BGB

Was und wofür ist der § 188 BGB? Fristende

Der § 188 des BGB ausführlich erklärt mit Beispielen.

(1) Eine nach Tagen bestimmte Frist endigt mit dem Ablauf des letzten Tages der Frist.
(2) Eine Frist, die nach Wochen, nach Monaten oder nach einem mehrere Monate umfassenden Zeitraum – Jahr, halbes Jahr, Vierteljahr – bestimmt ist, endigt im Falle des § 187 Abs. 1 mit dem Ablauf desjenigen Tages der letzten Woche oder des letzten Monats, welcher durch seine Benennung oder seine Zahl dem Tage entspricht, in den das Ereignis oder der Zeitpunkt fällt, im Falle des § 187 Abs. 2 mit dem Ablauf desjenigen Tages der letzten Woche oder des letzten Monats, welcher dem Tage vorhergeht, der durch seine Benennung oder seine Zahl dem Anfangstag der Frist entspricht.
(3) Fehlt bei einer nach Monaten bestimmten Frist in dem letzten Monat der für ihren Ablauf maßgebende Tag, so endigt die Frist mit dem Ablauf des letzten Tages dieses Monats.
(+++ § 188: Zur Anwendung vgl. § 31 Abs. 5 KVBG +++)

Im deutschen Zivilrecht gibt es zahlreiche Vorschriften, die regeln, wie Fristen zu verstehen sind. Eine besonders wichtige Vorschrift ist § 188 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Darin wird erklärt, wann eine Frist endet und wie genau dies zu berechnen ist. Das klingt vielleicht zunächst kompliziert, ist aber entscheidend für viele rechtliche Angelegenheiten, sei es in Verträgen, im Alltag oder auch im Berufsleben.

Um zu verstehen, worum es in § 188 BGB geht, müssen wir zunächst klären, was unter einer Frist verstanden wird. Im rechtlichen Kontext ist eine Frist der Zeitraum, innerhalb dessen eine bestimmte Handlung vorgenommen werden muss. Beispielsweise, wenn jemand eine Rechnung innerhalb von 14 Tagen bezahlen muss. Die genaue Regelung zur Fristberechnung hat direkten Einfluss darauf, ob die rechtlichen Verpflichtungen eingehalten werden. Lassen Sie uns das Gesetz nun Schritt für Schritt aufschlüsseln.

Wie endet eine Frist?

Der erste Absatz von § 188 besagt, dass eine nach Tagen bestimmte Frist mit dem Ablauf des letzten Tages endet. Das heißt, wenn jemand beispielsweise bis zum 5. Tag einer Frist handeln muss, ist dieser Tag gleichzeitig der letzte Tag, an dem die Handlung erfolgen kann. In der Praxis bedeutet dies, dass ein Schreiben, das am 5. Tag abgeschickt wird, fristgemäß ist, solange es rechtzeitig bei dem Empfänger eintrifft.

Der zweite Absatz unterscheidet zwischen Fristen, die nach Wochen, Monaten oder Jahren festgelegt sind. Hier wird etwas komplexer: Wenn die Frist auf einen bestimmten Tag einer Woche oder eines Monats fällt, endet sie am letzten Tag dieses Zeitraums. So könnte man sagen: Fällt das Ende der Frist auf einen Montag, dann ist der Montagsdatum der letzte Tag. Sollte die Frist jedoch auf einen Tag fallen, der im letzten Monat fehlt, wie zum Beispiel der 29. Februar in einem Nicht-Schaltjahr, endet die Frist am letzten Tag dieses Monats, also am 28. Februar.

Beispiel-Szenarien

Um die Anwendung von § 188 BGB besser zu verdeutlichen, betrachten wir zwei Beispiele. Nehmen wir an, jemand hat eine Frist von 10 Tagen, um eine Zahlung zu leisten. Die Frist beginnt am 1. Januar und endet somit am 10. Januar. Das bedeutet, der Schuldner hat bis zum 10. Januar 23:59 Uhr Zeit, um die Zahlung zu leisten.

Im zweiten Beispiel hat jemand eine Frist von drei Monaten, beginnend am 1. Januar. Nach § 188 BGB endet diese Frist am 31. März, da dieser Tag dem letzten Tag des Monats entspricht, und nichts kann dem in der Tageszählung vorangehen. Wäre der Januar 30 Tage lang gewesen, würde die Frist am 30. März enden. Fällt der letzte Tag auf einen Nicht-Schaltjahr-Tag, wie das Beispiel mit dem 29. Februar, endet die Frist ebenfalls am letzten Tag des Monats, also am 28. Februar.

Diese einfachen Regeln zur Fristenberechnung seien jedem ans Herz gelegt, der im deutschen Rechtssystem unterwegs ist. Ob Firma, Verbraucher oder Anwalt – die Kenntnis über Fristen kann entscheidend dafür sein, wie rechtliche Fragen und Verpflichtungen gelöst werden.

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Referenz
www.gesetze-im-internet.de