BGB

Was und wofür ist der § 862 BGB? Anspruch wegen Besitzstörung

Der § 862 des BGB ausführlich erklärt mit Beispielen.

(1) Wird der Besitzer durch verbotene Eigenmacht im Besitz gestört, so kann er von dem Störer die Beseitigung der Störung verlangen. Sind weitere Störungen zu besorgen, so kann der Besitzer auf Unterlassung klagen.
(2) Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der Besitzer dem Störer oder dessen Rechtsvorgänger gegenüber fehlerhaft besitzt und der Besitz in dem letzten Jahre vor der Störung erlangt worden ist.

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) enthält zahlreiche Regelungen, die das Zusammenleben und die Rechtsbeziehungen von Personen in Deutschland regeln. Ein besonders einschneidendes Gesetz für Besitzer von Sachen ist der § 862, der sich mit der Besitzstörung beschäftigt. In diesem Artikel werden wir erläutern, was dieser Paragraph bedeutet und wie er im Alltag Anwendung findet.

Der § 862 BGB zielt darauf ab, den Besitzer einer Sache zu schützen, wenn dieser durch unzulässige Handlungen anderer gestört wird. Diese „verbotene Eigenmacht“ bezieht sich auf Eingriffe in den Besitz, die ohne rechtliche Grundlage erfolgen. Der Geschädigte hat das Recht, die Beseitigung der Störung zu fordern. Sollten wiederholte Störungen zu befürchten sein, kann er sogar auf Unterlassung klagen.

Beispiele für Besitzstörungen

Um den Paragraphen besser zu verstehen, schauen wir uns einige Beispielszenarien an:

  • Szenario 1: Der ungebetene Nachbar

    Stellen Sie sich vor, Sie besitzen ein Grundstück, und Ihr Nachbar beginnt, ohne Ihr Einverständnis, einen Zaun zu errichten, der in Ihrem Bereich steht. Dies stellt eine Besitzstörung dar. Gemäß § 862 können Sie verlangen, dass der Nachbar den Zaun entfernt. Sollte er dies ohne rechtliche Grundlage weiter tun, können Sie auf Unterlassung klagen.

  • Szenario 2: Der Mietstreit

    Angenommen, Sie sind Mieter einer Wohnung. Ihr Vermieter hält sich nicht an die Regeln und betritt Ihre Wohnung, ohne Sie vorher zu informieren. Auch hier können Sie nach § 862 BGB gegen diese Störung vorgehen und verlangen, dass er dies unterlässt.

Einschränkungen des Anspruchs

Es gibt jedoch Einschränkungen, die für den Anspruch wegen Besitzstörung relevant sind. § 862 Absatz 2 regelt, dass der Anspruch ausgeschlossen ist, wenn der Besitzer in einer fehlerhaften Position gegenüber dem Störer oder dessen Rechtsvorgänger steht. Dies bedeutet, dass, wenn der Besitzer in der fraglichen Sache fehlerhaft besaß und diesen Besitz im letzten Jahr vor der Störung erlangt hat, er keine Ansprüche geltend machen kann.

Das könnte zum Beispiel der Fall sein, wenn jemand eine Sache von einer anderen Person erworben hat, die jedoch nie das rechtliche Eigentum an dieser Sache besaß. In diesem Fall ist der Erwerb fehlerhaft, und der Käufer könnte bei einer späteren Besitzstörung keine Ansprüche durchsetzen.

Zusammengefasst regelt der § 862 BGB die Ansprüche, die ein Besitzer gegenüber einem Störer hat, wenn er in seinem Besitz gestört wird. Während der Paragraph einen klaren Schutz für den Besitzer bietet, ist es wichtig, die Einschränkungen zu beachten, die den Anspruch im Einzelfall ausschließen können. So können sowohl Laien als auch Juristen in ihrer Praxis besser verstehen, wie wichtig dieser Paragraph für den Schutz des Eigentums ist.

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Referenz
www.gesetze-im-internet.de