BGB

Was und wofür ist der § 1667 BGB? Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindesvermögens

Der § 1667 des BGB ausführlich erklärt mit Beispielen.

(1) Das Familiengericht kann anordnen, dass die Eltern ein Verzeichnis des Vermögens des Kindes einreichen und über die Verwaltung Rechnung legen. Die Eltern haben das Verzeichnis mit der Versicherung der Richtigkeit und Vollständigkeit zu versehen. Ist das eingereichte Verzeichnis ungenügend, so kann das Familiengericht anordnen, dass das Verzeichnis durch eine zuständige Behörde oder durch einen zuständigen Beamten oder Notar aufgenommen wird.
(2) Das Familiengericht kann anordnen, dass das Geld des Kindes in bestimmter Weise anzulegen und zur Abhebung seine Genehmigung erforderlich ist. Gehören Wertpapiere oder Wertgegenstände zum Vermögen des Kindes, so kann das Familiengericht dem Elternteil, der das Kind vertritt, die gleichen Verpflichtungen auferlegen, die nach den §§ 1843 bis 1845 einem Betreuer obliegen; die §§ 1842 und 1849 Absatz 1 sind entsprechend anzuwenden.
(3) Das Familiengericht kann dem Elternteil, der das Vermögen des Kindes gefährdet, Sicherheitsleistung für das seiner Verwaltung unterliegende Vermögen auferlegen. Die Art und den Umfang der Sicherheitsleistung bestimmt das Familiengericht nach seinem Ermessen. Bei der Bestellung und Aufhebung der Sicherheit wird die Mitwirkung des Kindes durch die Anordnung des Familiengerichts ersetzt. Die Sicherheitsleistung darf nur dadurch erzwungen werden, dass die Vermögenssorge gemäß § 1666 Abs. 1 ganz oder teilweise entzogen wird.
(4) Die Kosten der angeordneten Maßnahmen trägt der Elternteil, der sie veranlasst hat.

In Deutschland regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) viele Aspekte des Lebens, darunter auch den Schutz des Vermögens von Kindern. § 1667 BGB beschäftigt sich speziell mit gerichtlichen Maßnahmen, die zum Schutz des Vermögens eines Kindes ergriffen werden können. Dieses Gesetz hat das Ziel, sicherzustellen, dass die finanziellen Mittel eines Kindes verantwortungsvoll verwaltet werden und dass das Kindesvermögen nicht gefährdet wird.

Im Wesentlichen ermöglicht das Familiengericht Maßnahmen, wenn das Vermögen eines Kindes in Gefahr ist. Dies kann verschiedene Gründe haben, wie z.B. eine unsachgemäße Verwaltung durch die Eltern. Der Paragraph beschreibt, wie das Gericht agieren kann, um den Schutz des Kindes zu gewährleisten.

Verzeichnis des Kindesvermögens

Im ersten Abschnitt wird festgelegt, dass das Familiengericht anordnen kann, dass die Eltern ein Verzeichnis des Vermögens des Kindes einreichen müssen. Hierbei geht es um Transparenz und Rechenschaftspflicht. Die Eltern müssen dieses Verzeichnis unterschreiben und darin bestätigen, dass die Angaben korrekt und vollständig sind. Sollte das Gericht feststellen, dass das Verzeichnis unzureichend ist, kann es anordnen, dass eine Behörde oder ein Notar dieses für die Eltern erledigt. Dies zeigt die ernsthafte Haltung des Gesetzes, wenn es um die finanzielle Sicherheit von Kindern geht.

In einem Beispiel könnte eine alleinerziehende Mutter, die mit finanziellen Schwierigkeiten kämpft, möglicherweise nicht in der Lage sein, das Geld ihres Kindes angemessen zu verwalten. In solch einem Fall könnte das Familiengericht anordnen, dass sie ein Verzeichnis des Vermögens des Kindes vorlegt. Das Gericht kann dann überprüfen, ob die Mutter in der Lage ist, verantwortungsvoll mit dem Vermögen umzugehen.

Regeln für die Vermögensverwaltung

Der zweite Absatz des § 1667 BGB definiert, wie das Geld eines Kindes verwaltet werden darf. Das Familiengericht kann anordnen, dass das Geld auf eine bestimmte Weise angelegt werden muss und dass die Eltern eine Genehmigung einholen müssen, bevor sie Geld abheben dürfen. Wenn das Kind wertvolle Dinge wie Wertpapiere oder Schmuck besitzt, können besondere Vorschriften gelten, die den Eltern auferlegt werden. Dies stellt sicher, dass wertvolle Gegenstände nicht einfach verkauft oder veruntreut werden.

Nehmen wir an, dass ein Vater Wertpapiere im Besitz seines Kindes hat. Das Familiengericht könnte anordnen, dass diese nur mit Genehmigung verkauft oder transferiert werden dürfen, um das Vermögen des Kindes zu schützen. Dies soll verhindern, dass die Eltern impulsiv handeln und möglicherweise Nachteile für das Kind entstehen. Die Aufsicht des Gerichts bietet hier eine zusätzliche Sicherheitsebene.

Sicherheitsleistungen

Ein besonders interessanter Punkt des Gesetzes betrifft die Sicherheitsleistungen. Sollte das Gericht feststellen, dass ein Elternteil das Vermögen des Kindes gefährdet, kann es anordnen, dass dieser Elternteil eine Sicherheitsleistung erbringen muss. Dies kann in Form eines Geldbetrags geschehen, den das Gericht gemäß seinem Ermessen festlegt. Diese Maßnahme dient dem Schutz des Kindesvermögens vor schlechtem Management durch einen Elternteil.

Ein Beispiel könnte eine Mutter sein, die das Geld ihres Kindes in riskante Geschäfte investiert. Das Familiengericht könnte in diesem Fall anordnen, dass sie eine Sicherheitsleistung zu erbringen hat, um sicherzustellen, dass sie die Verantwortung für das Vermögen des Kindes ernst nimmt. Diese Sicherheitsleistung wird als eine Art „Schutzschild“ für das Kindesvermögen betrachtet.

Kosten und Verantwortlichkeiten

Abschließend erwähnt § 1667 BGB, dass die Kosten für die angeordneten Maßnahmen von dem Elternteil getragen werden müssen, der die Maßnahme veranlasst hat. Das bedeutet, dass derjenige Elternteil, der möglicherweise fahrlässig handelt oder in einer Weise, die das Kindesvermögen gefährdet, auch für die finanziellen Konsequenzen der gerichtlichen Maßnahmen verantwortlich ist.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass § 1667 BGB einen klaren Rahmen für den Schutz des Vermögens von Kindern bietet. Es sind verschiedene Maßnahmen und Auflagen vorgesehen, um sicherzustellen, dass das Kindesvermögen verantwortungsvoll verwaltet wird. Dies ist im Interesse des Kindes und unterstützt dabei, die bestmögliche finanzielle Sicherheit für die jüngsten Mitglieder unserer Gesellschaft zu gewährleisten.

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Referenz
www.gesetze-im-internet.de