BGB

Was und wofür ist der § 187 BGB? Fristbeginn

Der § 187 des BGB ausführlich erklärt mit Beispielen.

(1) Ist für den Anfang einer Frist ein Ereignis oder ein in den Lauf eines Tages fallender Zeitpunkt maßgebend, so wird bei der Berechnung der Frist der Tag nicht mitgerechnet, in welchen das Ereignis oder der Zeitpunkt fällt.
(2) Ist der Beginn eines Tages der für den Anfang einer Frist maßgebende Zeitpunkt, so wird dieser Tag bei der Berechnung der Frist mitgerechnet. Das Gleiche gilt von dem Tage der Geburt bei der Berechnung des Lebensalters.
(+++ § 187: Zur Anwendung vgl. § 31 Abs. 5 KVBG +++)

Im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) spielt § 187 eine wichtige Rolle, wenn es um Fristen geht. Dieses Gesetz regelt, wann eine Frist zu laufen beginnt und wie man diese Fristen korrekt berechnet. Es scheint zunächst kompliziert, aber mit ein wenig Erklärung ist es leicht verständlich.

Zusammenfassend gesagt: Wenn ein Ereignis den Startpunkt einer Frist bestimmt, wird der Tag, an dem dieses Ereignis eintritt, nicht mitgerechnet. Ein Beispiel könnte die Kündigung eines Mietvertrags sein. Wenn Sie beispielsweise am 15. eines Monats eine Kündigung einreichen, beginnt die Frist für die Kündigung nicht am 15., sondern am 16. dieses Monats zu laufen.

Fristen und deren Berechnung

Die Regelung in Absatz 1 besagt, dass der konkrete Tag, an dem das maßgebliche Ereignis eintritt, nicht zur Berechnung der Frist zählt. Das kann bei verschiedenen rechtlichen Situationen von Bedeutung sein, z.B. bei Verträgen, Klagen oder anderen Fristen, die im rechtlichen Zusammenhang stehen.

Ein Beispiel: Nehmen wir an, Sie haben einen Vertrag abgeschlossen, der eine Frist von 14 Tagen für die Erfüllung einer bestimmten Verpflichtung vorsieht und das relevante Ereignis fand am 1. eines Monats statt. Die 14-tägige Frist beginnt somit am 2. und endet am 15. des Monats.

Sonderregel für den Fristbeginn

Absatz 2 des Gesetzes beschreibt eine Ausnahme. Wenn der Beginn der Frist gleichzeitig mit dem Beginn eines Tages fällt, dann wird dieser Tag in die Fristberechnung mit einbezogen. Das bedeutet, wenn Sie sich z.B. am 1. Januar um Mitternacht für etwas registrieren, zählt der 1. Januar mit zu den Tagen, die Sie für Ihre Frist berücksichtigen müssen.

Ein anschauliches Beispiel ist Ihr Geburtstag. Wenn Sie an einem bestimmten Tag geboren werden, zählt dieser Tag als Ihr erster Geburtstag. Wenn Ihr Geburtstag am 1. Januar ist, dann sind Sie am 1. Januar morgens um 00:00 Uhr bereits ein Jahr alt.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass § 187 BGB maßgeblich für die Festlegung und Berechnung von Fristen ist. Es ist wichtig, diese Regeln zu beachten, um Missverständnisse oder rechtliche Schwierigkeiten zu vermeiden. Das Verständnis dieser Vorschriften erleichtert nicht nur Anwälten die Arbeit, sondern unterstützt auch Laien dabei, fristgerecht zu handeln und rechtliche Ansprüche ordnungsgemäß geltend zu machen.

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Referenz
www.gesetze-im-internet.de