
Die Beistandschaft ist eine wichtige rechtliche Regelung im deutschen BGB, die darauf abzielt, Personen in bestimmten Lebenssituation zu unterstützen. Insbesondere gilt dies für Menschen, die aufgrund von Krankheit oder anderen Gründen nicht in der Lage sind, ihre rechtlichen Angelegenheiten selbst zu regeln. § 1715 des BGB regelt die Beendigung der Beistandschaft und legt fest, unter welchen Bedingungen diese endet.
Nach diesem Paragraphen kann die Beistandschaft auf zwei Arten beendet werden. Erstens, wenn der Antragsteller, also die Person, die Unterstützung benötigt, schriftlich verlangt, dass die Beistandschaft endet. Das bedeutet, dass die Person, auch wenn sie Hilfe braucht, aktiv entscheiden kann, dass die Hilfe nicht mehr notwendig ist. Diese Option gibt den betroffenen Personen die Möglichkeit zur Selbstbestimmung.
Beendigung durch den Antragsteller
Ein Beispiel: Nehmen wir an, Max ist seit mehreren Jahren in einer Beistandschaft, weil er aufgrund einer schweren Erkrankung seine finanziellen Angelegenheiten nicht alleine regeln kann. Nach einer längeren Therapie fühlt sich Max jedoch stark genug, um seine Finanzen wieder selbst zu leiten. Er kann einfach ein Schreiben aufsetzen, in dem er die Beendigung der Beistandschaft beantragt. Damit endet die Unterstützung von Seiten des Beistands sofort, und Max kann selbstständig weiterarbeiten.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass auch in diesem Fall bestimmte Regelungen gelten. Der Paragraph verweist auf die Paragraphen 1712 Abs. 2 und 1714, die weitere Informationen zur Beendigung liefern. Diese beinhalten beispielsweise, dass eine Beistandschaft auch beendet werden kann, wenn die vertrauensvolle Beziehung zwischen dem Beistand und dem Antragsteller nicht mehr gegeben ist.
Beendigung durch Wegfall der Voraussetzungen
Die zweite Möglichkeit zur Beendigung der Beistandschaft ist, wenn der Antragsteller die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt, die in § 1713 genannt sind. Das bedeutet, dass, wenn sich die Lebensumstände des Antragstellers ändern und er wieder in der Lage ist, seine Angelegenheiten selbstständig zu regeln, die Beistandschaft automatisch endet.
Stellen wir uns vor, Lisa hat eine Beistandschaft, weil sie aufgrund ihrer Behinderung nicht in der Lage ist, Verträge abzuschließen. Nach einigen Fortschritten in ihrer Therapie und durch passende Hilfsmittel kann sie diese Aufgaben jedoch selbstständig übernehmen. Da sie nun alle Voraussetzungen erfüllt, um ohne Beistand zu handeln, endet die Beistandschaft automatisch. Dies geschieht ohne weiteres Zutun der beteiligten Parteien.
Zusammengefasst lässt sich sagen, dass § 1715 des BGB klare Richtlinien für die Beendigung der Beistandschaft bietet. Ob durch einen schriftlichen Antrag oder aufgrund veränderter Lebensumstände – die Regelungen sorgen dafür, dass die Entscheidungsfreiheit der Antragsteller gewahrt bleibt und die Unterstützung an die aktuellen Bedürfnisse angepasst wird.