BGB

Was und wofür ist der § 1834 BGB? Bestimmung des Umgangs und des Aufenthalts des Betreuten

Der § 1834 des BGB ausführlich erklärt mit Beispielen.

(1) Den Umgang des Betreuten mit anderen Personen darf der Betreuer mit Wirkung für und gegen Dritte nur bestimmen, wenn der Betreute dies wünscht oder ihm eine konkrete Gefährdung im Sinne des § 1821 Absatz 3 Nummer 1 droht.
(2) Die Bestimmung des Aufenthalts umfasst das Recht, den Aufenthalt des Betreuten auch mit Wirkung für und gegen Dritte zu bestimmen und, falls erforderlich, die Herausgabe des Betreuten zu verlangen.
(3) Über Streitigkeiten, die eine Angelegenheit nach Absatz 1 oder 2 betreffen, entscheidet das Betreuungsgericht auf Antrag.

Im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) regelt § 1834 die Befugnisse eines Betreuers, wenn es um den Umgang und den Aufenthalt einer betreuten Person geht. Diese Bestimmungen sind besonders wichtig, da sie den Schutz des Betreuten gewährleisten und gleichzeitig die Rechte des Betreuers definieren.

Ein Betreuer wird in der Regel eingesetzt, wenn eine Person aufgrund von Krankheit oder Behinderung nicht mehr in der Lage ist, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln. Der § 1834 ist dabei entscheidend, da er klare Richtlinien vorgibt, wann und wie der Betreuer in das Leben des Betreuten eingreifen kann.

Umgang mit anderen Personen

Der erste Absatz von § 1834 besagt, dass der Betreuer den Umgang des Betreuten mit anderen Personen bestimmen kann. Dies ist jedoch nur erlaubt, wenn der Betreute dies ausdrücklich wünscht oder wenn eine konkrete Gefährdung seiner Person droht. Dies bedeutet, dass der Betreuer nicht willkürlich entscheiden kann, mit wem der Betreute Kontakt haben darf.

Ein Beispiel fördert das Verständnis: Stellen Sie sich vor, ein Betreuer wird für eine ältere Dame eingesetzt, die an Demenz leidet. Die Dame möchte, dass ihre Tochter sie häufig besucht. Der Betreuer darf diesem Wunsch nachkommen. Sollte jedoch ein Angehöriger, von dem bekannt ist, dass er aggressiv ist, die Dame besuchen wollen, könnte der Betreuer den Besuch verhindern, um ihre Sicherheit zu gewährleisten.

Bestimmung des Aufenthalts

Der zweite Absatz des Gesetzes regelt, dass der Betreuer auch den Aufenthalt des Betreuten bestimmen kann. Dies bedeutet, dass er festlegen kann, wo die betreute Person lebt oder sich aufhält, und im Bedarfsfall sogar die Herausgabe des Betreuten verlangen kann, um sicherzustellen, dass er an einem sicheren Ort ist.

Stellen wir uns einen weiteren Fall vor: Ein Betreuer hat die Verantwortung für einen jungen Mann mit psychischen Erkrankungen. Der Mann zeigt Anzeichen, dass er sich in einem unsicheren Umfeld aufhält, was seine Gesundheit gefährden könnte. Der Betreuer kann in diesem Fall entscheiden, dass der Mann in eine Einrichtung für psychische Gesundheit verlegt wird, um ihn besser betreuen zu können.

Streitigkeiten und rechtliche Entscheidungen

Der dritte Absatz sieht vor, dass Streitigkeiten, die sich aus den Absätzen eins oder zwei ergeben, vom Betreuungsgericht entschieden werden können. Dies bietet eine rechtliche Möglichkeit, wenn es Unstimmigkeiten über die Entscheidungen des Betreuers gibt.

Angenommen, die Tochter der älteren Dame aus dem ersten Beispiel ist mit der Entscheidung des Betreuers unzufrieden, den aggressiven Angehörigen von den Besuchen auszuschließen. In diesem Fall kann die Tochter beim Betreuungsgericht einen Antrag stellen, um zu klären, ob die Entscheidungen des Betreuers gerechtfertigt sind oder nicht.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass § 1834 BGB eine wichtige Rolle im Betreuungsrecht spielt. Er stellt sicher, dass die Rechte des Betreuten geschützt werden, während der Betreuer die nötige Autorität hat, um im besten Interesse der betreuten Person zu handeln.

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Referenz
www.gesetze-im-internet.de