BGB

Was und wofür ist der § 1752 BGB? Beschluss des Familiengerichts, Antrag

Der § 1752 des BGB ausführlich erklärt mit Beispielen.

(1) Die Annahme als Kind wird auf Antrag des Annehmenden vom Familiengericht ausgesprochen.
(2) Der Antrag kann nicht unter einer Bedingung oder einer Zeitbestimmung oder durch einen Vertreter gestellt werden. Er bedarf der notariellen Beurkundung.

Im deutschen Recht gibt es viele Gesetze, die sich mit der Familie und deren Struktur befassen. Eines dieser Gesetze ist § 1752 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), das die Annahme eines Kindes als rechtliche Angelegenheit regelt. Dabei wird das Verfahren beschrieben, das notwendig ist, damit eine Adoption rechtlich anerkannt wird. Was genau bedeutet das und wie läuft so ein Verfahren ab? Schauen wir uns das genauer an.

Der erste wichtige Punkt in diesem Paragraphen ist, dass die Annahme als Kind nur auf Antrag des Annehmenden vom Familiengericht ausgesprochen wird. Das bedeutet, dass eine Adoption nicht willkürlich erfolgen kann. Es gibt einen offiziellen Prozess, der eingehalten werden muss. Der Antragsteller muss also aktiv werden und sein Interesse an einer Adoption beim Gericht anmelden. Dies stellt sicher, dass die Entscheidung über die Annahme eines Kindes nicht leichtfertig getroffen wird.

Antragstellung und ihre Formalitäten

Im zweiten Absatz wird klar, dass der Antrag auf Adoption nicht einfach unter Bedingungen oder mit Zeitangaben gestellt werden kann. Auch eine Vertretung durch eine andere Person ist nicht zulässig. Der Annehmende muss persönlich handeln und den Antrag in vollem Bewusstsein der rechtlichen Folgen stellen. Dies sorgt dafür, dass die Entscheidung zur Adoption gut überlegt ist und keine Missverständnisse entstehen.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die notarielle Beurkundung des Antrags. Das bedeutet, dass der Antrag in einer bestimmten Form und mit rechtlichen Dokumenten versehen werden muss. Dies stärkt die Rechtssicherheit und sorgt dafür, dass alle Beteiligten die Seriosität des Antrags nachvollziehen können.

Beispiel-Szenario: Die Adoption von Max

Stellen wir uns vor, Lisa und Tom möchten den kleinen Max adoptieren, den sie seit zwei Jahren als Pflegekind bei sich haben. Zunächst müssen sie beim Familiengericht einen Antrag auf Adoption stellen. Diese Entscheidung ist für Lisa und Tom von großer Bedeutung, da sie Max nicht nur emotional, sondern auch rechtlich zu ihrer Familie machen möchten.

Sobald sie sich über die Adoption einig sind, setzen sie sich mit einem Notar in Verbindung. Der Notar hilft ihnen, die erforderlichen Dokumente in der richtigen Form zu erstellen. Nach der notariellen Beurkundung reichen sie den Antrag beim zuständigen Familiengericht ein. Es ist wichtig, dass im Antrag keine Bedingungen oder Fristen angeführt sind, damit dieser formal korrekt ist.

Nach der Einreichung des Antrags wird das Familiengericht aktiv, prüft den Antrag und lädt Lisa und Tom zu einem persönlichen Gespräch ein. Hier möchten die Richter sicherstellen, dass die Adoption im besten Interesse von Max ist. Dieses Verfahren dient dem Schutz des Kindes und der Prüfung der Eignung der Adoptiveltern.

Fazit

Zusammengefasst regelt § 1752 BGB also die wichtigen Schritte zur Adoption eines Kindes in Deutschland. Die Anforderungen an die Antragstellung sind klar definiert und tragen dazu bei, dass jede Adoption sorgfältig geprüft wird. Dies soll gewährleisten, dass Kinder in eine stabile und liebevolle Familie aufgenommen werden. Ob für Laien oder Juristen, dieses Gesetz ist ein zentraler Bestandteil des Familienrechts und trägt maßgeblich zur Sicherheit der betroffenen Familien bei.

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Referenz
www.gesetze-im-internet.de