BGB

Was und wofür ist der § 1768 BGB? Antrag

Der § 1768 des BGB ausführlich erklärt mit Beispielen.

(1) Die Annahme eines Volljährigen wird auf Antrag des Annehmenden und des Anzunehmenden vom Familiengericht ausgesprochen. §§ 1742, 1744, 1745, 1746 Abs. 1, 2, § 1747 sind nicht anzuwenden.
(2) Für einen Anzunehmenden, der geschäftsunfähig ist, kann der Antrag nur von seinem gesetzlichen Vertreter gestellt werden.

Der § 1768 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) behandelt den Antrag auf Annahme eines Volljährigen. Die rechtliche Situation ist hier klar geregelt: Zwei Personen sind involviert, der Annehmende und der Anzunehmende. Die Entscheidung über die Annahme wird von einem Familiengericht getroffen, was die Ernsthaftigkeit und die rechtlichen Konsequenzen dieser Handlung unterstreicht.

Um es einfach zu halten: Wenn jemand einen Volljährigen annehmen möchte, benötigt man einen offiziellen Antrag. Dabei ist es wichtig, den Unterschied zwischen Volljährigen und Minderjährigen zu verstehen. Volljährige, also Personen, die 18 Jahre oder älter sind, können selbstständig entscheiden und ihre eigenen rechtlichen Angelegenheiten regeln.

Wer kann einen Antrag stellen?

In der Regel kann jeder, der ein ernsthaftes Interesse hat, einen solchen Antrag stellen, vorausgesetzt, dass die betroffene Person, also der Anzunehmende, damit einverstanden ist. Das Familiengericht wird dann prüfen, ob die Voraussetzungen für die Annahme erfüllt sind. Interessanterweise gibt es hier Unterschiede, die es wert sind, näher beleuchtet zu werden.

Für den Fall, dass der Anzunehmende geschäftsunfähig ist — also nicht in der Lage ist, seine eigenen Angelegenheiten rechtlich zu regeln — kann nur sein gesetzlicher Vertreter den Antrag stellen. Dies stellt sicher, dass die Rechte und Interessen des geschäftsunfähigen Menschen gewahrt bleiben. Es handelt sich hierbei um einen Schutzmechanismus, um Missbrauch zu vermeiden.

Beispiel-Szenarien

Stellen wir uns folgendes Szenario vor: Anna und Max sind beste Freunde. Max ist 25 Jahre alt und hat aus persönlichen Gründen beschlossen, dass er von Annas Familie rechtlich adoptiert werden möchte. Beide sind volljährig. In diesem Fall können Anna und Max gemeinsam einen Antrag beim Familiengericht einreichen. Das Gericht wird die Situation prüfen und entscheiden, ob den beiden dieser Wunsch erfüllt werden kann.

Ein weiteres Beispiel wäre das Szenario von Tim, einem 20-jährigen, der aufgrund einer schweren Behinderung als geschäftsunfähig gilt. In diesem Fall könnte lediglich Tims Mutter, die als sein gesetzlicher Vertreter fungiert, den Antrag auf Annahme stellen. Hierbei ist es wichtig, dass sie in Tims besten Interessen handelt und die Zustimmung zu einem solchen Schritt ernsthaft abwägt.

Die Regelungen des § 1768 BGB zeigen, dass der Prozess der Annahme verantwortungsvoll und durchdacht sein muss. Gerichte überprüfen nicht nur die Wünsche der Beteiligten, sondern auch die rechtlichen Rahmenbedingungen, um sicherzustellen, dass die getroffenen Entscheidungen auch im besten Interesse aller Beteiligten liegen.

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Referenz
www.gesetze-im-internet.de