BGB

Was und wofür ist der § 1765 BGB? Name des Kindes nach der Aufhebung

Der § 1765 des BGB ausführlich erklärt mit Beispielen.

(1) Mit der Aufhebung der Annahme als Kind verliert das Kind das Recht, den Familiennamen des Annehmenden als Geburtsnamen zu führen. Satz 1 ist in den Fällen des § 1754 Abs. 1 nicht anzuwenden, wenn das Kind einen Geburtsnamen nach § 1757 Abs. 1 führt und das Annahmeverhältnis zu einem Ehegatten allein aufgehoben wird. Ist der Geburtsname zum Ehenamen oder Lebenspartnerschaftsnamen des Kindes geworden, so bleibt dieser unberührt.
(2) Auf Antrag des Kindes kann das Familiengericht mit der Aufhebung anordnen, dass das Kind den Familiennamen behält, den es durch die Annahme erworben hat, wenn das Kind ein berechtigtes Interesse an der Führung dieses Namens hat. § 1746 Abs. 1 Satz 2, 3 ist entsprechend anzuwenden.
(3) Ist der durch die Annahme erworbene Name zum Ehenamen oder Lebenspartnerschaftsnamen geworden, so hat das Familiengericht auf gemeinsamen Antrag der Ehegatten oder Lebenspartner mit der Aufhebung anzuordnen, dass die Ehegatten oder Lebenspartner als Ehenamen oder Lebenspartnerschaftsnamen den Geburtsnamen führen, den das Kind vor der Annahme geführt hat.

Die Aufhebung einer Adoption ist ein Thema, das viele rechtliche Aspekte beinhaltet. Besonders wichtig wird es, wenn es um den Namen des adoptierten Kindes geht. In Deutschland regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) in § 1765, welche Auswirkungen die Aufhebung einer Adoption auf den Namen des Kindes hat. Dieser Artikel erläutert die wesentlichen Punkte dieses Gesetzes und zeigt anschaulich, wie sich dies in der Praxis auswirkt.

Wenn eine Adoption aufgehoben wird, verliert das Kind grundsätzlich das Recht, den Familiennamen des Annehmenden zu führen. Dies bedeutet, dass der Name, den das Kind durch die Adoption erhalten hat, nicht mehr gültig ist. Allerdings gibt es Ausnahmen, die in bestimmten Fällen berücksichtigt werden. Insbesondere, wenn das Kind seinen Geburtsnamen beibehalten kann oder wenn die Adoption spezifisch zwischen einem Ehegatten und dem Kind aufgehoben wird.

Ausnahmen von der Regel

Im ersten Absatz wird deutlich, dass das Kind seinen Geburtsnamen führen kann, wenn es einen neuen Namen nach bestimmten Regelungen führt. Ein Beispiel: Ein Kind wird von einem Paar adoptiert und erhält dessen Nachnamen. Sollte nun die Adoption nur zwischen einem Ehegatten und dem Kind aufgehoben werden, kann das Kind in der Regel trotzdem den Namen des anderen Ehegatten beibehalten. Dies gewährt Stabilität für das Kind, insbesondere in sozialen und bürokratischen Zusammenhängen.

Ganz anders sieht es im zweiten Abschnitt aus. Hier wird erklärt, dass das Kind auf Antrag beim Familiengericht den Namen behalten kann, den es durch die Annahme erworben hat. Dies ist besonders relevant, wenn das Kind ein berechtigtes Interesse hat, diesen Namen weiterhin zu führen. Ein emotionaler oder sozialer Bezug zu diesem Namen könnte hier entscheidend sein. Beispielsweise kann das Kind in der Schule oder im Freundeskreis unter dem Namen besser akzeptiert werden.

Bedeutung bei Ehen und Lebenspartnerschaften

Ein weiterer interessanter Punkt ist die Regelung im dritten Absatz, die sich mit Ehen und Lebenspartnerschaften befasst. Sollte der Name, den das Kind durch die Adoption erworben hat, zum Ehenamen oder Lebenspartnerschaftsnamen werden, ist dies besonders relevant. Hier haben die Ehegatten oder Lebenspartner die Möglichkeit, auf Antrag zu regeln, dass sie ihren Geburtsnamen wiederführen, wenn die Adoption aufgehoben wird. Dies könnte beispielsweise bei einem Ehepaar der Fall sein, dessen Kind die Namen beider Partner durch die Adoption angenommen hat.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass § 1765 BGB klare Richtlinien bietet, wie mit dem Namen eines adoptierten Kindes nach der Aufhebung der Adoption umgegangen wird. Ein starkes Augenmerk liegt hierbei auf den individuellen Bedürfnissen und Interessen des Kindes. Dies stellt sicher, dass das Kind trotz rechtlicher Veränderungen in seinem Namen nicht unnötig belastet wird und seine Identität gewahrt bleibt.

Es ist wichtig für betroffene Familien, sich über diese Regelungen im Klaren zu sein und möglicherweise rechtlichen Rat einzuholen, um zu klären, welche Optionen ihnen offenstehen und wie der Prozess der Namensänderung im Detail abläuft.

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Referenz
www.gesetze-im-internet.de