BGB

Was und wofür ist der § 1754 BGB? Wirkung der Annahme

Der § 1754 des BGB ausführlich erklärt mit Beispielen.

(1) Nimmt ein Ehepaar ein Kind an oder nimmt ein Ehegatte ein Kind des anderen Ehegatten an, so erlangt das Kind die rechtliche Stellung eines gemeinschaftlichen Kindes der Ehegatten.
(2) In den anderen Fällen erlangt das Kind die rechtliche Stellung eines Kindes des Annehmenden.
(3) Die elterliche Sorge steht in den Fällen des Absatzes 1 den Ehegatten gemeinsam, in den Fällen des Absatzes 2 dem Annehmenden zu.
§ 1754 Abs. 1 u. Abs. 2: Nach Maßgabe der Entscheidungsformel mit Art. 3 Abs. 1 GG (100-1) unvereinbar gem. Nr. 1 BVerfGE v. 26.3.2019 I 737 – 1 BvR 673/17 – ; Gem. Nr. 2 ist der Gesetzgeber verpflichtet, bis zum 31.3.2020 eine verfassungsgemäße Regelung zu treffen. Bis zur gesetzlichen Neuregelung ist das geltende Recht auf nichteheliche Stiefkindfamilien nicht anwendbar; Verfahren sind insoweit bis zu dieser Neuregelung auszusetzen. Zur Umsetzung der Anforderungen des BVerfG vgl. G v. 19.3.2020 I 541 mWv 31.3.2020.

Der § 1754 des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) befasst sich mit der rechtlichen Stellung von Kindern, die durch Adoption oder Annahme in eine Familie integriert werden. Dieses Gesetz regelt insbesondere, wie die rechtlichen Beziehungen zwischen den Annehmenden, den angenommenen Kindern und eventuell bestehenden biologischen Eltern aussehen.

Die erste wichtige Regelung ist die Annahme durch ein Ehepaar. Wenn zwei Ehegatten gemeinsam ein Kind annehmen, erhält dieses Kind die rechtliche Stellung eines gemeinsamen Kindes. Das bedeutet, dass beiden Ehegatten die vollumfänglichen Rechte und Pflichten gegenüber diesem Kind zustehen. Man könnte sagen, das Kind zählt zivilrechtlich so, als wäre es von beiden Ehepartnern geboren worden.

Beispiel für die Annahme durch ein Ehepaar

Nehmen wir an, Max und Anna sind verheiratet und möchten ein Kind adopteren. Sie entscheiden sich für die Annahme von Lara, einem fünfjährigen Mädchen, dessen leibliche Eltern nicht in der Lage sind, sich um sie zu kümmern. Nach der Annahme hat Lara die rechtliche Stellung als gemeinsames Kind von Max und Anna. Beide haben jetzt das Recht auf elterliche Sorge und sind dafür verantwortlich, für Laras Wohl zu sorgen. Im Falle einer Trennung oder Scheidung der Ehepartner hätte Lara weiterhin beiden gegenüber Anspruch auf Unterstützung, und beide wären weiterhin rechtlich verpflichtet, für sie zu sorgen.

Individuelle Annahme

Absatz zwei des Gesetzes regelt den Fall, in dem nur eine Person ein Kind annimmt. In diesem Szenario erlangt das Kind die rechtliche Stellung als Kind des Annehmenden. Dies hat zur Folge, dass der Annehmende die alleinige Verantwortung und das alleinige Sorgerecht für das Kind hat. Die Verbindung zum leiblichen Elternteil bleibt aber bestehen, es sei denn, dies wird rechtlich anders geregelt.

Ein Beispiel wäre, wenn Lisa, eine ledige Frau, ein Kind namens Tim annimmt. Tim erhält die rechtliche Stellung als ihr Kind. Lisa hat die alleinige Verantwortung für Tims Erziehung und Wohlergehen. Sollte Lisa mal krank werden oder könnte aufgrund anderer Umstände nicht für Tim sorgen, könnte sie theoretisch auch eine Person mit der Pflege und Erziehung von Tim einsetzen, aber die finale Verantwortung liegt in ihren Händen.

Elterliche Sorge

Das Gesetz definiert auch, wem die elterliche Sorge zusteht. Im Fall einer gemeinsamen Annahme durch ein Ehepaar steht die Sorge beiden Ehegatten gemeinsam zu. Wenn nur eine Person das Kind annimmt, obliegt die Sorge allein dem Annehmenden. Diese Regelung zielt darauf ab, die Verantwortung klar zu definieren und die rechtlichen Verhältnisse zwischen den Beteiligten transparent zu halten.

Insgesamt ist § 1754 BGB ein wichtiges Gesetz, das die rechtlichen Rahmenbedingungen für Kinder beschreibt, die in eine neue Familie integriert werden. Es spielt eine zentrale Rolle in Adoptionen und der rechtlichen Stellung von Kindern im alltäglichen Familienleben. Für die betroffenen Familien ist es entscheidend, die Rechte und Pflichten, die sich aus dieser Regel ergeben, zu verstehen, um die bestmögliche Entscheidung für das Wohlergehen der Kinder zu treffen.

Haftungsausschluss
Dies ist keine rechtliche Beratung! Für spezifische rechtliche Fragen oder Probleme empfehlen wir, einen qualifizierten Rechtsanwalt zu konsultieren. Jegliche Haftung für Handlungen, die auf Basis der auf dieser Website dargestellten Inhalte vorgenommen werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen. mehr erfahren
Referenz
www.gesetze-im-internet.de