BGB

Was und wofür ist der § 1817 BGB? Mehrere Betreuer; Verhinderungsbetreuer; Ergänzungsbetreuer

Der § 1817 des BGB ausführlich erklärt mit Beispielen.

(1) Das Betreuungsgericht kann mehrere Betreuer bestellen, wenn die Angelegenheiten des Betreuten hierdurch besser besorgt werden können. In diesem Falle bestimmt es, welcher Betreuer mit welchem Aufgabenbereich betraut wird. Mehrere berufliche Betreuer werden außer in den in den Absätzen 2, 4 und 5 geregelten Fällen nicht bestellt.
(2) Für die Entscheidung über die Einwilligung in eine Sterilisation des Betreuten ist stets ein besonderer Betreuer zu bestellen (Sterilisationsbetreuer).
(3) Sofern mehrere Betreuer mit demselben Aufgabenbereich betraut werden, können sie diese Angelegenheiten des Betreuten nur gemeinsam besorgen, es sei denn, dass das Betreuungsgericht etwas anderes bestimmt hat oder mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist.
(4) Das Betreuungsgericht kann auch vorsorglich einen Verhinderungsbetreuer bestellen, der die Angelegenheiten des Betreuten zu besorgen hat, soweit der Betreuer aus tatsächlichen Gründen verhindert ist. Für diesen Fall kann auch ein anerkannter Betreuungsverein zum Verhinderungsbetreuer bestellt werden, ohne dass die Voraussetzungen des § 1818 Absatz 1 Satz 1 vorliegen.
(5) Soweit ein Betreuer aus rechtlichen Gründen gehindert ist, einzelne Angelegenheiten des Betreuten zu besorgen, hat das Betreuungsgericht hierfür einen Ergänzungsbetreuer zu bestellen.

Im deutschen Recht, genauer gesagt im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), befasst sich § 1817 mit der Bestellung mehrerer Betreuer für eine Person, die unter Betreuung steht. Diese Regelung soll sicherstellen, dass die Belange des Betreuten bestmöglich wahrgenommen werden. Doch was bedeutet das konkret? Und wie könnte es in der Praxis aussehen?

Wenn jemand aufgrund von gesundheitlichen oder psychischen Problemen nicht mehr in der Lage ist, seine eigenen Angelegenheiten zu regeln, wird ein Betreuer eingesetzt. Manchmal genügt eine einzige Person, um diese Aufgaben zu übernehmen. In anderen Fällen kann es jedoch sinnvoll sein, mehrere Betreuer einzusetzen. Das BGB ermöglicht es dem Betreuungsgericht, mehrere Betreuer zu bestellen, um die unterschiedlichen Bereiche des Lebens eines Betreuten effizient zu organisieren.

Bestellung mehrerer Betreuer

Das Betreuungsgericht hat die Aufgabe, den geeigneten Betreuer oder die geeigneten Betreuer auszuwählen. Dabei wird genau festgelegt, wer für welchen Aufgabenbereich verantwortlich ist. Dies ist wichtig, um Überforderungen zu vermeiden und sicherzustellen, dass jede Person die bestmögliche Unterstützung erhält. In der Regel werden für die gleichen Aufgaben keine mehreren beruflichen Betreuer bestellt, es sei denn, es handelt sich um spezielle Ausnahmen.

Ein Praxisbeispiel könnte folgendermaßen aussehen: Herr Müller erleidet einen Schlaganfall und benötigt daher Unterstützung in verschiedenen Lebensbereichen. Das Gericht entscheidet, dass er einen Betreuer für seine medizinischen Belange und einen weiteren für seine finanziellen Angelegenheiten benötigt. So wird gewährleistet, dass Herr Müller umfassend betreut wird, ohne dass eine Person überlastet wird.

Sonderfälle der Betreuungsbestellung

Ein weiterer wichtiger Aspekt von § 1817 ist die Möglichkeit, einen speziellen Sterilisationsbetreuer zu ernennen, wenn es um die Entscheidung über eine Sterilisation des Betreuten geht. Hier wird aus Gründen des rechtlichen Schutzes besonders darauf geachtet, dass diese Entscheidung von jemandem getroffen wird, der speziell dafür bestellt wurde. Dies schützt die Rechte des Betreuten und sorgt dafür, dass eine informierte Entscheidung getroffen wird.

Ein anderes Szenario könnte folgendermassen aussehen: Lisa ist aufgrund einer schweren Erkrankung nicht in der Lage, Entscheidungen über ihre medizinische Behandlung zu treffen. Das Gericht bestellt einen Sterilisationsbetreuer, um auch für mögliche zukünftige medizinische Eingriffe die Zustimmung zu erhalten.

Zusätzlich gibt es die Möglichkeit eines Verhinderungsbetreuers, der einspringt, wenn der eigentliche Betreuer zeitweise nicht verfügbar ist. Dies könnte beispielsweise aufgrund von Krankheit oder Urlaub der Fall sein. In diesen Fällen kann ein anerkannter Betreuungsverein als Verhinderungsbetreuer eingesetzt werden, was zusätzliche Flexibilität für die rechtliche Betreuung schafft.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass § 1817 BGB ein wichtiges Instrument ist, um die Belange von betreuungsbedürftigen Personen zu regeln. Durch die Möglichkeit, mehrere Betreuer oder spezielle Betreuer für bestimmte Entscheidungen zu bestellen, wird sichergestellt, dass diese Personen bestmöglich unterstützt und ihre Rechte gewahrt werden.

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Referenz
www.gesetze-im-internet.de