BGB

Was und wofür ist der § 873 BGB? Erwerb durch Einigung und Eintragung

Der § 873 des BGB ausführlich erklärt mit Beispielen.

(1) Zur Übertragung des Eigentums an einem Grundstück, zur Belastung eines Grundstücks mit einem Recht sowie zur Übertragung oder Belastung eines solchen Rechts ist die Einigung des Berechtigten und des anderen Teils über den Eintritt der Rechtsänderung und die Eintragung der Rechtsänderung in das Grundbuch erforderlich, soweit nicht das Gesetz ein anderes vorschreibt.
(2) Vor der Eintragung sind die Beteiligten an die Einigung nur gebunden, wenn die Erklärungen notariell beurkundet oder vor dem Grundbuchamt abgegeben oder bei diesem eingereicht sind oder wenn der Berechtigte dem anderen Teil eine den Vorschriften der Grundbuchordnung entsprechende Eintragungsbewilligung ausgehändigt hat.

Im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist § 873 von zentraler Bedeutung für alle, die Eigentum an Grundstücken erwerben oder Rechte an ihnen übertragen möchten. In einfachen Worten besagt dieser Paragraph, dass man sowohl eine Einigung als auch eine Eintragung im Grundbuch benötigt, um tatsächlich Eigentümer eines Grundstücks zu werden oder dieses mit einem Recht zu belasten. Der Paragraph gewährleistet damit die Sicherheit im Grundstücksverkehr.

Das klingt erst einmal kompliziert, aber schauen wir uns die einzelnen Aspekte genauer an. Die Einigung bezieht sich auf den Willen der Parteien, also dem Käufer und dem Verkäufer, dass das Eigentum wechselt. Doch einfach nur eine mündliche oder schriftliche Vereinbarung zu treffen, reicht nicht aus. Um die Rechtsänderung tatsächlich zu vollziehen, muss diese zusätzlich im Grundbuch eingetragen werden. Erst mit dieser Eintragung wird man rechtlich gesehen zum Eigentümer.

Die Bedeutung der Eintragung und der notariellen Beurkundung

Im zweiten Absatz von § 873 wird deutlich, dass die Beteiligten vor der Eintragung an ihre Einigung nur dann gebunden sind, wenn bestimmte formale Kriterien erfüllt sind. Das heißt, entweder muss die Einigung notariell beurkundet oder in einer bestimmten Form vor dem Grundbuchamt erfolgt sein. Alternativ kann auch eine Eintragungsbewilligung ausgehändigt werden, die festlegt, dass der Berechtigte mit der Eintragung einverstanden ist. Dies schützt die Parteien vor betrügerischen Machenschaften und Missverständnissen.

Stellen wir uns ein praktisches Beispiel vor. Anna möchte ein Stück Land von Peter kaufen. Sie einigen sich mündlich über den Preis und die Bedingungen. Obwohl sie sich einig sind, sind sie noch nicht rechtlich gebunden. Um den Verkauf rechtsgültig zu machen, müssen sie zum Notar gehen, der den Kaufvertrag aufsetzt und beurkundet. Erst wenn dieser Vertrag abgeschlossen und die Eintragung im Grundbuch erfolgt ist, wird Anna die neue Eigentümerin des Grundstücks.

Beispiel-Szenario: Eine rechtliche Auseinandersetzung

Nehmen wir an, drei Wochen nach der Einigung und der Beurkundung entscheiden Peter und Anna, dass sie doch an den Bedingungen etwas ändern möchten. Peter möchte eine höhere Kaufsumme, und Anna ist damit einverstanden. Doch da die ursprüngliche Einigung noch nicht im Grundbuch eingetragen ist, würde eine Änderung des Kaufpreises nichts an dem ursprünglichen Vertrag ändern. Sie müssten erneut zum Notar, um die Änderung beurkunden zu lassen, bevor eine Eintragung erfolgen kann.

Ein weiteres Szenario könnte sich ergeben, wenn Anna und Peter nicht rechtzeitig zur Eintragung kommen und ein Dritter, Lisa, das Grundstück sieht und es ebenfalls gekauft werden möchte. Wenn Lisa jetzt einen notariellen Kaufvertrag abschließt und das Grundstück eintragen lässt, gewinnt sie in der Regel das Eigentum. Dies verdeutlicht, wie wichtig die rechtzeitige Eintragung ins Grundbuch ist, um für alle Beteiligten Klarheit und Sicherheit zu gewährleisten.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass § 873 BGB nicht nur ein trockener Paragraph ist. Er bietet die rechtlichen Rahmenbedingungen, um sicherzustellen, dass Eigentumsübergänge an Immobilien klar geregelt sind und Missverständnisse zwischen Parteien vermieden werden. Wer Grundstücke kauft oder verkauft, sollte sich dieser Bestimmungen unbedingt bewusst sein, um spätere rechtliche Probleme zu vermeiden.

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Referenz
www.gesetze-im-internet.de