
Im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) gibt es Regelungen zur Bedürftigkeit, die vor allem im Bereich des Unterhalts von Bedeutung sind. Der Paragraph 1602 beschreibt, wer unterhaltsberechtigt ist und unter welchen Bedingungen dies der Fall ist. Die zentrale Idee ist, dass nur diejenigen Personen, die nicht in der Lage sind, sich eigenständig zu versorgen, auch Anspruch auf Unterhalt haben. Doch was bedeutet das konkret?
Um dies zu verstehen, müssen wir zunächst klären, was „selbst unterhalten“ bedeutet. Grundsätzlich kann man sagen, dass jemand, der über ausreichendes Einkommen oder Vermögen verfügt, sich selbst versorgen kann. Dies gilt für Erwachsene, aber auch für minderjährige Kinder. Ein weniger offensichtlicher Aspekt ist, dass es nicht nur um das Vermögen selbst geht, sondern auch um die Einkünfte, die dieses Vermögen abwirft.
Die Voraussetzungen der Bedürftigkeit
Das Gesetz bestimmt, dass einen Anspruch auf Unterhalt nur der hat, der nicht in der Lage ist, seinen Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln zu bestreiten. Dies gilt für Erwachsene in der Regel nur dann, wenn sie keine Arbeit haben oder ihre Einkünfte nicht ausreichen. Bei minderjährigen Kindern wird es nicht so klar betrachtet. Es ist erwiesen, dass auch ein Kind, das eigenes Vermögen hat, von seinen Eltern Unterhalt verlangen kann, wenn die Erträge aus diesem Vermögen nicht zur Deckung seines Lebensunterhalts reichen.
Nehmen wir ein Beispiel zur Verdeutlichung: Angenommen, ein 16-jähriges Mädchen besitzt ein Erbe von 10.000 Euro. Die Zinsen und Dividenden, die sie daraus erhält, betragen lediglich 200 Euro jährlich. Diese 200 Euro sind nicht genug, um ihren Lebensunterhalt zu decken. In diesem Fall hat sie einen Anspruch auf Unterhalt von ihren Eltern, selbst wenn die 10.000 Euro auf einem Konto liegen. Her Eltern können daher zur Zahlung von Unterhalt herangezogen werden, um den Differenzbetrag zum notwendigen Lebensunterhalt zu decken.
Praktische Anwendung im Alltag
Ein anderer Fall könnte ein Erwachsener sein, der arbeitslos ist und auf Sozialhilfe angewiesen ist. Hier könnte man argumentieren, dass diese Person nicht in der Lage ist, sich selbst zu unterhalten. Angenommen, diese Person hat jedoch ein kleines Vermögen in Form einer Lebensversicherung. Wenn der Wert der Lebensversicherung hoch genug ist, um den Lebensunterhalt selbst zu decken, könnte dies dazu führen, dass die Anspruchsberechtigung auf Unterhalt negiert wird, da die Mittel aus dem Vermögen verwendet werden könnten.
Dieses Zusammenwirken von Einkommen und Vermögen ist ein wesentlicher Punkt in der rechtlichen Auslegung des § 1602 BGB. Es gilt zu klären, wie viel Einkommen aus Arbeit und Vermögen vorhanden ist, um die individuelle Bedürftigkeit festzustellen. Manchmal kann es sogar zu Streitigkeiten im Rahmen von Unterhaltsklagen führen, wenn die Ansprüche nicht klar sind.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der § 1602 BGB ein wichtiges Regelwerk zur Feststellung von Unterhaltsansprüchen ist. Er berücksichtigt sowohl die aktuelle Bedürftigkeit des Unterhaltsberechtigten als auch die verfügbaren Einkünfte und Vermögenswerte. Es ist von entscheidender Bedeutung, diese Regelungen zu verstehen, um im Bedarfsfall die richtigen Ansprüche geltend zu machen oder sich gegen unberechtigte Ansprüche zu wappnen.