BGB

Was und wofür ist der § 1829 BGB? Genehmigung des Betreuungsgerichts bei ärztlichen Maßnahmen

Der § 1829 des BGB ausführlich erklärt mit Beispielen.

(1) Die Einwilligung des Betreuers in eine Untersuchung des Gesundheitszustands, eine Heilbehandlung oder einen ärztlichen Eingriff bedarf der Genehmigung des Betreuungsgerichts, wenn die begründete Gefahr besteht, dass der Betreute aufgrund der Maßnahme stirbt oder einen schweren und länger dauernden gesundheitlichen Schaden erleidet. Ohne die Genehmigung darf die Maßnahme nur durchgeführt werden, wenn mit dem Aufschub Gefahr verbunden ist.
(2) Die Nichteinwilligung oder der Widerruf der Einwilligung des Betreuers in eine Untersuchung des Gesundheitszustands, eine Heilbehandlung oder einen ärztlichen Eingriff bedarf der Genehmigung des Betreuungsgerichts, wenn die Maßnahme medizinisch angezeigt ist und die begründete Gefahr besteht, dass der Betreute aufgrund des Unterbleibens oder des Abbruchs der Maßnahme stirbt oder einen schweren und länger dauernden gesundheitlichen Schaden erleidet.
(3) Die Genehmigung nach den Absätzen 1 und 2 ist zu erteilen, wenn die Einwilligung, die Nichteinwilligung oder der Widerruf der Einwilligung dem Willen des Betreuten entspricht.
(4) Eine Genehmigung nach den Absätzen 1 und 2 ist nicht erforderlich, wenn zwischen Betreuer und behandelndem Arzt Einvernehmen darüber besteht, dass die Erteilung, die Nichterteilung oder der Widerruf der Einwilligung dem nach § 1827 festgestellten Willen des Betreuten entspricht.
(5) Die Absätze 1 bis 4 gelten nach Maßgabe des § 1820 Absatz 2 Nummer 1 für einen Bevollmächtigten entsprechend.

Das Betreuungsrecht in Deutschland hat das Ziel, Menschen zu schützen, die aus verschiedenen Gründen nicht für sich selbst entscheiden können. Ein zentraler Aspekt des § 1829 des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) regelt die Genehmigung des Betreuungsgerichts für ärztliche Maßnahmen. Diese Vorschrift ist besonders relevant, wenn es um die Gesundheit und die medizinische Behandlung von betreuten Personen geht, die möglicherweise nicht mehr selbst entscheiden können.

Im Kern besagt der Paragraph, dass ein Betreuer die Zustimmung für bestimmte ärztliche Eingriffe einholen muss. Dies gilt besonders in Situationen, in denen die Gefahr besteht, dass der Betreute schwerwiegende gesundheitliche Schäden erleidet oder sogar stirbt. Wenn eine medizinische Maßnahme dringend erforderlich ist, darf der Arzt diese allerdings auch ohne Genehmigung durchführen, um eine sofortige Gefahr abzuwenden.

Die Rolle des Betreuers und des Betreuungsgerichts

Der Betreuer hat die Aufgabe, im besten Interesse des Betreuten zu handeln. Dabei muss er die Wünsche und den Willen des Betreuten berücksichtigen. Wenn der Betreuer jedoch etwas ablehnt oder die Zustimmung zurückzieht, das medizinisch notwendig ist, bedarf dies ebenfalls der Genehmigung des Betreuungsgerichts. Diese Kontrolle soll sicherstellen, dass Entscheidungen nicht willkürlich getroffen werden.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass eine Genehmigung nicht benötigt wird, wenn Arzt und Betreuer sich einig sind, dass die Entscheidung dem ermittelten Willen des Betreuten entspricht. Dies fördert eine harmonische Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Beteiligten.

Beispiel-Szenarien

Stellen Sie sich folgendes Szenario vor: Frau Müller, 75 Jahre alt, leidet an einer schweren Krankheit und ist nicht mehr in der Lage, eigenständig Entscheidungen über ihre Behandlungen zu treffen. Ihr Sohn ist als Betreuer eingesetzt und muss nun entscheiden, ob eine riskante Operation durchgeführt werden soll. Da die Ärzte warnen, dass ohne diese Maßnahme Frau Müllers Zustand gravierend verschlechtern könnte, benötigt der Sohn die Genehmigung des Betreuungsgerichts. Diese Genehmigung wird erteilt, da die Operation im besten Interesse von Frau Müller ist.

In einem anderen Beispiel hat Herr Schmidt, ein 60-jähriger Mann, einen Betreuer, der für seine medizinischen Entscheidungen verantwortlich ist. Herr Schmidt möchte eine bestimmte Therapie nicht mehr fortsetzen. Die Therapie könnte ihm helfen, doch der Betreuer stimmt dem Abbruch zu. In diesem Fall muss der Betreuer auch hier die Genehmigung des Betreuungsgerichts einholen, da das Abbrechen der Therapie möglicherweise tödlich sein könnte.

Der § 1829 BGB zeigt die wichtigen Balanceakte im Betreuungsrecht auf. Er gewährleistet, dass die Rechte und Wünsche der Betreuten respektiert werden, während gleichzeitig sichergestellt wird, dass medizinisch notwendige Maßnahmen nicht unterbleiben, die Leben retten oder erhebliches Leid verhindern können.

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Referenz
www.gesetze-im-internet.de