BGB

Was und wofür ist der § 1767 BGB? Zulässigkeit der Annahme, anzuwendende Vorschriften

Der § 1767 des BGB ausführlich erklärt mit Beispielen.

(1) Ein Volljähriger kann als Kind angenommen werden, wenn die Annahme sittlich gerechtfertigt ist; dies ist insbesondere anzunehmen, wenn zwischen dem Annehmenden und dem Anzunehmenden ein Eltern-Kind-Verhältnis bereits entstanden ist.
(2) Für die Annahme Volljähriger gelten die Vorschriften über die Annahme Minderjähriger sinngemäß, soweit sich aus den folgenden Vorschriften nichts anderes ergibt. Zur Annahme eines Verheirateten oder einer Person, die eine Lebenspartnerschaft führt, ist die Einwilligung seines Ehegatten oder ihres Lebenspartners erforderlich. Die Änderung des Geburtsnamens erstreckt sich auf den Ehe- oder Lebenspartnerschaftsnamen des Angenommenen nur dann, wenn sich auch der Ehegatte oder Lebenspartner der Namensänderung vor dem Ausspruch der Annahme durch Erklärung gegenüber dem Familiengericht anschließt; die Erklärung muss öffentlich beglaubigt werden.

Das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch, kurz BGB, regelt viele Bereiche des täglichen Lebens, darunter auch das Thema der Adoption. Insbesondere § 1767 BGB beschäftigt sich mit der Annahme von volljährigen Personen. Auf den ersten Blick mag dieses Gesetz kompliziert erscheinen. Doch mit ein wenig Hintergrundwissen lässt es sich verständlich aufschlüsseln.

Der erste Absatz des Gesetzes besagt, dass ein volljähriger Mensch als Kind angenommen werden kann, wenn die Annahme sittlich gerechtfertigt ist. Dies bedeutet, dass die Adoption nicht nur rechtliche, sondern auch moralische Aspekte berücksichtigten muss. Insbesondere wird diese sittliche Rechtfertigung dafür angenommen, wenn bereits ein Eltern-Kind-Verhältnis zwischen dem Annehmenden und dem Anzunehmenden besteht. Das könnte zum Beispiel der Fall sein, wenn ein Pflegeelternteil bereits seit vielen Jahren die Verantwortung für einen volljährigen Menschen übernommen hat und sie ein enges emotionales Band zueinander entwickelt haben.

Sinnvolle Anwendungsbeispiele

Stellen wir uns ein Beispiel vor: Ein 25-jähriger Mann, nennen wir ihn Max, wurde als Kind von einem Ehepaar adoptiv aufgenommen. Max hat sein ganzes Leben bei seinen Adoptiveltern verbracht. Da eine tiefe emotionale Bindung zwischen Max und seinen Adoptiveltern besteht, könnte eine erneute Adoption von Max durch seine Adoptiveltern, in der Form einer Volljährigen-Annahme, sittlich gerechtfertigt sein. Das könnte insbesondere aus Gründen wie dem Erhalt des Namens oder der Zugehörigkeit zur Familie erfolgen.

Der zweite Absatz erklärt, dass für die Annahme von Volljährigen die gleichen Vorschriften wie für minderjährige Personen gelten. Das ist interessant, da es bedeutet, dass viele der gleichen rechtlichen Rahmenbedingungen auf beide Gruppen anwendbar sind. Zudem müssen bestimmte Formalitäten beachtet werden, die insbesondere für verheiratete Paare oder Lebenspartner wichtig sind. Eine Ehefrau oder ein Lebenspartner muss zustimmen, damit die Adoption rechtsgültig wird. Damit wird sichergestellt, dass auch die Partner in diesen oft emotionalen Prozess einbezogen werden.

Besonderheiten beim Namen

Die Regelung zur Namensänderung ist ebenfalls wichtig. Wenn Max adoptiert wird, könnte er möglicherweise auch den Nachnamen seiner Eltern annehmen. Doch das geschieht nur, wenn seine Adoptiveltern dies auch gemeinsam wünschen und dies entsprechend formal beim Familiengericht erklären. Diese Bestimmung ist sinnvoll, um den rechtlichen Prozess zu vereinheitlichen und mögliche Streitigkeiten innerhalb der Familie zu vermeiden.

Diese Vorschriften zeigen, dass das BGB nicht nur trockene Paragraphen enthält, sondern auch Lebensrealitäten und zwischenmenschliche Beziehungen berücksichtigt. Es geht darum, ein Gleichgewicht zwischen rechtlichen Anforderungen und den emotionalen Bedürfnissen der Beteiligten zu schaffen. Die Möglichkeit der Annahme von volljährigen Personen zeigt, dass auch im Erwachsenenalter noch Bindungen geschaffen und rechtliche Zugehörigkeiten festgelegt werden können.

In der Praxis ist es daher ratsam, sich vor einer solchen Entscheidung rechtlich beraten zu lassen. Ein Anwalt kann hierbei Klarheit über die individuellen Anforderungen und die potenziellen Auswirkungen einer Annahme geben. Letztendlich soll das Gesetz dazu beitragen, stabile und liebevolle Familienverhältnisse zu unterstützen, unabhängig vom Alter der beteiligten Personen.

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Referenz
www.gesetze-im-internet.de