltern der Genehmigung des Familiengerichts bedürfen. Dies gilt insbesondere für diejenigen Fälle, in denen auch ein Betreuer eine Genehmigung benötigt. Für Laien klingt das zunächst kompliziert, doch hinter dieser Regelung steckt eine wichtige Absicht: Der Schutz von minderjährigen Kindern. In diesem Artikel erläutern wir, worum es bei § 1643 geht, und geben einige anschauliche Beispiele zur Verdeutlichung.

Im Kern soll § 1643 sicherstellen, dass Eltern nicht eigenmächtig vertragliche Verpflichtungen eingehen, die das Wohl des Kindes gefährden könnten. In den meisten Fällen ist es notwendig, dass das Familiengericht seine Zustimmung zu diesen Geschäften gibt. Dies soll verhindern, dass Eltern in finanziell nachteilige oder anderweitig riskante Vereinbarungen einwilligen, die langfristige Folgen für das Kind haben könnten.

Wann benötigt man eine Genehmigung?

Die Genehmigung des Familiengerichts wird in verschiedenen Szenarien benötigt. Zum Beispiel sind Fälle, in denen ein Betreuer für das Kind bestellt wurde und dieser eine Zustimmung des Betreuungsgerichts benötigt, relevant. Das bedeutet, finden besondere Umstände wie psychische Erkrankungen der Eltern oder andere relevante Faktoren statt, muss auch das Familiengericht involviert werden.

Es gibt jedoch Ausnahmen von dieser Regel. So sind beispielsweise Verfügungen über Grundpfandrechte oder Verpflichtungen, die aus solchen Verfügungen entstehen, nicht genehmigungsbedürftig. Diese Ausnahmen sind wichtig, um eine unnötige Bürokratie zu vermeiden und rechtliche Dinge effizient zu regeln.

Beispielhafte Szenarien

Um § 1643 verständlicher zu machen, betrachten wir zwei Szenarien:

  • Szenario 1: Ein Elternteil möchte ein Mietverhältnis für eine Wohnung im Namen seines minderjährigen Kindes eingehen, das länger als ein Jahr nach dessen Volljährigkeit andauern soll. In diesem Fall benötigen die Eltern die Genehmigung des Familiengerichts. Das Gericht wird überprüfen, ob die Bedingungen des Mietvertrags im besten Interesse des Kindes sind.
  • Szenario 2: Ein Elternteil erbt eine Immobilie und möchte diese im Namen des minderjährigen Kindes verkaufen. Wenn dieser Verkauf nicht eine Genehmigung erfordert, weil es sich nicht um ein genehmigungsbedürftiges Geschäft handelt, können die Eltern dies direkt erledigen. Es besteht jedoch stets die Möglichkeit, dass das Gericht involviert wird, wenn es die Umstände erfordern.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Grenze für Verträge, die eine Genehmigung benötigen. Ein Ausbildungs- oder Arbeitsvertrag ist von der Zustimmung des Familiengerichts ausgenommen, solange die Vereinbarung für das Kind vorteilhaft ist. Dies ermöglicht es Kindern, frühzeitig in die Arbeitswelt einzutreten, ohne dass zusätzliche rechtliche Hemmnisse die berufliche Laufbahn beeinträchtigen.

Zusammenfassend zeigt § 1643 des BGB die Notwendigkeit von Genehmigungen für bestimmte Rechtsgeschäfte von Eltern in Bezug auf ihre minderjährigen Kinder auf. Durch gezielte Einschränkungen und Ausnahmen wird versucht, sowohl den Schutz der Kinder zu gewährleisten als auch Praxisprobleme zu vermeiden. Eltern sollten sich dieser Regelung bewusst sein, um im besten Interesse ihres Kindes handeln zu können.

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Referenz
www.gesetze-im-internet.de